Beschaffung von 5 Transportern "Kastenwagen" (Los 1-5)

Landesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW

Beschaffung von 5 Transportern "Kastenwagen" gem. Leistungsbeschreibung je Los.

Deadline

Deadline 2026-08-24

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2026-07-22 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2026-07-22)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Beschaffung von 5 Transportern "Kastenwagen" (Los 1-5)
Referenznummer: 63;1002012814;EU
Kurze Beschreibung: Beschaffung von 5 Transportern "Kastenwagen" gem. Leistungsbeschreibung je Los.
Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Kraftfahrzeuge 📦
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 5
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 5

1️⃣
Interne Kennung: 1
Titel: Transporter Kastenwagen, kurz, Diesel
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Beschreibung der Beschaffung:
Das LANUK verfügt über einen Fuhrpark mit ca. 200 Fahrzeugen. Für den Probennahme- und Außendienst benötigt das LANUK Transporter "Kastenwagen". Daher beabsichtigt das LANUK die (Ersatz-)Beschaffung von insgesamt 5 Transportern (s. genaue Erläuterung Fahrzeugbeschreibung unter Ziffer 1.6 dieser Ausschreibungsbestimmungen). Beschafft werden sollen: - Fahrzeuge, welche bis spätestens 30.04.2027 nach Zuschlagserteilung geliefert werden können - Neufahrzeuge, die zum Zeitpunkt der Lieferung nicht älter als drei Monate sein dürfen. - Nachträgliche Änderungen an der Motorleistung/-drehmoment, sog. Motortuning, um die gestellten Anforderungen zu erreichen, sind nicht zulässig. Hierzu wird ein europaweites Offenes Verfahren durchgeführt. Es werden insgesamt 5 Lose gebildet. Los 1: Transporter Kastenwagen, kurz, Diesel Los 2: Transporter Kastenwagen, kurz, elektrisch Los 3: Transporter Kastenwagen, lang, Diesel Los 4: Transporter Kastenwagen, lang, Diesel Los 5: Transporter Kastenwagen, lang, elektrisch Jedes Fahrzeug bildet ein Los, insgesamt 5 Lose. Für jedes Los, auf welches ein Angebot abgegeben werden soll, ist jeweils ein separates Leistungsverzeichnis abzugeben. Das Angebot kann sich über den gesamten Leistungsumfang (Los 1-5) erstrecken oder sich auf einzelne Lose beschränken. Die Einzelheitem ergeben sich aus den Leistungsbeschreibungen je Los.
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Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
Beschaffung von u.a. zwei Elektro-Fahrzeugen
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung
Postanschrift: Wallneyer Str. 6
Postleitzahl: 45133
Stadt: Essen
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Essen, Kreisfreie Stadt 🏙️
Dauer
Datum des Beginns: 2026-09-25 📅
Datum des Endes: 2027-04-30 📅
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001

2️⃣
Interne Kennung: 2
Titel: Transporter Kastenwagen, kurz, elektrisch
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002

3️⃣
Interne Kennung: 3
Titel: Transporter Kastenwagen, lang, Diesel
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0003

4️⃣
Interne Kennung: 4
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0004

5️⃣
Interne Kennung: 5
Titel: Transporter Kastenwagen, lang, elektrisch
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0005

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-08-24 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 32 Tage
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2026-08-10 23:59:59 📅
Zusätzliche Informationen:
Gemäß § 56 Abs. 2 der Vergabeverordnung (VgV) dürfen öffentliche Auftraggeber fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern. Eine inhaltliche Korrektur bereits vorgelegter Nachweise ist nach der Rechtsprechung nicht zulässig. Nach § 56 Abs. 3 VgV ist die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ausgeschlossen.
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EED Liste: Elektrische Motoren und Drehzahlregelungen
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegen: Kauf, Leasing oder Miete von Fahrzeugen
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung
EED anwendbar
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD))

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Firmenfragenkatalog (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Vollständig ausgefüllter und unterschriebener Firmenfragenkatalog, ggf. auch von den anderen Mitgliedern der Bietergemeinschaft
Eignungskriterium: Eintragung in das Handelsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Auszug aus dem Handelsregister über die Eintragung eines geführten KFZ-Handels (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Eignungskriterium: Muster, Beschreibungen oder Fotos ohne Echtheitszertifikat
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Technisches Datenblatt des Fahrzeugs (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): u.a. mit Angabe der Marke, des Modells. Sonderausstattung, Leistung in kW und PS, Getriebe, Fahrzeugnummer und Skizzierung
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
- Angebotsschreiben je Los (Formular 324 EU): ausgefülltes und unterschriebenes Angebotsschreiben. Hinweis: Fehlt dieser Vordruck so gilt das Angebot als nicht abgegeben und muss vom Vergabeverfahren ausgeschlossenwerden. Eine Nachreichung ist nicht möglich! - Leistungsverzeichnis je Los (Los 1-5): ausgefülltes Leistungsverzeichnis Hinweis: Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Leistungsverzeichnis vom Bieter vollständig und eindeutig ausgefüllt werden muss. Sind die erforderlichen Stellen nicht ausgefüllt, angekreuzt oder fehlt der Preis, führt dies zum Ausschluss des Angebotes, da für den Auftraggeber nicht erkennbar ist, ob das Angebot vollständig ist. Freigelassene Felder sind keine zulässigen Angaben. - soweit zutreffend: Erklärung Eignungsleihe (Formular 534a_EU): ausgefüllte und ggf. unterzeichnete Erklärung zur Eignungsleihe - soweit zutreffend: Nachweis Unterauftragnehmer (Formular 534/533b_U)
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Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrug
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 19 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Korruption
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlungsunfähigkeit

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Landesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW
Nationale Registrierungsnummer: 05113-10001-62
Postanschrift: Leibnizstraße 10
Postleitzahl: 45659
Postort: Recklinghausen
Region: Recklinghausen 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Vergabestelle - FB 15
E-Mail: vergabestelle@lanuk.nrw.de 📧
Telefon: +49 23613050 📞
Fax: +49 236130559855 📠
URL: https://www.lanuk.nrw.de 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit
Umwelt
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YY7YT1AWAY8F/documents 🌏
Teilnahme-URL: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YY7YT1AWAY8F 🌏
URL des Beschaffungsinstruments: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YY7YT1AWAY8F 🌏
Elektronische Einreichung: Erforderlich

Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
#Bekanntmachungs-ID: CXS7YY7YT1AWAY8F# Der Auftraggeber wird eigenständig vor der Auftragserteilung einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister gemäß § 6 WRegG (Wettbewerbsregistergesetz) beim Bundeskartellamt für die Bieter anfordern, die Zuschläge erhalten sollen. Die Informationen zu dem Vergabeverfahren sind den Ausschreibungsbestimmungen sowie der Leistungsbeschreibung je Los zu entnehmen.
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Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Westfalen
Nationale Registrierungsnummer: +49 251-411-0
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Postleitzahl: 48147
Postort: Münster
Region: Münster, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de 📧
Telefon: +49 251-411-1691 📞
Fax: +49 251-411-2165 📠
URL: https://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html 🌏
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte. § 135 GWB - Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat ... / § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgr. der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 168 GWB - Entscheidung der Vergabekammer (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 167 Absatz 1 gilt in diesem Fall nicht.
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-07-22+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 140-509682 (2026-07-22)