Lieferung von drei Abfallsammelfahrzeugen für die Erfassung von Restmüll, Biomüll, Papier und Wertstoffe, Leichtverpackungen. Das zulässige Gesamtgewicht eines Fahrzeugs beträgt 26 Mg und das Volumen des Abfallsammelbehälters beträgt ca. 20 m3. Das Fahrgestell ist als Low Entry Variante auszuführen. Für den Antrieb des Fahrzeugs ist ein Dieselmotor vorgesehen. Das Fahrzeug muss HVO100 verträglich ausgelegt sein. Die Fahrzeuge müssen den aktuellen deutschen und europäischen Normen und Vorschriften zum Auslieferungsdatum entsprechen. Alle Ausführungen sind gem. DIN EN 1501 in aktueller Fassung vorzunehmen. Aufprallprüfung nach ECE R29. Die Lieferung der Fahrzeuge hat bis spätestens 30.06.2027 zu erfolgen. Die Ausschreibung erfolgt in einem Los als Dreiachs-Low-Entry-Fahrgestell mit Hecklader-/Pressplatten-Abfallsammelaufbau und Automatikschüttung/Lifter für Hausmüll. Die LKW-Fahrgestelle in Niederflurbauweise müssen für die Montage von Pressmüllaufbauten für Hausmüll durch geeignete Vorbereitungen und Ausrüstungen ausgelegt sein. Die Schnittstellen sind durch den Auftragnehmer dahingehend abzugleichen, dass die bestimmungsgemäße Funktion des Gesamtfahrzeugs gewährleistet ist.
Auftragsbekanntmachung (2026-07-16) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Beschaffung von Abfallsammelfahrzeugen
Referenznummer: 64_2026
Kurze Beschreibung:
Lieferung von drei Abfallsammelfahrzeugen für die Erfassung von Restmüll, Biomüll, Papier und Wertstoffe, Leichtverpackungen. Das zulässige Gesamtgewicht eines Fahrzeugs beträgt 26 Mg und das Volumen des Abfallsammelbehälters beträgt ca. 20 m3. Das Fahrgestell ist als Low Entry Variante auszuführen. Für den Antrieb des Fahrzeugs ist ein Dieselmotor vorgesehen. Das Fahrzeug muss HVO100 verträglich ausgelegt sein. Die Fahrzeuge müssen den aktuellen deutschen und europäischen Normen und Vorschriften zum Auslieferungsdatum entsprechen. Alle Ausführungen sind gem. DIN EN 1501 in aktueller Fassung vorzunehmen. Aufprallprüfung nach ECE R29. Die Lieferung der Fahrzeuge hat bis spätestens 30.06.2027 zu erfolgen.
Die Ausschreibung erfolgt in einem Los als Dreiachs-Low-Entry-Fahrgestell mit Hecklader-/Pressplatten-Abfallsammelaufbau und Automatikschüttung/Lifter für Hausmüll. Die LKW-Fahrgestelle in Niederflurbauweise müssen für die Montage von Pressmüllaufbauten für
Hausmüll durch geeignete Vorbereitungen und Ausrüstungen ausgelegt sein. Die Schnittstellen sind durch den Auftragnehmer dahingehend abzugleichen, dass die bestimmungsgemäße Funktion des Gesamtfahrzeugs gewährleistet ist.
Lieferung von drei Abfallsammelfahrzeugen für die Erfassung von Restmüll, Biomüll, Papier und Wertstoffe, Leichtverpackungen. Das zulässige Gesamtgewicht eines Fahrzeugs beträgt 26 Mg und das Volumen des Abfallsammelbehälters beträgt ca. 20 m3. Das Fahrgestell ist als Low Entry Variante auszuführen. Für den Antrieb des Fahrzeugs ist ein Dieselmotor vorgesehen. Das Fahrzeug muss HVO100 verträglich ausgelegt sein. Die Fahrzeuge müssen den aktuellen deutschen und europäischen Normen und Vorschriften zum Auslieferungsdatum entsprechen. Alle Ausführungen sind gem. DIN EN 1501 in aktueller Fassung vorzunehmen. Aufprallprüfung nach ECE R29. Die Lieferung der Fahrzeuge hat bis spätestens 30.06.2027 zu erfolgen.
Die Ausschreibung erfolgt in einem Los als Dreiachs-Low-Entry-Fahrgestell mit Hecklader-/Pressplatten-Abfallsammelaufbau und Automatikschüttung/Lifter für Hausmüll. Die LKW-Fahrgestelle in Niederflurbauweise müssen für die Montage von Pressmüllaufbauten für
Hausmüll durch geeignete Vorbereitungen und Ausrüstungen ausgelegt sein. Die Schnittstellen sind durch den Auftragnehmer dahingehend abzugleichen, dass die bestimmungsgemäße Funktion des Gesamtfahrzeugs gewährleistet ist.
Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Fahrzeuge für Abfall📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 1 080 000 EUR 💰
Beschreibung
Interne Kennung: 0
Menge: 3 Stück
Beschreibung der Beschaffung:
Lieferung von drei Abfallsammelfahrzeugen für die Erfassung von Restmüll, Biomüll, Papier und Wertstoffe, Leichtverpackungen. Das zulässige Gesamtgewicht eines Fahrzeugs beträgt 26 Mg und das Volumen des Abfallsammelbehälters beträgt ca. 20 m3. Das Fahrgestell ist als Low Entry Variante auszuführen. Für den Antrieb des Fahrzeugs ist ein Dieselmotor vorgesehen. Das Fahrzeug muss HVO100 verträglich ausgelegt sein. Die Fahrzeuge müssen den aktuellen deutschen und europäischen Normen und Vorschriften zum Auslieferungsdatum entsprechen. Alle Ausführungen sind gem. DIN EN 1501 in aktueller Fassung vorzunehmen. Aufprallprüfung nach ECE R29. Die Lieferung der Fahrzeuge hat bis spätestens 30.06.2027 zu erfolgen.
Die Ausschreibung erfolgt in einem Los als Dreiachs-Low-Entry-Fahrgestell mit Hecklader-/Pressplatten-Abfallsammelaufbau und Automatikschüttung/Lifter für Hausmüll. Die LKW-Fahrgestelle in Niederflurbauweise müssen für die Montage von Pressmüllaufbauten für
Hausmüll durch geeignete Vorbereitungen und Ausrüstungen ausgelegt sein. Die Schnittstellen sind durch den Auftragnehmer dahingehend abzugleichen, dass die bestimmungsgemäße Funktion des Gesamtfahrzeugs gewährleistet ist. # Abfallsammelaufbau für Hausmüll: Die Bezeichnung „Abfallsammelaufbau für Hausmüll“ beschreibt hier eine Sammelzelle, die in Auslegung und Konfiguration geeignet ist, um folgende Abfallfraktionen aufzunehmen und zu transportieren:
- Restmüll , - Biomüll , - Altpapier , - Leichtverpackungen u.ä., die im Rahmen der Wertstoffsammlung gesammelt werden. Der Abfallsammelaufbau muss in der Lage sein, folgende Funktionen/Aufgaben zu erfüllen: - Entleerung gängiger Abfallbehälter in der Größe 80 – 1.100 Liter,
- Verdichtung , - Sammlung und sicherer Transport von Abfällen , - Entladen von Abfällen. # Der Auftragnehmer schult den Auftraggeber theoretisch und praktisch im Umgang mit der von ihm erbrachten Leistung. Es werden ca. 10 Personen des Auftraggebers geschult. Die Schulung findet auf dem Betriebsgelände der Göttinger Entsorgungsbetriebe statt. Die Schulung kann auch an mehreren Tage stattfinden. # Ferner schult der Auftragnehmer die Werkstattmitarbeiter der Göttinger Entsorgungsbetriebe hinsichtlich Wartungs- und Reparaturarbeiten. # Anlieferung der Fahrzeuge erfolgt frei Haus zum Auftraggeber. D.h. alle Kosten, z.B. für die Überführung, werden vom Auftragnehmer getragen. Zur Anlieferung der Fahrzeuge zum Auftraggeber sind folgende Unterlagen und Dokumente mitzuliefern: - Zulassungsbescheinigung Teil 2, - COC-Dokument, Datenblatt bzw. eine vergleichbare Auflistung der Daten, die bei der Zulassung in die Zulassungsbescheinigung Teil 1 eingetragen werden, - sämtliche zum Betrieb und Zulassung benötigten Gutachten bzw. Zusatzgutachten gemäß StVZO, - Angaben der Wartungsfristen und Prüfintervalle (Serviceheft), - Schmierplan mit Auflistung aller zugelassenen Schmierstoffe, - vollständige deutschsprachige Bedienungsanleitung. # Rohbauabnahme der teilmontierten Gesamtfahrzeuge erfolgt beim Auftragnehmer. # Die Fahrzeuge sind mängelfrei, sauber, vollgetankt (Kraftstoff und AdBlue) und mit vollständiger Dokumentation, am Betriebshof der den Göttinger Entsorgungsbetriebe zu übergeben. # Die Endabnahme der kompletten Fahrzeuge erfolgt bei den Göttinger Entsorgungsbetrieben. # Vollgarantie von wenigstens 24 Monaten ab Fahrzeugabnahme. # Generell ist für durch Gewährleistungs-bzw. Garantiearbeiten bedingte Ausfallzeit von mehr als 48 Stunden ein entsprechendes und gleichwertiges Ersatzfahrzeug für den Auftraggeber kostenfrei zur Verfügung zu stellen. # Es muss eine Kundendienstwerkstatt mit einer maximalen Reaktionszeit
von 24 h vorhanden sein. Diese muss neben allgemeiner Werkstattausrüstung und Spezialwerkzeug für die angebotenen Fahrgestelle auch elektronische Diagnosesysteme im aktuellen Updatestand vorweisen können. Das Personal muss durch regelmäßig stattfindende Schulungen auf dem neusten Stand der Technik gehalten werden. Nach Erteilung des Auftrags muss der Auftragnehmer in der Lage sein, innerhalb von 24h am Einsatzort des Fahrzeugs zu sein. # Bezogen auf die Fahrzeuge sind folgende weitere Unterlagen mit Angebotsabgabe einzureichen: - Zeichnung des Fahrgestells, - HVO100-Verträglichkeitsbestätigung des Fahrzeugs, - Achslastberechnung, - Zeichnung des Abfallsammelaufbaus mit Lifter.
Lieferung von drei Abfallsammelfahrzeugen für die Erfassung von Restmüll, Biomüll, Papier und Wertstoffe, Leichtverpackungen. Das zulässige Gesamtgewicht eines Fahrzeugs beträgt 26 Mg und das Volumen des Abfallsammelbehälters beträgt ca. 20 m3. Das Fahrgestell ist als Low Entry Variante auszuführen. Für den Antrieb des Fahrzeugs ist ein Dieselmotor vorgesehen. Das Fahrzeug muss HVO100 verträglich ausgelegt sein. Die Fahrzeuge müssen den aktuellen deutschen und europäischen Normen und Vorschriften zum Auslieferungsdatum entsprechen. Alle Ausführungen sind gem. DIN EN 1501 in aktueller Fassung vorzunehmen. Aufprallprüfung nach ECE R29. Die Lieferung der Fahrzeuge hat bis spätestens 30.06.2027 zu erfolgen.
Die Ausschreibung erfolgt in einem Los als Dreiachs-Low-Entry-Fahrgestell mit Hecklader-/Pressplatten-Abfallsammelaufbau und Automatikschüttung/Lifter für Hausmüll. Die LKW-Fahrgestelle in Niederflurbauweise müssen für die Montage von Pressmüllaufbauten für
Hausmüll durch geeignete Vorbereitungen und Ausrüstungen ausgelegt sein. Die Schnittstellen sind durch den Auftragnehmer dahingehend abzugleichen, dass die bestimmungsgemäße Funktion des Gesamtfahrzeugs gewährleistet ist. # Abfallsammelaufbau für Hausmüll: Die Bezeichnung „Abfallsammelaufbau für Hausmüll“ beschreibt hier eine Sammelzelle, die in Auslegung und Konfiguration geeignet ist, um folgende Abfallfraktionen aufzunehmen und zu transportieren:
- Restmüll , - Biomüll , - Altpapier , - Leichtverpackungen u.ä., die im Rahmen der Wertstoffsammlung gesammelt werden. Der Abfallsammelaufbau muss in der Lage sein, folgende Funktionen/Aufgaben zu erfüllen: - Entleerung gängiger Abfallbehälter in der Größe 80 – 1.100 Liter,
- Verdichtung , - Sammlung und sicherer Transport von Abfällen , - Entladen von Abfällen. # Der Auftragnehmer schult den Auftraggeber theoretisch und praktisch im Umgang mit der von ihm erbrachten Leistung. Es werden ca. 10 Personen des Auftraggebers geschult. Die Schulung findet auf dem Betriebsgelände der Göttinger Entsorgungsbetriebe statt. Die Schulung kann auch an mehreren Tage stattfinden. # Ferner schult der Auftragnehmer die Werkstattmitarbeiter der Göttinger Entsorgungsbetriebe hinsichtlich Wartungs- und Reparaturarbeiten. # Anlieferung der Fahrzeuge erfolgt frei Haus zum Auftraggeber. D.h. alle Kosten, z.B. für die Überführung, werden vom Auftragnehmer getragen. Zur Anlieferung der Fahrzeuge zum Auftraggeber sind folgende Unterlagen und Dokumente mitzuliefern: - Zulassungsbescheinigung Teil 2, - COC-Dokument, Datenblatt bzw. eine vergleichbare Auflistung der Daten, die bei der Zulassung in die Zulassungsbescheinigung Teil 1 eingetragen werden, - sämtliche zum Betrieb und Zulassung benötigten Gutachten bzw. Zusatzgutachten gemäß StVZO, - Angaben der Wartungsfristen und Prüfintervalle (Serviceheft), - Schmierplan mit Auflistung aller zugelassenen Schmierstoffe, - vollständige deutschsprachige Bedienungsanleitung. # Rohbauabnahme der teilmontierten Gesamtfahrzeuge erfolgt beim Auftragnehmer. # Die Fahrzeuge sind mängelfrei, sauber, vollgetankt (Kraftstoff und AdBlue) und mit vollständiger Dokumentation, am Betriebshof der den Göttinger Entsorgungsbetriebe zu übergeben. # Die Endabnahme der kompletten Fahrzeuge erfolgt bei den Göttinger Entsorgungsbetrieben. # Vollgarantie von wenigstens 24 Monaten ab Fahrzeugabnahme. # Generell ist für durch Gewährleistungs-bzw. Garantiearbeiten bedingte Ausfallzeit von mehr als 48 Stunden ein entsprechendes und gleichwertiges Ersatzfahrzeug für den Auftraggeber kostenfrei zur Verfügung zu stellen. # Es muss eine Kundendienstwerkstatt mit einer maximalen Reaktionszeit
von 24 h vorhanden sein. Diese muss neben allgemeiner Werkstattausrüstung und Spezialwerkzeug für die angebotenen Fahrgestelle auch elektronische Diagnosesysteme im aktuellen Updatestand vorweisen können. Das Personal muss durch regelmäßig stattfindende Schulungen auf dem neusten Stand der Technik gehalten werden. Nach Erteilung des Auftrags muss der Auftragnehmer in der Lage sein, innerhalb von 24h am Einsatzort des Fahrzeugs zu sein. # Bezogen auf die Fahrzeuge sind folgende weitere Unterlagen mit Angebotsabgabe einzureichen: - Zeichnung des Fahrgestells, - HVO100-Verträglichkeitsbestätigung des Fahrzeugs, - Achslastberechnung, - Zeichnung des Abfallsammelaufbaus mit Lifter.
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Müllfahrzeuge📦
Postanschrift: Rudolf-Wissell-Str. 5
Postleitzahl: 37079
Stadt: Göttingen
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Göttingen
🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-10-26 📅
Datum des Endes: 2027-06-30 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen: Unter Berücksichtigung der Regelung des § 132 GWB.
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 50
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Wendekreisdurchmesser
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Durchgangshöhe Beifahrertür
Qualitätskriterium (Gewichtung): 5
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Breite der Beifahrersitzbank
Überhang Heckteil
Lieferzeit
Dauer Vollgarantie
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-08-25 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-08-25 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Stadt Göttingen, Zentrale Vergabestelle, Zimmer 102, Hiroshimaplatz 14, 37083 Göttingen
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Die Angebotsöffnung findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 62 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Die Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, muss eine bestimmte Rechtsform aufweisen ✅
Eröffnungstermin: 2026-08-25 10:00:00 📅
Ort des Eröffnungstermins:
Stadt Göttingen, Zentrale Vergabestelle, Zimmer 102, Hiroshimaplatz 14, 37083 Göttingen
Zusätzliche Informationen: Die Angebotsöffnung findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2026-08-17 10:00:00 📅
Zusätzliche Informationen:
Das Nachforderungs-/Aufklärungsverfahren erfolgt ausschließlich elektronisch über das Vergabeportal; es gelten die diesbezüglich im Bieterportal eingestellten Nachrichten.
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegen: Kauf, Leasing oder Miete von Fahrzeugen
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Punkte, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD)) ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Eintragung in das Handelsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Handels bzw. Berufsregisterauszug (nicht älter als 12 Monate zum Termin der Angebotsöffnung). # Die Eignungskriterien und die geforderten Nachweise, Bescheinigungen sind in der Eigenerklärung (Formblatt 124_LD_Eigenerklärung _zur_Eignung_LIefer_Dienstleistungen) und in der
Aufforderung zur Angebotsabgabe (Formblatt 631_EU_VgV) aufgelistet. Hier finden Sie auch den Zeitpunkt, zu der die Nachweise/Bescheinigungen einzureichen sind.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Handels bzw. Berufsregisterauszug (nicht älter als 12 Monate zum Termin der Angebotsöffnung). # Die Eignungskriterien und die geforderten Nachweise, Bescheinigungen sind in der Eigenerklärung (Formblatt 124_LD_Eigenerklärung _zur_Eignung_LIefer_Dienstleistungen) und in der
Aufforderung zur Angebotsabgabe (Formblatt 631_EU_VgV) aufgelistet. Hier finden Sie auch den Zeitpunkt, zu der die Nachweise/Bescheinigungen einzureichen sind.
Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Unbedenklichkeitsbescheinigungen des zuständigen Finanzamtes sowie der
Sozialversicherung der der zuständigen Berufsgenossenschaft Ausländische Bieter haben gleichwertige Nachweise des Herkunftslandes in deutscher Sprache beizubringen. Der Auftraggeber akzeptiert zum vorläufigen Nachweis der Eignung und zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) in der Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5. Januar 2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (§§ 48 Abs. 3, 50 VgV). Näheres Sehen Sie unter https://ec.europa.eu/growth/tools-databases/espd/filter?lang=de. Erforderlich sind diejenigen Angaben, die den vorgenannten Nachweisen inhaltlich
entsprechen. Alternativ zu den unter vorgenannten Eigenerklärungen kann auch die Bescheinigung der Eintragung in eine PQ-VOL-Datenbank vorgelegt oder die entsprechende Zertifikatsnummer angegeben werden. Die vorgenannten Erklärungen werden zur Feststellung der Unternehmenseignung herangezogen. Im Geltungsbereich des GWB versichert der Bieter mit diesen Erklärungen, dass fakultative bzw. zwingende Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123, 124 GWB nicht vorliegen. Sollte einer der dort genannten Erklärungen nicht zutreffen, kann zur Vermeidung eines Unternehmensausschlusses der Nachweis einer Selbstreinigung gemäß § 125 GWB geführt werden. Als ausreichende Belege werden von der zuständigen Behörde des Herkunftslandes oder des Niederlassungsstaates des Unternehmens ausgestellte Bescheinigungen anerkannt.
Bei Einsatz von anderen Unternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Unterlagen/die EEE auch für diese abzugeben. Darüber hinaus wird auf die Regelungen in § 48 Absatz 6 VgV hingewiesen. Die Vergabestelle ist nach § 19 Absatz 4 Mindestlohngesetz, § 21 Absatz 4 ArbeitnehmerEntsendegesetz, § 21 Absatz 1 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz verpflichtet, bei Aufträgen ab einer Höhe von 50.000 Euro ohne Umsatzsteuer für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, vor der Zuschlags/ Auftragserteilung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister nach § 6 Wettbewerbsregistergesetz abzurufen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Unbedenklichkeitsbescheinigungen des zuständigen Finanzamtes sowie der
Sozialversicherung der der zuständigen Berufsgenossenschaft Ausländische Bieter haben gleichwertige Nachweise des Herkunftslandes in deutscher Sprache beizubringen. Der Auftraggeber akzeptiert zum vorläufigen Nachweis der Eignung und zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) in der Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5. Januar 2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (§§ 48 Abs. 3, 50 VgV). Näheres Sehen Sie unter https://ec.europa.eu/growth/tools-databases/espd/filter?lang=de. Erforderlich sind diejenigen Angaben, die den vorgenannten Nachweisen inhaltlich
entsprechen. Alternativ zu den unter vorgenannten Eigenerklärungen kann auch die Bescheinigung der Eintragung in eine PQ-VOL-Datenbank vorgelegt oder die entsprechende Zertifikatsnummer angegeben werden. Die vorgenannten Erklärungen werden zur Feststellung der Unternehmenseignung herangezogen. Im Geltungsbereich des GWB versichert der Bieter mit diesen Erklärungen, dass fakultative bzw. zwingende Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123, 124 GWB nicht vorliegen. Sollte einer der dort genannten Erklärungen nicht zutreffen, kann zur Vermeidung eines Unternehmensausschlusses der Nachweis einer Selbstreinigung gemäß § 125 GWB geführt werden. Als ausreichende Belege werden von der zuständigen Behörde des Herkunftslandes oder des Niederlassungsstaates des Unternehmens ausgestellte Bescheinigungen anerkannt.
Bei Einsatz von anderen Unternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Unterlagen/die EEE auch für diese abzugeben. Darüber hinaus wird auf die Regelungen in § 48 Absatz 6 VgV hingewiesen. Die Vergabestelle ist nach § 19 Absatz 4 Mindestlohngesetz, § 21 Absatz 4 ArbeitnehmerEntsendegesetz, § 21 Absatz 1 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz verpflichtet, bei Aufträgen ab einer Höhe von 50.000 Euro ohne Umsatzsteuer für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, vor der Zuschlags/ Auftragserteilung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister nach § 6 Wettbewerbsregistergesetz abzurufen.
Eignungskriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Erklärung über den Gesamtumsatz der letzten drei Geschäftsjahren. # Die Eignungskriterien und die geforderten Nachweise, Bescheinigungen sind in der Eigenerklärung (Formblatt
124_LD_Eigenerklärung _zur_Eignung_LIefer_Dienstleistungen) und in der Aufforderung zur Angebotsabgabe (Formblatt 631_EU_VgV) aufgelistet. Hier finden Sie auch den Zeitpunkt, zu der die Nachweise/Bescheinigungen einzureichen sind.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Erklärung über den Gesamtumsatz der letzten drei Geschäftsjahren. # Die Eignungskriterien und die geforderten Nachweise, Bescheinigungen sind in der Eigenerklärung (Formblatt
124_LD_Eigenerklärung _zur_Eignung_LIefer_Dienstleistungen) und in der Aufforderung zur Angebotsabgabe (Formblatt 631_EU_VgV) aufgelistet. Hier finden Sie auch den Zeitpunkt, zu der die Nachweise/Bescheinigungen einzureichen sind.
Eignungskriterium: Finanzkennzahlen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eigenerklärung, dass sich der Anbieter derzeit nicht in einem Insolvenzverfahren befindet. Ausländische Bieter haben gleichwertige Nachweise des Herkunftslandes in deutscher Sprache beizubringen. # Die Eignungskriterien und die geforderten Nachweise, Bescheinigungen sind
in der Eigenerklärung (Formblatt 124_LD_Eigenerklärung _zur_Eignung_LIefer_Dienstleistungen) und in der Aufforderung zur Angebotsabgabe (Formblatt 631_EU_VgV) aufgelistet. Hier finden Sie auch den Zeitpunkt, zu der die Nachweise/Bescheinigungen einzureichen sind.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Eigenerklärung, dass sich der Anbieter derzeit nicht in einem Insolvenzverfahren befindet. Ausländische Bieter haben gleichwertige Nachweise des Herkunftslandes in deutscher Sprache beizubringen. # Die Eignungskriterien und die geforderten Nachweise, Bescheinigungen sind
in der Eigenerklärung (Formblatt 124_LD_Eigenerklärung _zur_Eignung_LIefer_Dienstleistungen) und in der Aufforderung zur Angebotsabgabe (Formblatt 631_EU_VgV) aufgelistet. Hier finden Sie auch den Zeitpunkt, zu der die Nachweise/Bescheinigungen einzureichen sind.
Eignungskriterium: Spezifischer Jahresumsatz
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Erklärung über den Umsatz der mit der vorliegenden Aufgabenstellung vergleichbaren Leistungen in den letzten drei Geschäftsjahren. # Die Eignungskriterien und die geforderten Nachweise, Bescheinigungen sind in der Eigenerklärung (Formblatt 124_LD_Eigenerklärung
_zur_Eignung_LIefer_Dienstleistungen) und in der Aufforderung zur Angebotsabgabe (Formblatt 631_EU_VgV) aufgelistet. Hier finden Sie auch den Zeitpunkt, zu der die Nachweise/Bescheinigungen einzureichen sind.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Erklärung über den Umsatz der mit der vorliegenden Aufgabenstellung vergleichbaren Leistungen in den letzten drei Geschäftsjahren. # Die Eignungskriterien und die geforderten Nachweise, Bescheinigungen sind in der Eigenerklärung (Formblatt 124_LD_Eigenerklärung
_zur_Eignung_LIefer_Dienstleistungen) und in der Aufforderung zur Angebotsabgabe (Formblatt 631_EU_VgV) aufgelistet. Hier finden Sie auch den Zeitpunkt, zu der die Nachweise/Bescheinigungen einzureichen sind.
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eigenerklärung über die Lieferung von Abfallsammelfahrzeugen für den kommunalen Einsatz in Kommunen, Landkreisen oder Städten in den letzten 3 Jahren mit Angaben zu Ansprechpartner, Art und Umfang der ausgeführten Leistung, Auftragssumme, Ausführungszeitraum. # Die Eignungskriterien und die geforderten Nachweise, Bescheinigungen sind in der Eigenerklärung (Formblatt 124_LD_Eigenerklärung _zur_Eignung_LIefer_Dienstleistungen) und in der
Aufforderung zur Angebotsabgabe (Formblatt 631_EU_VgV) aufgelistet. Hier finden Sie auch den Zeitpunkt, zu der die Nachweise/Bescheinigungen einzureichen sind.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Eigenerklärung über die Lieferung von Abfallsammelfahrzeugen für den kommunalen Einsatz in Kommunen, Landkreisen oder Städten in den letzten 3 Jahren mit Angaben zu Ansprechpartner, Art und Umfang der ausgeführten Leistung, Auftragssumme, Ausführungszeitraum. # Die Eignungskriterien und die geforderten Nachweise, Bescheinigungen sind in der Eigenerklärung (Formblatt 124_LD_Eigenerklärung _zur_Eignung_LIefer_Dienstleistungen) und in der
Aufforderung zur Angebotsabgabe (Formblatt 631_EU_VgV) aufgelistet. Hier finden Sie auch den Zeitpunkt, zu der die Nachweise/Bescheinigungen einzureichen sind.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Ausschlussgrund: Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Es gelten die Ausschlussgründe gemäß §§ 123 und 124 des GWB Mit dem Angebot ist der Nachweis zu erbringen entweder durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder vorläufig entweder durch eine den Ausschreibungsunterlagen beiliegende „Eigenerklärung zur Eignung“ (Formblatt 124) oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE). Unternehmen aus anderen Mitgliedsstaaten oder aus ausländischen Staaten haben gleichwertige Nachweise des Herkunftslandes in deutscher Sprache beizubringen. Auf Verlangen der Auftraggeberin sind zur Bestätigung der Eigenerklärung innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen: Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Eintragung in der Handwerksrolle bzw. bei der Industrie- und Handelskammer. Beruft sich das Unternehmen zur Erfüllung der Leistung auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die o. g. Erklärungen und Bescheinigungen auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. 1.2) Im Falle der Einbindung von Unterauftragnehmern ist eine Erklärung zum vorgesehenen Einsatz und zu Art und Umfang der Teilleistungen vorzulegen (Formblatt 233) 1.3) Im Falle der Einbindung von Unterauftragnehmern ist spätestens vor
Auftragserteilung eine Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers vorzulegen, dem Hauptauftragnehmer im Auftragsfall die erforderlichen Mittel bzw. Leistungen zur Verfügung zu stellen (Formblatt 236); 1.4) Erklärung, dass nachweislich keine schweren Verfehlungen begangen wurden, die die Zuverlässigkeit des Unternehmens in Frage stellen: 1.4.1) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB; 1.4.2) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB; 1.4.3) Erklärung über eine Selbstreinigung gemäß § 125 GWB.
Es gelten die Ausschlussgründe gemäß §§ 123 und 124 des GWB Mit dem Angebot ist der Nachweis zu erbringen entweder durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder vorläufig entweder durch eine den Ausschreibungsunterlagen beiliegende „Eigenerklärung zur Eignung“ (Formblatt 124) oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE). Unternehmen aus anderen Mitgliedsstaaten oder aus ausländischen Staaten haben gleichwertige Nachweise des Herkunftslandes in deutscher Sprache beizubringen. Auf Verlangen der Auftraggeberin sind zur Bestätigung der Eigenerklärung innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen: Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Eintragung in der Handwerksrolle bzw. bei der Industrie- und Handelskammer. Beruft sich das Unternehmen zur Erfüllung der Leistung auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die o. g. Erklärungen und Bescheinigungen auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. 1.2) Im Falle der Einbindung von Unterauftragnehmern ist eine Erklärung zum vorgesehenen Einsatz und zu Art und Umfang der Teilleistungen vorzulegen (Formblatt 233) 1.3) Im Falle der Einbindung von Unterauftragnehmern ist spätestens vor
Auftragserteilung eine Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers vorzulegen, dem Hauptauftragnehmer im Auftragsfall die erforderlichen Mittel bzw. Leistungen zur Verfügung zu stellen (Formblatt 236); 1.4) Erklärung, dass nachweislich keine schweren Verfehlungen begangen wurden, die die Zuverlässigkeit des Unternehmens in Frage stellen: 1.4.1) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB; 1.4.2) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB; 1.4.3) Erklärung über eine Selbstreinigung gemäß § 125 GWB.
1.) Die Vergabeunterlagen stehen allen Interessenten unter der in Ziff. I.3 genannten
Adresse als Lesefassung zum Abruf zur Verfügung. Es ist erforderlich, dass Bieter sich für die Angebotsabgabe auf der e-Vergabe-Plattform registriert und beworben haben. Eine Registrierung und zeitnaher Abruf der Vergabeunterlagen für die elektronische Angebotsabgabe wird im Bieterinteresse empfohlen. Weitere Informationen erhalten Sie unter: https://download.arriba-net.de/fileadmin/downloaddaten/meinauftrag.rib.de/hilfe/willkommen_erste_schritte_tender.html . Für die Erstellung und Abgabe des Angebotes benötigen Sie den Bieterclient ava-sign; Hilfe finden Sie unter: https://download.arriba-net.de/fileadmin/downloaddaten/avasign_hilfe/hilfe/index.html?introduction_avasign.html . 2) Unternehmen haben die Vergabeunterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit der Unterlagen sowie auf Unklarheiten zu überprüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Unternehmens Unklarheiten, so haben sie unverzüglich und vor Abgabe eines Angebots darauf hinzuweisen. Unternehmen werden aufgefordert, im Interesse einer schnellen Beseitigung von Unklarheiten, frühzeitig und vorab ihre Fragen zu übermitteln. Unternehmen haben Verstöße gegen Vergabevorschriften zu rügen. Es gelten
die Bestimmungen in § 160 Abs. 3 GWB. Soweit der Rüge nicht abgeholfen wird, ist das rügende Unternehmen insbesondere verpflichtet, innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Ansonsten ist der Antrag gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig. Da die Vergabeunterlagen dem Bewerberkreis ohne Registrierung zur Verfügung stehen, sind diese selbst in der
Verantwortung, eventuelle Nachträge und Mitteilungen zu beziehen; derartige Informationen können nur registrierten oder legitimierten Bewerbern automatisch zugesandt werden. Alle nicht registrierte Bewerber müssen regelmäßig die auf der Vergabeplattform einsehbaren Vergabeunterlagen einschl. Fragen-/Antwortenkatalog auf etwaige Änderungen prüfen (vgl. VK Südbayern, Beschluss vom 17.10.2016 Z33319413609/16). Der Bieter verpflichtet sich mit der Registrierung auf der Vergabeplattform gegenüber der Auftraggeberin, das Nachrichtenpostfach für den Empfang
rechtserheblicher Erklärungen in dem betreffenden Vergabeverfahren zu nutzen, und dass etwaige abweichende Mitteilungen/Informationen des Portalbetreibers nicht rechtsverbindlich sind. 3) Die Vergabeunterlagen dürfen nur zur Erstellung eines Angebots verwendet werden. Bei Verzicht auf Angebotsabgabe sind alle Vergabeunterlagen zu vernichten. 4) Aufwendungen des Bietenden im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens, insbesondere für die Angebotserstellung werden nicht vergütet. 5) Die Kommunikation im Vergabeverfahren (Fragen/Nachforderungen/
Aufklärungen/Informationen) erfolgt grundsätzlich elektronisch über die Vergabeplattform. Fragen zu den Vergabeunterlagen oder Auskünfte zu diesem Vergabeverfahren im Allgemeinen können bis zum 17.08.2026, 10:00 Uhr über das Vergabeportal (https://download.arriba-net.de/fileadmin/downloaddaten/meinauftrag.rib.de/hilfe/frage_stellen_tender.html?q=Frage ) gestellt werden. Später eingehende Fragen werden grundsätzlich nicht
berücksichtigt. Das Risiko der vollständigen und lesbaren Übermittlung des Auskunftsersuchens trägt das anfragende Unternehmen. 6) Das Angebot ist spätestens bis zum unter Ziff. 5.1.12 festgelegten Termin ausschließlich in elektronischer Form über das Vergabeportal einzureichen. Eine Angebotsabgabe in Papierform, Fax oder E-Mail ist nicht zulässig und führt zum Angebotsausschluss (§ 57 Abs. 1 Nr. 1 VgV). 7) Die Abgabe mehrerer Hauptangeboten
bzw. Nebenangebote sind nicht zugelassen. 8) Bietergemeinschaften sind als gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaften mit bevollmächtigten Vertretern zu bilden. Die Abgrenzungen der Aufgabenverteilung innerhalb der Bietergemeinschaft sind eindeutig anzugeben. Unterbeauftragungen (Nachunternehmer) sind zugelassen. Hierbei ist zu beachten, dass auch Schwester und Tochterunternehmen des Bieters als Nachunternehmer gelten. Die Regelungen zur Tariftreue sind Vertragsbestandteil und gelten entsprechend für sämtliche Unter bzw.
Nachauftragnehmer. 9) Der Bieter hat anzugeben, inwieweit sein Unternehmen einen
Bezug zu Russland hat. Dafür ist die “Eigenerklärung Bezug Russland“ auszufüllen und als Teil des Angebotes abzugeben. Diese Erklärung ist auch für Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher gem. den Bedingungen der Erklärung abzugeben. 10) Die Vergabekammer hat die Einsicht in die Unterlagen zu versagen, soweit dies aus wichtigen Gründen, insbesondere des Geheimschutzes oder zur Wahrung von Betriebs oder Geschäftsgeheimnissen geboten ist (§ 165 Abs. 2 GWB). Jeder Beteiligte hat bei Angebotsabgabe auf den Geheimschutz hinzuweisen und dies im Angebot entsprechend kenntlich zu machen. Erfolgt keine Kenntlichmachung, kann die Vergabekammer von der Zustimmung auf Einsicht ausgehen (§ 165 Abs. 3 GWB).
1.) Die Vergabeunterlagen stehen allen Interessenten unter der in Ziff. I.3 genannten
Adresse als Lesefassung zum Abruf zur Verfügung. Es ist erforderlich, dass Bieter sich für die Angebotsabgabe auf der e-Vergabe-Plattform registriert und beworben haben. Eine Registrierung und zeitnaher Abruf der Vergabeunterlagen für die elektronische Angebotsabgabe wird im Bieterinteresse empfohlen. Weitere Informationen erhalten Sie unter: https://download.arriba-net.de/fileadmin/downloaddaten/meinauftrag.rib.de/hilfe/willkommen_erste_schritte_tender.html . Für die Erstellung und Abgabe des Angebotes benötigen Sie den Bieterclient ava-sign; Hilfe finden Sie unter: https://download.arriba-net.de/fileadmin/downloaddaten/avasign_hilfe/hilfe/index.html?introduction_avasign.html . 2) Unternehmen haben die Vergabeunterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit der Unterlagen sowie auf Unklarheiten zu überprüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Unternehmens Unklarheiten, so haben sie unverzüglich und vor Abgabe eines Angebots darauf hinzuweisen. Unternehmen werden aufgefordert, im Interesse einer schnellen Beseitigung von Unklarheiten, frühzeitig und vorab ihre Fragen zu übermitteln. Unternehmen haben Verstöße gegen Vergabevorschriften zu rügen. Es gelten
die Bestimmungen in § 160 Abs. 3 GWB. Soweit der Rüge nicht abgeholfen wird, ist das rügende Unternehmen insbesondere verpflichtet, innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Ansonsten ist der Antrag gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig. Da die Vergabeunterlagen dem Bewerberkreis ohne Registrierung zur Verfügung stehen, sind diese selbst in der
Verantwortung, eventuelle Nachträge und Mitteilungen zu beziehen; derartige Informationen können nur registrierten oder legitimierten Bewerbern automatisch zugesandt werden. Alle nicht registrierte Bewerber müssen regelmäßig die auf der Vergabeplattform einsehbaren Vergabeunterlagen einschl. Fragen-/Antwortenkatalog auf etwaige Änderungen prüfen (vgl. VK Südbayern, Beschluss vom 17.10.2016 Z33319413609/16). Der Bieter verpflichtet sich mit der Registrierung auf der Vergabeplattform gegenüber der Auftraggeberin, das Nachrichtenpostfach für den Empfang
rechtserheblicher Erklärungen in dem betreffenden Vergabeverfahren zu nutzen, und dass etwaige abweichende Mitteilungen/Informationen des Portalbetreibers nicht rechtsverbindlich sind. 3) Die Vergabeunterlagen dürfen nur zur Erstellung eines Angebots verwendet werden. Bei Verzicht auf Angebotsabgabe sind alle Vergabeunterlagen zu vernichten. 4) Aufwendungen des Bietenden im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens, insbesondere für die Angebotserstellung werden nicht vergütet. 5) Die Kommunikation im Vergabeverfahren (Fragen/Nachforderungen/
Aufklärungen/Informationen) erfolgt grundsätzlich elektronisch über die Vergabeplattform. Fragen zu den Vergabeunterlagen oder Auskünfte zu diesem Vergabeverfahren im Allgemeinen können bis zum 17.08.2026, 10:00 Uhr über das Vergabeportal (https://download.arriba-net.de/fileadmin/downloaddaten/meinauftrag.rib.de/hilfe/frage_stellen_tender.html?q=Frage ) gestellt werden. Später eingehende Fragen werden grundsätzlich nicht
berücksichtigt. Das Risiko der vollständigen und lesbaren Übermittlung des Auskunftsersuchens trägt das anfragende Unternehmen. 6) Das Angebot ist spätestens bis zum unter Ziff. 5.1.12 festgelegten Termin ausschließlich in elektronischer Form über das Vergabeportal einzureichen. Eine Angebotsabgabe in Papierform, Fax oder E-Mail ist nicht zulässig und führt zum Angebotsausschluss (§ 57 Abs. 1 Nr. 1 VgV). 7) Die Abgabe mehrerer Hauptangeboten
bzw. Nebenangebote sind nicht zugelassen. 8) Bietergemeinschaften sind als gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaften mit bevollmächtigten Vertretern zu bilden. Die Abgrenzungen der Aufgabenverteilung innerhalb der Bietergemeinschaft sind eindeutig anzugeben. Unterbeauftragungen (Nachunternehmer) sind zugelassen. Hierbei ist zu beachten, dass auch Schwester und Tochterunternehmen des Bieters als Nachunternehmer gelten. Die Regelungen zur Tariftreue sind Vertragsbestandteil und gelten entsprechend für sämtliche Unter bzw.
Nachauftragnehmer. 9) Der Bieter hat anzugeben, inwieweit sein Unternehmen einen
Bezug zu Russland hat. Dafür ist die “Eigenerklärung Bezug Russland“ auszufüllen und als Teil des Angebotes abzugeben. Diese Erklärung ist auch für Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher gem. den Bedingungen der Erklärung abzugeben. 10) Die Vergabekammer hat die Einsicht in die Unterlagen zu versagen, soweit dies aus wichtigen Gründen, insbesondere des Geheimschutzes oder zur Wahrung von Betriebs oder Geschäftsgeheimnissen geboten ist (§ 165 Abs. 2 GWB). Jeder Beteiligte hat bei Angebotsabgabe auf den Geheimschutz hinzuweisen und dies im Angebot entsprechend kenntlich zu machen. Erfolgt keine Kenntlichmachung, kann die Vergabekammer von der Zustimmung auf Einsicht ausgehen (§ 165 Abs. 3 GWB).
Betreffend die Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 GWB verwiesen. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist
jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, 5. in offensichtlicher Missbrauch des Antrags oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 vorliegt. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Betreffend die Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 GWB verwiesen. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist
jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, 5. in offensichtlicher Missbrauch des Antrags oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 vorliegt. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-07-22+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 139-506460 (2026-07-16)