Das Teilprojekt „Kundenseitige Digitalisierungsoffensive“ beinhaltet Maßnahmen, die Attraktivitäts- und Nutzungssteigerung des ÖPNV durch die Ausweitung der Digitalisierung an Fahrgastschnittstellen insbesondere in den drei Landkreisen abzielt. Daher möchte der VGI eine Höchstzahl von 100 akkubetriebenen Dynamischen Fahrgastinformationsanzeigern ("DFI-Light-Anzeiger") beschaffen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-10-04.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-08-31.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Beschaffung von akkubetriebenen Dynamischen Fahrgastinformationsanzeigern an Haltestellen (DFI-Light-Anzeiger)”
Produkte/Dienstleistungen: Digitale Übertragungsgeräte📦
Kurze Beschreibung:
“Das Teilprojekt „Kundenseitige Digitalisierungsoffensive“ beinhaltet Maßnahmen, die Attraktivitäts- und Nutzungssteigerung des ÖPNV durch die Ausweitung der...”
Kurze Beschreibung
Das Teilprojekt „Kundenseitige Digitalisierungsoffensive“ beinhaltet Maßnahmen, die Attraktivitäts- und Nutzungssteigerung des ÖPNV durch die Ausweitung der Digitalisierung an Fahrgastschnittstellen insbesondere in den drei Landkreisen abzielt. Daher möchte der VGI eine Höchstzahl von 100 akkubetriebenen Dynamischen Fahrgastinformationsanzeigern ("DFI-Light-Anzeiger") beschaffen.
Das Teilprojekt „Kundenseitige Digitalisierungsoffensive“ beinhaltet Maßnahmen, die auf eine Attraktivitäts- und Nutzungssteigerung des ÖPNV durch die Ausweitung der Digitalisierung an Fahrgastschnittstellen insbesondere in den drei Landkreisen abzielt.
Die Attraktivität des ÖPNV für Kunden ist vielfach von seiner Pünktlichkeit und verlässlicher informativer Fahrgastinformation zu Ankunftszeiten abhängig.
Die Ausweitung des Fahrgastinformationssystems an Haltestellen ist hierbei ein zentraler Baustein bei der Digitalisierung der Kundenschnittstellen. Grundlage für die Umsetzung der Maßnahme ist u.a. die technische Ermöglichung der flächendeckenden Echtzeitinformation an Haltestellen.
Derzeit sind in den drei Landkreisen lediglich vereinzelt Echtzeitanzeigen an zentralen Haltestellen installiert.
Mit der Beschaffung von DFI-Light (Dynamisches-Fahrgast-Informationssystem-Light) Baustufe 1 beabsichtigt der AG (AG) eine kostengünstige Erweiterung des bestehenden DFI-Netzes an Bushaltestellen (Anlagen nach BOKraft).
Mit der Einführung eines Intermodal Transport Control System (ITCS) im Jahr 2013 hat die INVG die Voraussetzung geschaffen, Fahrgäste mittels Fahrgastinformationssystemen früh-zeitig, umfassend und zuverlässig über die Abfahrtszeiten und sonstige Betriebszustände zu informieren.
Die DFI-Light-Anzeiger werden in die Fahnen des Bushaltestellenschildes integriert und verfügen über eine autarke Stromversorgung per Akku. Der AN liefert neue Fahnen, in welche der DFI-Light-Anzeiger bereits integriert ist. Die DFI-Light-Anzeiger passen sich in das VGI-Design der Haltemasten ein. Die Datenübertragung erfolgt drahtlos über Mobilfunk. Ausgestattet werden die DFI-Light-Anzeiger mit jeweils einem zwei- bis maximal vierzeiligen Display auf beiden Seiten der Fahne und einer Vorleseeinrichtung für blinde und sehbehinderte Fahrgäste (text-to-speech-Modul).
Aufgrund der peripheren Lage des Großteils der Standorte sind die Voraussetzungen für eine unkomplizierte Anbindung ans Stromnetz nicht gegeben.
Zur Gewährleistung einer einfachen Installation, müssen alle DFI-Light-Anzeiger ohne eine externe Energieversorgung und stattdessen mit Wechsel-Akkus und ggf. einem Solarpanel betrieben werden.
Nach Zuschlagserteilung werden Auftraggeber und Auftragnehmer gemeinsam ein Pflichtenheft erstellen, in der Details der Leistungserbringung festgelegt werden. Hierbei wird der Leistungsgegenstand als solcher nicht mehr verändert; dieser ist in der Leistungsbeschreibung abschließend beschrieben. Stattdessen sollen organisatorische Abläufe und technische Details wie z.B. die konkrete Umsetzung der Anbindung der Geräte an das öffentliche Mobilfunknetz festgeschrieben werden.
Nach Abschluss dieser Pflichtenheftphase soll es gegebenenfalls einen Pilottest mit einem DFI-Light-Anzeiger geben. Inhalt und Umfang dieses Pilottests werden im Pflichtenheft konkretisiert.
Voraussichtlich im November 2023 soll mit dem Rollout der Geräte im Gebiet des VGI begonnen werden.
Die Beschaffung erfolgt auf Basis des beigefügten Rahmenvertrages, der eine Nachbestellung weiterer Geräte ermöglicht. Der Auftraggeber ist verpflichtet, mindestens 75 DFI-Light-Anzeiger zu bestellen. Darüber hinaus kann der Auftraggeber auf Basis des abzuschließenden Rahmenvertrages bis zu 25 weitere DFI-Light-Anzeiger in Tranchen zu je mindestens 5 Stück abrufen. Hieraus ergibt sich eine maximale Höchstmenge von 100 DFI-Light-Anzeigern.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 48
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Der Auftraggeber kann auf Basis des abzuschließenden Rahmenvertrages bis zu 25 weitere DFI-Light-Anzeiger in Tranchen zu je mindestens 5 Stück abrufen.”
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Jeder Bieter muss seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit nachweisen. Ausländische Bieter können anstelle der nachfolgend genannten...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Jeder Bieter muss seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit nachweisen. Ausländische Bieter können anstelle der nachfolgend genannten Eignungsnachweise auch vergleichbare, andere Eignungsnachweise vorlegen. Mitglieder einer Bietergemeinschaft haben jeweils einzeln die aufgeführten Erklärungen mit ihrem Angebot vorzulegen. Alle vom Auftraggeber für die Angebotsabgabe unter dem unter Ziff. I.3) genannten Link bereit gestellten Formblätter sind zwingend zu verwenden. Der Auftraggeber behält sich vor, einzelne fehlende Eignungsnachweise nachzufordern, ist hierzu aber nicht verpflichtet.
Die Bieter müssen ihre persönliche Lage gem. § 44 VgV wie folgt nachweisen können: [Die in Klammern gesetzten Verweise geben an, in welchen Unterlagen entsprechende Angaben einzu-tragen sind. Alle Unterlagen, in denen der Bieter gem. der nachfolgenden Ziffern Eintragungen vorzunehmen hat, sind mit seinem Angebot einzureichen.]
a) Aktueller Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschrift des Landes, in dem der Bieter ansässig ist (nicht älter als 6 Monate, gerechnet ab dem Tag der Veröffentlichung dieser Auftragsbekanntmachung; Vorlage einer Kopie ist ausreichend).
b) Eigenerklärung, dass für den Bieter keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen [vgl. Formblatt „ Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123 und 124 GWB“]
c) Eigenerklärung über die Einhaltung der EU-Russland-Sanktionen [Formblatt „EU-Russland-Sanktionen“].
Eine Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben,
— in der die Bildung einer Bietergemeinschaft erklärt ist,
— in der alle Mitglieder der Bietergemeinschaft aufgeführt sind und der für die Durchführung des Auftrags vertragsbevollmächtigte Vertreter bezeichnet wird,
— in der bestätigt wird, dass dieser Vertreter gegenüber dem Auftraggeber alle Mitglieder – auch im Vergabeverfahren – rechtsverbindlich vertritt und
– dass alle Mitglieder für die Erfüllung sämtlicher vertraglicher und außervertraglicher Verpflichtun-gen als Gesamtschuldner haften.
Hinweis zur Eignungsleihe: Beruft sich ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung (wirtschaftliche und finanzielle sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit) auf die Kapazitäten anderer Unternehmen (sog. Eignungsleihe), so ist durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung des Eignungsleihgebers mit dem Angebot nachzuweisen, dass dem Bieter die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen. Nimmt der Bieter für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung haften; die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der „Verpflichtungserklärung“ abzugeben.
Im Falle der Eignungsleihe ist das Formblatt das Formblatt „ Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123 und 124 GWB“ und das Formblatt „EU-Russland-Sanktionen“ auch vom Eignungsleihgeber auszufüllen und von dem Bieter zusammen mit der Verpflichtungserklärung des Eignungsleihgebers mit dem Angebot einzureichen.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Die Bieter müssen ihre wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (§ 45 VgV) wie folgt nachweisen können:
[Die in Klammern gesetzten Verweise geben...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Die Bieter müssen ihre wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (§ 45 VgV) wie folgt nachweisen können:
[Die in Klammern gesetzten Verweise geben an, in welchen Unterlagen entsprechende Angaben einzutragen sind. Alle Unterlagen, in denen der Bieter gem. der nachfolgenden Ziffern Eintragungen vorzunehmen hat, sind mit seinem Angebot einzureichen.]
d) Der Bieter legt den durchschnittlichen Umsatz für die Jahre 2020, 2021 und 2022 mit vergleichbaren Leistungen in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags dar, § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV. Der Umsatz ist in Euro netto per anno anzugeben.
e) Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung gemäß § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV zur Abdeckung
sämtlicher Schäden, die unter diesem Auftrag entstehen können, mit Mindestdeckungssummen je
Einzelschaden von:
- mindestens 3,0 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden,
- mindestens 2,0 Mio. EUR für Vermögensschäden.
- Alternativ ist mit dem Angebot eine rechtverbindliche Erklärung des Bieters abzugeben, eine entsprechende Versicherung im Falle der Auftragserteilung umgehend abzuschließen, nebst der Erklärung/Bestätigung eines Versicherers, im Auftragsfalle einen entsprechenden Versicherungsvertrag mit dem Auftragnehmer zu schließen.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Die Bieter müssen ihre technische und berufliche Leistungsfähigkeit (§ 46 VgV) wie folgt nachweisen können:
[Die in Klammern gesetzten Verweise geben an, in...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Die Bieter müssen ihre technische und berufliche Leistungsfähigkeit (§ 46 VgV) wie folgt nachweisen können:
[Die in Klammern gesetzten Verweise geben an, in welchen Unterlagen entsprechende Angaben einzutragen sind. Alle Unterlagen, in denen der Bieter gem. der nachfolgenden Ziffern Eintragungen vorzunehmen hat, sind mit seinem Angebot einzureichen.]
f) Angabe von mindestens drei Referenzen über mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare Belieferungen und Inbetriebnahmen von akkubetriebenen Dynamischen Fahrgastinformationsanzeigern im Bereich des ÖPNV aus den letzten fünf Jahren vor Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, mit folgenden Angaben:
Anschrift, ggf. Ansprechpartner mit Kontaktdaten (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen). [vgl. Formblatt „Auftragsbezogene Referenzen"].
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten): Es müssen mindestens drei Referenzen angegeben werden (K.O.-Kriterium).
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“1. Im Fall der Aufftragsvergabe an eine Bietergemeinschaft haften alle Mitglieder der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch.
2. Im Fall der Eignungsleihe...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
1. Im Fall der Aufftragsvergabe an eine Bietergemeinschaft haften alle Mitglieder der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch.
2. Im Fall der Eignungsleihe für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit haftet auch der Nachunternehmer gemäß § 47 Abs. 3 VgV.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-10-04
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 3
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2023-10-04
12:00 📅
“1. Alle Anforderungen an die Angebotsabgabe ergeben sich aus dieser Auftragsbekanntmachung. Alle Nachweise können in Form von Eigenerklärungen erfolgen,...”
1. Alle Anforderungen an die Angebotsabgabe ergeben sich aus dieser Auftragsbekanntmachung. Alle Nachweise können in Form von Eigenerklärungen erfolgen, soweit sich aus der Ausschreibung nicht etwas anderes ergibt. Alle vom Auftraggeber unter dem unter Ziff. 1.3) genannten Link bereitgestellten Formblätter sind zwingend zu verwenden.
2. Alle weiteren Informationen zu diesem Vergabeverfahren wie Änderungen der Leistungsbeschreibung, Beantwortung von Bieterfragen oder sonstige verfahrensrelevante Informationen werden über die Vergabeplattform bereitgestellt. Soweit Auskünfte erforderlich werden, sind Fragen ausschließlich in digitaler Form an die unter Ziffer 1.3) angegebene Internet-Adresse der Deutschen eVergabe zu richten. Die Fragen sind spätestens bis zum 22.09.2023 vor dem Ablauf der Angebotsfrist zu stellen. Sie sollen möglichst frühzeitig gestellt werden. Die Antworten auf Fragen sind in digitaler Form aus der Datenbank der Deutschen eVergabe (gem. Ziffer 1.3) abrufbar.
3. Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen und bis spätestens zum Ende der Angebotsfrist vorzulegen. Das Angebot muss in elektronischer Form eingereicht werden. Die Abgabe des Angebots ist ausschließlich über das Portal der Deutschen eVergabe unter dem in Ziff. 1.3) angegebenen Link möglich.
4. Eine Einreichung des Angebots per E-Mail, Telefax oder in schriftlicher Form ist nicht zulässig.
5. Der Auftraggeber erstattet keine Kosten, die für die Erstellung der Angebote entstehen.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921762411📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Fax: +49 892176847 📠 Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Nicht vorgesehen
Postort: Nicht vorgesehen
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in den §§ 155 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Auf die...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in den §§ 155 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrags zur Vergabekammer wird hingewiesen, insbesondere auf die Vorschrift des § 160 GWB, die folgenden Wortlaut hat:
"§ 160 GWB - Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession
hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften
geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1
Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."
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Quelle: OJS 2023/S 170-535949 (2023-08-31)