Beschaffung von "Auswerterechnern" für die Landespolizei Schleswig-Holstein
Land Schleswig-Holstein - Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport - Landespolizeiamt
In diesem Vergabeverfahren werden 295 Build-On-Demand-PCs als Auswerterechner inkl. dreijähriger Bring-In-Garantie für die Landespolizei Schleswig-Holstein beschafft.
DeadlineDeadline 2026-09-03
Wer?- • Land Schleswig-Holstein - Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport - Landespolizeiamt
Geschichte der Beschaffung
| Datum | Dokument |
|---|---|
| 2026-07-31 | Auftragsbekanntmachung |
Auftragsbekanntmachung (2026-07-31)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Beschaffung von "Auswerterechnern" für die Landespolizei Schleswig-Holstein
Referenznummer:
Kurze Beschreibung:
Produkte/Dienstleistungen: Personalcomputer 📦
Beschreibung
Interne Kennung:
Zusätzliche Informationen: Der Vertrag beginnt mit Zuschlag und endet mit Erfüllung der Leistung.
Postleitzahl: 24116
Stadt: Kiel
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Kiel, Kreisfreie Stadt 🏙️
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100
Titel
Los-Identifikationsnummer:
Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-09-03 12:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 88 Tage
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2026-08-24 12:00:00 📅
Zusätzliche Informationen:
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund: Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Beschreibung der Ausschlussgründe: Gemäß § 123, 124 GWB, § 57, 42 Abs. 1 VgV und § 16 VOB/A
Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Land Schleswig-Holstein - Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport - Landespolizeiamt
Nationale Registrierungsnummer:
Postanschrift: Mühlenweg 166
Postleitzahl: 24116
Postort: Kiel
Region: Kiel, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: dataportvergabestelle@dataport.de 📧
Telefon: +49 43132950 📞
URL: www.schleswig-holstein.de 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit
Öffentliche Ordnung und Sicherheit
Kommunikation
Dokumente URL: https://fbhh-evergabe.web.hamburg.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/deeplink/subproject/f7108d1b-6cfc-49ce-94e8-e015e82bc6db 🌏
Teilnahme-URL: https://fbhh-evergabe.web.hamburg.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/deeplink/subproject/f7108d1b-6cfc-49ce-94e8-e015e82bc6db 🌏
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Schleswig-Holstein
Nationale Registrierungsnummer:
Abteilung: beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Postleitzahl: 24105
Postort: Kiel
Region: Kiel, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de 📧
Telefon: +49 4319884542 📞
Fax: +49 4319884702 📠
URL: http://www.schleswig-holstein.de/DE/Themen/V/vergabekammer.html 🌏
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-07-31+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 147-535791 (2026-07-31)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Beschaffung von "Auswerterechnern" für die Landespolizei Schleswig-Holstein
Referenznummer:
DP31-202600074
Kurze Beschreibung:
In diesem Vergabeverfahren werden 295 Build-On-Demand-PCs als Auswerterechner inkl. dreijähriger Bring-In-Garantie für die Landespolizei Schleswig-Holstein beschafft.
Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Personalcomputer 📦
Beschreibung
Interne Kennung:
82dc2ca5-d94c-45ae-aa04-25266b520d5e
Zusätzliche Informationen: Der Vertrag beginnt mit Zuschlag und endet mit Erfüllung der Leistung.
Postleitzahl: 24116
Stadt: Kiel
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Kiel, Kreisfreie Stadt 🏙️
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100
Titel
Los-Identifikationsnummer:
LOT-0001
Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-09-03 12:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 88 Tage
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2026-08-24 12:00:00 📅
Zusätzliche Informationen:
Gemäß § 56 Abs. 2 VgV, § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Teil A: 5.4.2.1Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Eigenerklärung zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit: Der Bieter muss über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die
Ausführung des Auftrags verfügen.
Mit Angebotsabgabe erklärt der Bieter, dass er insoweit über die erforderlichen Kapazitäten
verfügt.
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Teil A: 5.4.2.2: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Eigenerklärung zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit:
Der Bieter muss über die erforderlichen personellen und technischen Mittel sowie ausreichende
Erfahrungen verfügen, um den Auftrag in angemessener Qualität ausführen zu können.
Mit Angebotsabgabe erklärt der Bieter, dass er insoweit über die erforderlichen personellen
und technischen Mittel sowie ausreichende Erfahrungen verfügt.
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Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Folgende zusätzliche Anforderungen an Auftragnehmer werden gestellt:
- deutsche Sprache bei der Auftragsdurchführung,
- Verpflichtung zur Sicherstellung, dass die zur Erfüllung des Auftrags eingesetzten Personen
nicht die „Technologie von L. Ron Hubbard“ bei der Auftragsdurchführung anwenden, lehren
oder in sonstiger Weise verbreiten,
- dem Auftragnehmer ist untersagt, personenbezogene Daten, welche der Auftraggeber für eigene
Zwecke oder als Auftragsverarbeiter für Dritte verarbeitet, auf der Basis von US Privacy
Shield in die USA zu übertragen. Der Auftragnehmer gewährleistet die Einhaltung dieser Bedingung auch mit Wirkung für seine Unterauftragnehmer,
- Erklärungen zur Vertraulichkeit bei der Auftragsdurchführung,
- Erklärungen zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG),
- Erklärung zur Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022,
- Erklärungen zur DSGVO und Auftragsverarbeitung.
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Ausschlussgrund: Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Beschreibung der Ausschlussgründe: Gemäß § 123, 124 GWB, § 57, 42 Abs. 1 VgV und § 16 VOB/A
Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Land Schleswig-Holstein - Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport - Landespolizeiamt
Nationale Registrierungsnummer:
fa478eaf-87b8-43b4-99ad-5b1227cd663b
Postanschrift: Mühlenweg 166
Postleitzahl: 24116
Postort: Kiel
Region: Kiel, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: dataportvergabestelle@dataport.de 📧
Telefon: +49 43132950 📞
URL: www.schleswig-holstein.de 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit
Öffentliche Ordnung und Sicherheit
Kommunikation
Dokumente URL: https://fbhh-evergabe.web.hamburg.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/deeplink/subproject/f7108d1b-6cfc-49ce-94e8-e015e82bc6db 🌏
Teilnahme-URL: https://fbhh-evergabe.web.hamburg.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/deeplink/subproject/f7108d1b-6cfc-49ce-94e8-e015e82bc6db 🌏
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
Die Vergabestelle stellt die Vergabeunterlagen auf ihrer Portalseite zum Download zur
Verfügung (https://vergabeverfahren.dataport.de). Sollte ein Unternehmen sich zur
Teilnahme an dem Vergabeverfahren entscheiden, so hat es sich dazu auf der Portalseite
mit seinen Benutzerdaten anzumelden. Sofern für das Unternehmen noch keine
Benutzerdaten bestehen sollten, ist dort eine kostenfreie Registrierung möglich. Bitte
beachten Sie hierzu den Leitfaden Registrierung und Administration sowie die FAQ.
Die weitere Bearbeitung der Vergabeunterlagen erfolgt dann im Bieterassistenten. Nur
so ist die Erstellung, Bearbeitung und Abgabe eines Angebotes möglich und sichergestellt,
dass von der Vergabestelle ggf. weitere Angaben bzw. Hinweise zum Vergabeverfahren
rechtzeitig bekanntgemacht werden können (siehe dazu weitere Hinweise
unter Ziffer 4.1.3).
Weitere wichtige Hinweise zum Vergabeverfahren:
Das Offene Verfahren gemäß § 119 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
(GWB) und § 15 der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) ist ein
streng formalisiertes Verfahren.
Das Vergabeverfahren erfolgt nach den Abschnitten 1, 2 und 7 der VgV. Die Ausführungen
und Bestimmungen in den Vergabeunterlagen konkretisieren diese Regelungen der VgV, die
uneingeschränkt gelten.
Die in Teil A – Allgemeiner Teil (Bewerbungsbedingungen) genannten Normen sind jeweils
mit einem Hyperlink versehen, über den Bieter die jeweilige Norm online aufrufen können. Es
wird keine Gewähr dafür übernommen, dass die Links funktionieren oder die verlinkten Webseiten
die Normen in der aktuell geltenden Fassung darstellen. Es gelten die genannten Normen
in der jeweils zum Zeitpunkt der Veröffentlichung geltenden Fassung.
In den Vergabeunterlagen werden unter anderem Anforderungen an das Angebot gestellt,
Bedingungen definiert und Angaben verlangt (Bsp.: Angaben über den Bieter); werden diese
nicht entsprechend den Vergabeunterlagen bei Erstellung des Angebotes berücksichtigt,
kann das Angebot gemäß § 57 VgV vom Verfahren ausgeschlossen werden. Es ist für eine
erfolgreiche Teilnahme am Verfahren daher unbedingt erforderlich, die Vergabeunterlagen
sorgfältig und vollständig zu lesen.
Erkennt ein Bieter Fehler, Unklarheiten, Widersprüche oder Ähnliches in den Vergabeunterlagen,
so ist er verpflichtet, darauf in Form von Bieterfragen hinzuweisen (siehe auch Ziffer
4.1.2).
Zur Klarheit wird darauf hingewiesen, dass mit dem Begriff „Vergabeunterlagen“ sämtliche im
Rahmen des Vergabeverfahrens auftraggeberseitig elektronisch zur Verfügung gestellten Dokumente
und Informationen umfasst sind.
Informationen und Kommunikation
Zur Teilnahme an der Kommunikation mit der Vergabestelle sind eine Registrierung des interessierten
Unternehmens (siehe Hinweis oben, Seite 2) sowie die Einrichtung mindestens einer
Benutzerkennung in der eVergabe-Software erforderlich. Zur Kommunikation im Vergabeverfahren
sowie zur Angebotserstellung und -einreichung können vom Bieter mehrere Benutzerkennungen
verwendet werden. Der Bieter ist dafür verantwortlich, dass die Stammdaten
und insbesondere die E-Mail-Adresse der Benutzerkennungen aktuell gehalten werden.
Interessierte Unternehmen, die nach dem Download der Vergabeunterlagen Informationen der
Vergabestelle zum laufenden Vergabeverfahren erhalten möchten (siehe dazu auch Ziffer
4.1.3 Fragen- und Antwortenforum), können dies im Bieterassistenten entweder mit der
Funktion „Nachrichten bestellen“ oder durch die Aufnahme der Angebotsbearbeitung veranlassen.
Die Vergabestelle weist darauf hin, dass aus technischen Gründen im laufenden Vergabeverfahren
E-Mail-Benachrichtigungen über eingehende Mitteilungen der Vergabestelle ausschlie
ßlich an die E-Mail-Adresse der Benutzerkennung gesendet werden, die die Bearbeitung
des Angebotes erstmalig initiiert hat. Der Bieter hat daher dafür Sorge zu tragen, dass die
Kenntnisnahme und Bearbeitung eingehender Nachrichten jederzeit sichergestellt ist.
Sämtliche Kommunikation im Rahmen des Vergabeverfahrens findet ausschließlich in deutscher
Sprache über den Bieterassistenten (Abschnitt „Nachrichten“) statt.
Verstöße gegen diese Kommunikationsregel (z.B. telefonische Kontaktaufnahmen) können als
Verletzung vergaberechtlicher Grundsätze bewertet werden (Wettbewerbsprinzip, Gleichbehandlungs-
und Transparenzgebot) und zum Ausschluss aus dem Verfahren führen.
Im Einzelfall können durch die Vergabestelle auch andere elektronische Mittel (z.B. E-Mail
über die in der Auftragsbekanntmachung angegebene Kontaktadresse) zur Kommunikation
genutzt werden. In diesem Fall wird die Vergabestelle Nachrichten ebenfalls an die im Vergabeverfahren
bekannte E-Mail-Adresse des Bieters (s.o.) senden.
Für das Angebot sind nur die von der Vergabestelle zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen
zu verwenden.
Dem Bieter obliegt die Pflicht zur Vollständigkeitsprüfung der Vergabeunterlagen gemäß beigef
ügter Checkliste. Nachteile, die sich daraus ergeben, dass ein Angebot auf Grundlage unvollst
ändiger Unterlagen abgegeben wurde, gehen zu Lasten des Bieters.
Mitteilung von Unklarheiten in den Vergabeunterlagen / Zusätzliche Auskünfte
Erkennt ein Bieter Fehler, Unklarheiten, Widersprüche o. Ä. in den Vergabeunterlagen oder
bestehen hinsichtlich der Ausführung der Leistung Bedenken, so ist er verpflichtet, darauf in
Form von Bieterfragen hinzuweisen. Tut er dies trotz Erkennens oder Erkennenmüssens nicht,
so gehen daraus resultierende Nachteile zu seinen Lasten.
Der Bieter bestätigt mit Abgabe des Angebots, dass nach seiner fachlichen Expertise die Leistungen
in der Leistungsbeschreibung abschließend und erschöpfend beschrieben und im
Preisblatt vollständig aufgeführt sind und insbesondere auch keine Teilleistungen fehlen, die
zur einwandfreien Erfüllung der Leistungen notwendig sind.
Nach Zuschlag durch den Auftragnehmer angesetzte Mehraufwendungen oder Zuschläge aufgrund
fehlender oder fehlerhafter Vergabeunterlagen und/oder durch den Auftragnehmer nicht
beschaffter Ortskenntnisse werden seitens des Auftraggebers nicht anerkannt.
Das Zuschlagskriterium ist hier zu 100% der Preis.
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Name: Vergabekammer Schleswig-Holstein
Nationale Registrierungsnummer:
6a40e611-eaa5-4a21-b775-c4ff3cfa8425
Abteilung: beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Postleitzahl: 24105
Postort: Kiel
Region: Kiel, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de 📧
Telefon: +49 4319884542 📞
Fax: +49 4319884702 📠
URL: http://www.schleswig-holstein.de/DE/Themen/V/vergabekammer.html 🌏
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Die Vergabestelle weist auf § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) hin.
Dieser lautet:
„§ 160 GWB Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag
oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6
durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen,
dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften
ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor
Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber
nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der
Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar
sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar
sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer
Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags
nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
Darüber hinaus bittet die Vergabestelle darum, im Falle von Rügen diese über den Bieterassistenten
der eVergabe zu senden.
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Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-07-31+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 147-535791 (2026-07-31)
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