Beschreibung der Beschaffung
Die Wärmeversorgung Damme GmbH beschafft hiermit die erforderlich Menge Biomethan zum Betrieb des
BHKW.
Weitere Hauptangebote und Nebenangebote sind zugelassen.
Hauptangebote müssen den nachfolgenden Lieferzeitraum und die Liefermenge einhalten. Zwecks
Geltendmachung der Vergütungsansprüche gemäß § 27 EEG 2012 muss ein Produkt aus Einsatzstoffen der
Anlage 2 bzw. 3 der Biomasseverordnung (entsprechend Einsatzstoffvergütungsklasse I bzw. II) angeboten
werden. Insoweit muss der Lieferant ein Produkt anbieten, das geeignet ist, die Vergütungsansprüche der
Wärmeversorgung Damme GmbH zu realisieren. Es ist möglich, mehrere Hauptangebote unter Einhaltung der
nachfolgenden Bedingungen abzugeben.
Lieferzeitraum Hauptangebote: 01.01.2024, 06:00 Uhr bis einschließlich 01.01.2026, 06:00 Uhr
Liefermenge Hauptangebote: 6.000.000 kWh/a einschließlich Abnahmeflexibilität von 80 - 120%/a gemäß
Liefervertrag
Produktbeschaffenheit Hauptangebote: EEG 2012, Einsatzstoffvergütungsklasse I. bzw. II
Nebenangebote müssen die nachfolgenden Lieferzeiträume (Alternative 1 und 2) und die Liefermenge
einhalten.
In Alternative 1 des Nebenangebotes muss der Lieferant ein Produkt anbieten, das zum ordnungsmäßen
und technisch einwandfreien Betrieb der Anlage geeignet ist. Das Pro-dukt muss aber nicht zwingend die Einsatzstoffvergütungsklasse I. bzw. II. erfüllen. Produkte der Einsatzstoffvergütungsklasse I. bzw. II. können
ebenfalls angeboten werden.
In Alternative 2 des Nebenangebotes muss der Lieferant ein Produkt anbieten, das zum ordnungsmäßen und
technisch einwandfreien Betrieb der Anlage geeignet ist. Die Einsatzstoffvergütungsklasse I. bzw. II. sind nicht
einzuhalten.
Lieferzeitraum Nebenangebote:
Alternative 1:
01.01.2024, 06:00 Uhr bis einschließlich 01.01.2028, 06:00 Uhr
Alternative 2:
01.01.2024, 06:00 Uhr bis einschließlich 01.01.2026, 06:00 Uhr
Liefermenge Nebenangebote: 6.000.000 kWh/a einschließlich Abnahmeflexibilität von 80-120%/a gemäß
Liefervertrag
Produktbeschaffenheit Nebenangebote:
Alternative 1:
Biogasqualität zum ordnungsgemäßen und technisch einwandfreien Betrieb der Anlage, die nicht zwingend die
Einsatzstoffvergütungsklasse I. bzw. II. zwecks Einhaltung der Vergütungsansprüche nach EEG 2012 erfüllt
Alternative 2:
Biogasqualität zum ordnungsgemäßen und technisch einwandfreien Betrieb der Anlage, ohne Einhaltung der
Einsatzstoffvergütungsklasse I. bzw. II.