Beschaffung von Dienstkleidung für das Universitätsklinikum Regensburg

Universitätsklinikum Regensburg

Das UKR beabsichtigt die Dienstkleidung, aufgrund einer internen, organisatorischen Umstellung der Wäscheversorgung, auf Unisex-Dienstkleidung umzustellen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-05-26. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-04-25.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2023-04-25 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2023-04-25)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Arbeitskleidung, besondere Arbeitsbekleidungen und Zubehör
Kurze Beschreibung:
Das UKR beabsichtigt die Dienstkleidung, aufgrund einer internen, organisatorischen Umstellung der Wäscheversorgung, auf Unisex-Dienstkleidung umzustellen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Arbeitskleidung, besondere Arbeitsbekleidungen und Zubehör 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Arbeitskleidung, besondere Arbeitsbekleidungen und Zubehör 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Regensburg, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Universitätsklinikum Regensburg
Postanschrift: Franz-Josef-Strauß-Allee 11
Postleitzahl: 93053
Postort: Regensburg
Kontakt
Internetadresse: http://www.ukr.de 🌏
E-Mail: einkauf.klinikum@ukr.de 📧
Telefon: +49 94194431701 📞
URL der Dokumente: https://plattform.aumass.de/Veroeffentlichung/av1de27e-eu 🌏
URL der Teilnahme: https://plattform.aumass.de/Veroeffentlichung/av1de27e-eu 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2023-04-25 📅
Einreichungsfrist: 2023-05-26 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-04-28 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 084-250693
ABl. S-Ausgabe: 84

Objekt
Umfang der Beschaffung
Informationen über Lose: 1-3
Bezeichnung des Loses: Kasack Lyocell / Tencel
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Das UKR beabsichtigt die Dienstkleidung, aufgrund einer internen, organisatorischen Umstellung der Wäscheversorgung, auf Unisex-Dienstkleidung umzustellen. Bei der vorliegenden Ausschreibung handelt es sich um eine Erstausstattung des am UKR tätigen Personals (Pflegedienst und Ärztlicher Dienst). Bei einer optionalen Verlängerung würde sich der Bedarf auf die Mengen eines regulären Nachkaufs (Bspw. aufgrund von Schwund und Ersatz) reduzieren.
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Dauer: 24 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
Die Laufzeit des Vertrages wird auf zwei Jahre mit auftraggeberseitiger, zweimaliger Option auf Verlängerung über jeweils ein Jahr, angesetzt werden.
Bezeichnung des Loses: Unisex-Hose
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Unisex-Kittel
Losnummer: 3
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Universitätsklinikum Regensburg

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Unternehmensangaben mit Handelsregisterauszug; Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen; Liste aller mit ihm im Sinne des § 15 Aktiengesetz (direkt oder analog) verbundenen Unternehmen oder Eigenerklärung des Bewerbers, dass solche Unternehmensverbindungen nicht bestehen.; Eigenerklärung Russlandsanktionen
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Eigenerklärung zum Versicherungsschutz, Vorlage Jahresabschlüsse;
Mindeststandards:
Betriebshaftpflichtversicherung mit den Deckungssummen von 1,0 Mio. EUR für Vermögensschäden sowie für Vermögensschäden je Schadensfall bei doppelter Maximierung.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Anzahl der in Betracht zu ziehenden Teilnehmer: 3
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 08:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2023-09-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2023-05-26 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 08:00
Ort des Eröffnungstermins: Regensburg

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Abteilung Einkauf, Logistik und Dienstleistungen
Dokumente URL: https://plattform.aumass.de/Veroeffentlichung/av1de27e-eu 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern
Postanschrift: Promenade 27
Postort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 981531277 📞
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de 📧
Fax: +49 981531837 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der Antrag ist unzulässig, soweit
(1.) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
(2.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(3.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(4.) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Ab-satz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt
unberührt.
3. Es wird darauf hingewiesen, dass bei der Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens alle Verfahrensbeteiligten nach § 165 Abs. 1 GWB ein
Akteneinsichtsrecht haben. Mit der Abgabe eines Teilnahmeantrags wird dieser in die Akte des Auftraggebers als Vergabestelle aufgenommen. Je-der
Bewerber muss daher mit der konkreten Möglichkeit rechnen, dass sein Teilnahmeantrag mit allen Bestandteilen von den anderen Verfahrensbeteiligten
bei der Vergabekammer eingesehen wird. Es liegt daher im eigenen Interesse eines jeden Bewerbers, schon in seinen Teilnahmeunter-lagen auf wichtige
Gründe, die nach § 165 Abs. 2 GWB die Vergabekammer veranlassen, die Ein-sicht in die Akten zu versagen, hinzuweisen und diese in seinen Unterlagen
entsprechend kenntlich zu machen (z.B. durch Beifügung einer weiteren Ausfertigung des Teilnahme-antrags, in dem Ge-heimnisse, insbesondere
Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse geschwärzt sind).
Quelle: OJS 2023/S 084-250693 (2023-04-25)