Der Auftraggeber hat bei der Prüfung der eingegangen Angebote festgestellt, dass die veröffentlichte Leistungsbeschreibung missverständlich formuliert war. Die Angaben bei einzelnen Punkten der Leistungsbeschreibung und dem Verfahrensbrief waren insofern missverständlich, da widersprüchliche Angaben zur Ausstattung der DFI-Anzeiger mit Haltestellenrechnern enthalten waren. Der Auftraggeber hat sich dazu entschieden, das Verfahren in den Zustand vor Angebotsabgabe zurückzuversetzen.