Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Beschaffung von einer Software für das Krankenhausfallmanagement und die Krankenhausrechnungsprüfung”
Produkte/Dienstleistungen: Branchenspezifisches Softwarepaket📦
Kurze Beschreibung:
“Beschaffung von einer Software für das Krankenhausfallmanagement und die Krankenhausrechnungsprüfung”
1️⃣
Ort der Leistung: Deutschland🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Beschaffung von einer Software für das Krankenhausfallmanagement und die Krankenhausrechnungsprüfung” Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 48
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Nach Ablauf der Mindestvertragsdauer verlängert sich der Vertrag automatisch
jeweils um ein Jahr, wenn nicht eine der Vertragsparteien mit einer Frist von...”
Beschreibung der Verlängerungen
Nach Ablauf der Mindestvertragsdauer verlängert sich der Vertrag automatisch
jeweils um ein Jahr, wenn nicht eine der Vertragsparteien mit einer Frist von 12 Monaten
zum jeweiligen Vertragsjahresende kündigt.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“"Konaktdaten des Bewerbers.
Bitte verwenden Sie hierfür das Tabellenblatt ""Kontaktdaten""." I
Das Angebot und die Kommunikation während der Ausschreibung...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
"Konaktdaten des Bewerbers.
Bitte verwenden Sie hierfür das Tabellenblatt ""Kontaktdaten""." I
Das Angebot und die Kommunikation während der Ausschreibung und der gesamten Vertragslaufzeit haben in deutscher Sprache in Wort und Schrift zu erfolgen. Erfüllen Sie diese Anforderung? A
Die als Anlage beigefügte Eigenerklärung nach §§ 123, 124 GWB und MiLoG ist vom Bewerber mit dem Angebot einzureichen. A
Die als Anlage beigefügte Firmenverschweigenheitserklärung ist vom Bieter zu unterschreiben und mit dem Angebot einzureichen. A
Die als Anlage beigefügte Eigenerklärung zu 5. EU-Sanktionspaket – RUS-Sanktionen Verbot von Auftragserteilungen an russische Unternehmen ist vom Bieter zu unterschreiben und mit dem Angebot einzureichen. A
Die als Anlage beigefügte Datenschutzvereinbarung Wartung und Pflege von IT-Systemen wird vom Bieter akzeptiert und ist im Zuschlagsfall zu unterschreiben. A
A = Ausschlusskriterium
I = Informationskriterium
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Technische und berufliche Fähigkeiten
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-11-08
23:59 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2024-01-19 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2023-11-09
10:00 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer beim Bundeskartellamt
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Es wird darauf hingewiesen, dass §160 Abs. 3 Nr. 4 GWB als Voraussetzung für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens eine Frist von 15 Kalendertagen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Es wird darauf hingewiesen, dass §160 Abs. 3 Nr. 4 GWB als Voraussetzung für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens eine Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vorsieht. Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u.a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB): „§134 Informations- und Wartepflicht. (1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühsten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1und2geschlossenwerden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. … § 135 Unwirksamkeit. (1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber: 1. Gegen § 134 verstoßen hat … §160Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. 5 / 5 (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schadenentstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabegegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagenerkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind…“.
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Quelle: OJS 2023/S 198-620100 (2023-10-09)