Beschaffung von LED-Leuchtmitteln für die Straßenbeleuchtung inkl. Zubehör

Gemeinde Weissach

Die Gemeinde Weissach beabsichtigt die Beschaffung von LED-Leuchtmitteln inkl. Zubehör für die Straßenbeleuchtung im Gemeindegebiet.
Die genaue Beschreibung des Auftrags ist der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-10-30. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-09-29.

Wer?

Wie?

Wo?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2023-09-29 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2023-09-29)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Straßenbeleuchtung
Referenznummer: 080239-23
Kurze Beschreibung:
“Die Gemeinde Weissach beabsichtigt die Beschaffung von LED-Leuchtmitteln inkl. Zubehör für die Straßenbeleuchtung im Gemeindegebiet.”
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Straßenbeleuchtung 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Straßenbeleuchtung 📦
Ort der Leistung
NUTS region: Böblingen 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Körperschaften
Name des öffentlichen Auftraggebers: Gemeinde Weissach
Postanschrift: Rathausplatz 1
Postleitzahl: 71287
Postort: Weissach
Kontakt
Internetadresse: https://www.weissach.de/index.php?id=58 🌏
E-Mail: daucher@weissach.de 📧
Telefon: +49 70449363420 📞
Fax: +49 070449363-44 📠
URL der Dokumente: https://plattform.aumass.de/Veroeffentlichung/av1febb7-eu 🌏
URL der Teilnahme: https://plattform.aumass.de/Veroeffentlichung/av1febb7-eu 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2023-09-29 📅
Einreichungsfrist: 2023-10-30 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-10-04 📅
Datum des Beginns: 2024-04-01 📅
Datum des Endes: 2024-10-01 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 191-598568
ABl. S-Ausgabe: 191
Zusätzliche Informationen

“Die Auftraggeberin behält sich vor, fehlende Unterlagen (Angaben, Erklärungen und Nachweise) nachzufordern. Für die Abgabe eines Angebotes ist das den...”    Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2023/S 191-598568 (2023-09-29)