Auftragsbekanntmachung (2026-04-07) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Beschaffung von Lehr- und Lernmaterialien für das MINT-Exzellenzgymnasium Baden-Württemberg, 88348 Bad Saulgau
Referenznummer: RPTUEB-2026-0001
Kurze Beschreibung:
“Beschaffung von Lehr- und Lernmaterialien für das MINT-Exzellenzgymnasium Baden-Württemberg, Schützenstraße 26, 88348 Bad Saulgau”
Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Lehrmittel📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Beschaffung von Lehr- und Lernmaterialien für das MINT-Exzellenzgymnasium Baden-Württemberg, Schützenstraße 26, 88348 Bad Saulgau
Beschaffung für die...”
Beschreibung der Beschaffung
Beschaffung von Lehr- und Lernmaterialien für das MINT-Exzellenzgymnasium Baden-Württemberg, Schützenstraße 26, 88348 Bad Saulgau
Beschaffung für die Bereiche Physik, Chemie und Biologie sowie fachübergreifende Komponenten gem. Bildungsplan Gymnasium Baden-Württemberg
Mehr anzeigen
Zusätzliche Informationen:
“>> Zugänglichkeit zu Informationen im Vergabeverfahren: <<
Bereitstellung der Vergabeunterlagen
- Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich...”
Zusätzliche Informationen
>> Zugänglichkeit zu Informationen im Vergabeverfahren: <<
Bereitstellung der Vergabeunterlagen
- Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform bereitgestellt.
Registrierung, Nutzung bestimmter Software
- Bei einer Beteiligung am Vergabeverfahren muss eine eindeutige Bieterbezeichnung sowie eine elektronischen Adresse (Registrierung) angegeben werden. Die Registrierung hat über das Vergabeportal zu erfolgen.
- Für die Rechtzeitigkeit der Registrierung, die Nutzung der Software (AI BIETERCOCKPIT) bei Angebotsabgabe und Abgabe von sonstigen Erklärungen etc. ist der Bewerber/Bieter verantwortlich.
Abrufung von Informationen, Zugang von Informationen
- Der Bewerber/Bieter ist für die Abrufung der bereitgestellten zusätzlichen Informationen (z.B. Antworten auf Bewerber- bzw. Bieterfragen), die sich aus dem Vergabeverfahren ergeben, eigenständig verantwortlich. Eine gesonderte Bekanntmachung erfolgt - soweit nicht gesetzlich oder im Rahmen der Vergabeverfahrensordnungen vorgeschrieben - nicht mehr. Gleiches gilt für etwaige Aufforderungen, Mitteilungen oder sonstigen Erklärungen gegenüber dem Bewerber/ Bieter.
- Mitteilungen an den Bewerber/Bieter, die über die Vergabeplattform an den Bewerber/Bieter übermittelt werden, gelten mit der Bereitstellung auf der Vergabeplattform im Bereich des Bewerbers/Bieters als abgesendet.
- Der Bewerber/Bieter ist verpflichtet, seinen Account auf der Vergabeplattform auf den Zugang von Informationen jeglicher Art hin zu kontrollieren.
Mitteilungen an den Bewerber/Bieter (einschließlich Mitteilungen nach § 134 GWB) werden über das Bewerber-/Bieterpostfach der Vergabeplattform bereitgestellt. Das Bewerber-/Bieterpostfach der Vergabeplattform hat die Funktion eines (elektronischen) Briefkastens. Mit Bereitstellung der Mitteilung im Bieterpostfach auf der Vergabeplattform gehen die Mitteilungen dem Bewerber/Bieter zu. Der Bewerber/Bieter ist für die Kontrolle des Bewerber-/Bieterpostfachs der Vergabeplattform eigenverantwortlich zuständig. Der Bewerber/Bieter hat unabhängig vom Zugang zusätzlicher Nachrichten über einen Posteingang im Bewerber-/Bieterpostfach dieses selbständig auf das Vorhandensein von Mitteilungen zu kontrollieren.
Verwendung der Vergabeplattform, technische Anforderungen, Verwendung technischer Mittel, Verantwortlichkeiten der Benutzung
- Der Bewerber/Bieter ist für die Eignung der von ihm verwendeten technischen Mittel verantwortlich.
- Der Bewerber/Bieter ist für den rechtzeitigen, vollständigen und fristgemäßen Zugang seiner Erklärungen verantwortlich. Der Bewerber/Bieter trägt damit grundsätzlich das Übermittlungsrisiko, es sei denn, dass der Bewerber/Bieter die unvollständige oder verspätete Übermittlung nicht zu vertreten hat. Der Nachweis obliegt dem Bewerber/Bieter.
- Der Bewerber/Bieter hat die technischen Hinweise des Vergabeplattformbetreibers zu beachten, zu berücksichtigen und einzuhalten. Notfalls hat sich der Bewerber/Bieter rechtzeitig mit dem technischen Support des Betreibers der Vergabeplattform in Verbindung zu setzen.
- Der Bewerber/Bieter wird darauf hingewiesen, dass die maximale Dateimenge des Angebots 300 MB beträgt.
- Der Bewerber/Bieter hat die Systemvoraussetzungen für die ordnungsgemäße Verwendung der Vergabeplattform, insbesondere der Down- und Uploadfunktionen und der sonstigen Anwendungen der verwendeten Vergabeplattform sowie die weiteren Nutzungsbedingungen des Betreibers der Vergabeplattform zu beachten und einzuhalten.
- Der Bewerber/Bieter hat sich rechtzeitig vor dem Hochladen von Unterlagen - insbesondere bei fristgebundenen Erklärungen - zu vergewissern, dass eine von Seiten des Bewerbers/ Bieters ungestörte Übermittlung der Erklärungen möglich ist, dazu gehört u.a. die Beachtung der Vorgaben zur Beschränkung der maximalen Gesamtdateimenge und der Folgen bei einer Überschreitung sowie der rechtzeitige Beginn mit der Übermittlung.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-05-07 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-05-07 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): erfolgt elektronisch
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Bieter sind zur Öffnung der Angebote nicht zugelassen”
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 54
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“• Eigenerklärung über die Erbringung von mindestens 3 vergleichbaren Leistungen / Geräten (vergleichbare Leistungen) seit 01.01.2023.
Die Angaben sind in...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
• Eigenerklärung über die Erbringung von mindestens 3 vergleichbaren Leistungen / Geräten (vergleichbare Leistungen) seit 01.01.2023.
Die Angaben sind in einer Referenzliste aufzuführen.
In der Referenzliste sind zu benennen:
Art der Leistung, Leistungsumfang, Geräte und Zusatzgerätebeschreibung, Auftraggeber, Ansprechpartner mit Kontaktdaten, Lieferjahr
Der Auftraggeber behält sich vor, eine Bestätigung des Referenzgebers einzufordern.
Bieter, die ihren Sitz nicht innerhalb der Bundesrepublik Deutschland haben, haben vergleichbare Nachweise zu erbringen.
Nicht deutschsprachige Nachweise sind in als amtliche Übersetzungen in deutscher Sprache vorzulegen.
Bietergemeinschaften haben die Nachweise in Summe für die Bietergemeinschaft zu erbringen.
Mehr anzeigen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“• Nachweis einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme je Versicherungsfall
- für Sachschäden und Vermögensschäden i. H. v....”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
• Nachweis einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme je Versicherungsfall
- für Sachschäden und Vermögensschäden i. H. v. 1.000.000 EUR,
- für Personenschäden i. H. v. 1.000.000 EUR
je zweifach maximiert
durch
- Vorlage Kopie Versicherungsschein oder
- Vorlage einer Versicherungsbestätigung, dass im Falle der Zuschlagserteilung ein entsprechender Versicherungsschutz gewährt wird.
Hinweis:
Eine Eigenerklärung ist nicht ausreichend. Es sind neben der Anlage 2 die benannten Versicherungserklärungen vorzulegen.
Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass alle Schadenskategorien im Auftragsfall nebeneinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind.
Bieter, die ihren Sitz nicht innerhalb der Bundesrepublik Deutschland haben, haben vergleichbare Nachweise zu erbringen. Die Nachweise sind als amtliche Übersetzungen in deutscher Sprache vorzulegen.
Bietergemeinschaften können den Nachweis über die Betriebshaftpflichtversicherung entweder für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft oder für die Bietergemeinschaft erbracht werden (Nachweis der Haftung der Bietergemeinschaft).
Mehr anzeigen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Eigenerklärung über den Umsatz der letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahre (2023 - 2025) für vergleichbare Leistungen.
Bei Bietergemeinschaften ist der...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Eigenerklärung über den Umsatz der letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahre (2023 - 2025) für vergleichbare Leistungen.
Bei Bietergemeinschaften ist der Nachweis für die Bietergemeinschaft insgesamt zu erbringen.
Mehr anzeigen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Zum Nachweis der Befähigung wird zusätzlich die Vorlage folgender aktueller Unterlagen verlangt:
• Eigenerklärung: Unternehmensdarstellung (Name, Firma,...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Zum Nachweis der Befähigung wird zusätzlich die Vorlage folgender aktueller Unterlagen verlangt:
Bieter, die ihren Sitz nicht innerhalb der Bundesrepublik Deutschland haben, haben vergleichbare Nachweise zu erbringen. Die Nachweise sind als amtliche Übersetzungen in deutscher Sprache vorzulegen.
Bieter, die aus Rechtsgründen nicht über vorgenannte Unterlagen bzw. Erklärungen verfügen (z.B. mangels Eintragungspflicht), haben vergleichbare Nachweise zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung vorzulegen und/oder durch eine Eigenerklärung zu erklären, dass entsprechende Eintragungspflichten nicht bestehen.
Bietergemeinschaften haben die Nachweise für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Erstlieferung gem. Vergabeunterlagen bis spätestens 31.08.2026 / unterrichtliche EInsatzbereitschaft bis spätestens 11.09.2026 / Restlieferung und...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Erstlieferung gem. Vergabeunterlagen bis spätestens 31.08.2026 / unterrichtliche EInsatzbereitschaft bis spätestens 11.09.2026 / Restlieferung und unterrichtliche EInsatzbereitschaft zum zugesicherten Lieferzeitpunkt, spätestens zum 31.01.2027
“Für das Vergabeverfahren wird eine Preisobergrenze von 700.000 Euro
(zzgl. gesetzl. gültiger MwSt.) vorgegeben. Ein abgegebenes Angebot, das vorgegebene...”
Für das Vergabeverfahren wird eine Preisobergrenze von 700.000 Euro
(zzgl. gesetzl. gültiger MwSt.) vorgegeben. Ein abgegebenes Angebot, das vorgegebene Preisobergrenze überschreitet, wird wegen Änderungen an den Vergabeunterlagen zwingend ausgeschlossen.
Die Angebote einschließlich Anlagen und Erklärungen sind in deutscher Sprache zu verfassen und zu übermitteln. Die Einreichung von Angeboten erläuternden Unterlagen (insbesondere technische Produktbeschreibungen) sind auch in Englisch möglich. Sofern eine Abweichung zwischen den in Deutsch und Englisch verfassten Dokumenten besteht, zählt das in Deutsch vorgelegte Dokument als führend. Die in Englisch eingereichten Unterlagen sind auf Verlangen des Auftraggebers als amtliche Übersetzungen in deutscher Sprache vorzulegen.
Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen einzureichen
• Angebotsschreiben (633_Angebot)
• Bietererklärung (ANLAGE 1)
• Nachweis Betriebshaftpflichtversicherung bzw. Versicherungsbestätigung (ANLAGE 2)
• Eigenerklärung Mindestumsatz (ANLAGE 3)
• Eigenerklärung Referenzen (ANLAGE 5)
• Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (ANLAGE 6)
• Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Eintragungen
im Gewerbezentralregister (ANLAGE 7)
• Eigenerklärung Russlandsanktionen (ANLAGE 8)
• Eigenerklärung über Selbstreinigungsmaßnahmen (ANLAGE 9)
• Verpflichtungserklärung LTMG
• Eigenerklärung Eignungsleihe (ANLAGE 11)
• Verpflichtungserklärung eignungsvermittelndes Unternehmen (ANLAGE 12)
• Eigenerklärung Nachunternehmer (ANLAGE 13)
• Erklärung Nachunternehmer (ANLAGE 14)
• Erklärung Bietergemeinschaft (ANLAGE 15)
• Erklärung Nichtvorliegen von Wettbewerbsbeschränkungen (ANLAGE 16)
• Beiblatt zum Angebot (RPTUEB-2026-0001_Beiblatt zum Angebot.docx)
jeweils in deutscher Sprache
>> Zugänglichkeit zu Informationen im Vergabeverfahren: <<
Bereitstellung der Vergabeunterlagen
- Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform bereitgestellt.
Registrierung, Nutzung bestimmter Software
- Bei einer Beteiligung am Vergabeverfahren muss eine eindeutige Bieterbezeichnung sowie eine elektronischen Adresse (Registrierung) angegeben werden. Die Registrierung hat über das Vergabeportal zu erfolgen.
- Für die Rechtzeitigkeit der Registrierung, die Nutzung der Software (AI BIETERCOCKPIT) bei Angebotsabgabe und Abgabe von sonstigen Erklärungen etc. ist der Bewerber/Bieter verantwortlich.
Abrufung von Informationen, Zugang von Informationen
- Der Bewerber/Bieter ist für die Abrufung der bereitgestellten zusätzlichen Informationen (z.B. Antworten auf Bewerber- bzw. Bieterfragen), die sich aus dem Vergabeverfahren ergeben, eigenständig verantwortlich. Eine gesonderte Bekanntmachung erfolgt - soweit nicht gesetzlich oder im Rahmen der Vergabeverfahrensordnungen vorgeschrieben - nicht mehr. Gleiches gilt für etwaige Aufforderungen, Mitteilungen oder sonstigen Erklärungen gegenüber dem Bewerber/ Bieter.
- Mitteilungen an den Bewerber/Bieter, die über die Vergabeplattform an den Bewerber/Bieter übermittelt werden, gelten mit der Bereitstellung auf der Vergabeplattform im Bereich des Bewerbers/Bieters als abgesendet.
- Der Bewerber/Bieter ist verpflichtet, seinen Account auf der Vergabeplattform auf den Zugang von Informationen jeglicher Art hin zu kontrollieren.
Mitteilungen an den Bewerber/Bieter (einschließlich Mitteilungen nach § 134 GWB) werden über das Bewerber-/Bieterpostfach der Vergabeplattform bereitgestellt. Das Bewerber-/Bieterpostfach der Vergabeplattform hat die Funktion eines (elektronischen) Briefkastens. Mit Bereitstellung der Mitteilung im Bieterpostfach auf der Vergabeplattform gehen die Mitteilungen dem Bewerber/Bieter zu. Der Bewerber/Bieter ist für die Kontrolle des Bewerber-/Bieterpostfachs der Vergabeplattform eigenverantwortlich zuständig. Der Bewerber/Bieter hat unabhängig vom Zugang zusätzlicher Nachrichten über einen Posteingang im Bewerber-/Bieterpostfach dieses selbständig auf das Vorhandensein von Mitteilungen zu kontrollieren.
Verwendung der Vergabeplattform, technische Anforderungen, Verwendung technischer Mittel, Verantwortlichkeiten der Benutzung
- Der Bewerber/Bieter ist für die Eignung der von ihm verwendeten technischen Mittel verantwortlich.
- Der Bewerber/Bieter ist für den rechtzeitigen, vollständigen und fristgemäßen Zugang seiner Erklärungen verantwortlich. Der Bewerber/Bieter trägt damit grundsätzlich das Übermittlungsrisiko, es sei denn, dass der Bewerber/Bieter die unvollständige oder verspätete Übermittlung nicht zu vertreten hat. Der Nachweis obliegt dem Bewerber/Bieter.
- Der Bewerber/Bieter hat die technischen Hinweise des Vergabeplattformbetreibers zu beachten, zu berücksichtigen und einzuhalten. Notfalls hat sich der Bewerber/Bieter rechtzeitig mit dem technischen Support des Betreibers der Vergabeplattform in Verbindung zu setzen.
- Der Bewerber/Bieter wird darauf hingewiesen, dass die maximale Dateimenge des Angebots 300 MB beträgt.
- Der Bewerber/Bieter hat die Systemvoraussetzungen für die ordnungsgemäße Verwendung der Vergabeplattform, insbesondere der Down- und Uploadfunktionen und der sonstigen Anwendungen der verwendeten Vergabeplattform sowie die weiteren Nutzungsbedingungen des Betreibers der Vergabeplattform zu beachten und einzuhalten.
- Der Bewerber/Bieter hat sich rechtzeitig vor dem Hochladen von Unterlagen - insbesondere bei fristgebundenen Erklärungen - zu vergewissern, dass eine von Seiten des Bewerbers/ Bieters ungestörte Übermittlung der Erklärungen möglich ist, dazu gehört u.a. die Beachtung der Vorgaben zur Beschränkung der maximalen Gesamtdateimenge und der Folgen bei einer Überschreitung sowie der rechtzeitige Beginn mit der Übermittlung.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Nationale Registrierungsnummer: 08-A9866-40
Postanschrift: Kapellenstrasse 17
Postleitzahl: 76131
Postort: Karlsruhe
Region: Karlsruhe, Stadtkreis🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
Telefon: +49 7219268730📞
Fax: +49 7219263985 📠
URL: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15/🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Es wird auf §§ 155 ff. GWB und insbesondere auf das grundsätzliche Erfordernis einer vorherigen Rüge hingewiesen. Der Auftraggeber weist ferner ausdrücklich...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Es wird auf §§ 155 ff. GWB und insbesondere auf das grundsätzliche Erfordernis einer vorherigen Rüge hingewiesen. Der Auftraggeber weist ferner ausdrücklich darauf hin, dass im Fall der Nichtabhilfe einer von einem Bieter erhobenen Rüge ein entsprechender bei der Vergabekammer eingereichter Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags
erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur
Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
2 Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2.
§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Auf das Hinweisblatt der Vergabekammer Baden-Württemberg, abrufbar unter:
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2026/S 068-240070 (2026-04-07)