Beschaffung von Leistungen für die Wartung und Instandhaltung, die Umrüstung und Neuerrichtung der öffentlichen Straßenbeleuchtung der Gemeinde Nottuln
Die Gemeinde Nottuln ist Eigentümerin der Straßenbeleuchtung im Gemeindegebiet mit insgesamt ca. 2.578 Leuchten im Bestand. 2.534 Leuchten davon sind mit konventionellen Leuchtmitteln ausgestattet. Die Gemeinde Nottuln beabsichtigt die Erneuerung der Bestandsleuchten auf ein modernes LED-System mit integriertem Lichtmanagement. Bis zur Umrüstung der Leuchten und darüber hinaus sollen die Beleuchtungsanlagen gewartet und instandgehalten werden. Zudem soll für mögliche Neubaugebiete eine Neuerrichtung von Beleuchtungsanlagen angeboten werden.
Die Gemeinde Nottuln sucht mit diesem Vergabeverfahren ein Unternehmen, das zum 01.01.2024 die Umrüstung, die Wartung und Instandhaltung bestehender, sowie die Neuerrichtung neuer Beleuchtungsanlagen in Neubaugebieten übernimmt.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-07-04.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-06-02.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2023-06-02) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Gemeinde Nottuln
Postanschrift: Stiftsplatz 7/8
Postort: Nottuln
Postleitzahl: 48301
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Gemeindewerke Nottuln, Herr Daniel Krüger
E-Mail: krueger@nottuln.de📧
Region: Coesfeld🏙️
URL: www.nottuln.de🌏 Kommunikation
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E36262194🌏
Teilnahme-URL: https://www.subreport.de/E36262194🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Beschaffung von Leistungen für die Wartung und Instandhaltung, die Umrüstung und Neuerrichtung der öffentlichen Straßenbeleuchtung der Gemeinde Nottuln”
Produkte/Dienstleistungen: Betriebsbereitmachung von öffentlichen Beleuchtungsanlagen📦
Kurze Beschreibung:
“Die Gemeinde Nottuln ist Eigentümerin der Straßenbeleuchtung im Gemeindegebiet mit insgesamt ca. 2.578 Leuchten im Bestand. 2.534 Leuchten davon sind mit...”
Kurze Beschreibung
Die Gemeinde Nottuln ist Eigentümerin der Straßenbeleuchtung im Gemeindegebiet mit insgesamt ca. 2.578 Leuchten im Bestand. 2.534 Leuchten davon sind mit konventionellen Leuchtmitteln ausgestattet. Die Gemeinde Nottuln beabsichtigt die Erneuerung der Bestandsleuchten auf ein modernes LED-System mit integriertem Lichtmanagement. Bis zur Umrüstung der Leuchten und darüber hinaus sollen die Beleuchtungsanlagen gewartet und instandgehalten werden. Zudem soll für mögliche Neubaugebiete eine Neuerrichtung von Beleuchtungsanlagen angeboten werden.
Die Gemeinde Nottuln sucht mit diesem Vergabeverfahren ein Unternehmen, das zum 01.01.2024 die Umrüstung, die Wartung und Instandhaltung bestehender, sowie die Neuerrichtung neuer Beleuchtungsanlagen in Neubaugebieten übernimmt.
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Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 3 850 000 💰
1️⃣
Ort der Leistung: Coesfeld🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Gemeindegebiet Nottuln
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Gemeinde Nottuln sucht mit diesem Vergabeverfahren ein Unternehmen, das zum 01.01.2024 die Umrüstung, die Wartung und Instandhaltung bestehender, sowie...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Gemeinde Nottuln sucht mit diesem Vergabeverfahren ein Unternehmen, das zum 01.01.2024 die Umrüstung, die Wartung und Instandhaltung bestehender, sowie die Neuerrichtung neuer Beleuchtungsanlagen in Neubaugebieten übernimmt.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Umrüstungszeit
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Konzept zur Umrüstung der Beleuchtungsanlagen
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Schulungskonzept zum Lichtmanagement
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Rufbereitschaftskonzept
Kostenkriterium (Name): Preispauschale pro Lichtpunkt: Wartung und Instandhaltung
Kostenkriterium (Gewichtung): 20 %
Kostenkriterium (Name): Preispauschale pro Lichtpunkt: Umrüstung
Kostenkriterium (Name): Gesamtpreis Neuerrichtung
Kostenkriterium (Gewichtung): 10 %
Dauer
Datum des Beginns: 2024-01-01 📅
Datum des Endes: 2038-12-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Die reguläre Laufzeit des Straßenbeleuchtungsvertrags beträgt 15 Jahre. Die Laufzeit des Vertrages verlängert sich um fünf Jahre, sofern der Vertrag nicht...”
Beschreibung der Verlängerungen
Die reguläre Laufzeit des Straßenbeleuchtungsvertrags beträgt 15 Jahre. Die Laufzeit des Vertrages verlängert sich um fünf Jahre, sofern der Vertrag nicht spätestens zwölf Monate vor Ablauf der regulären Vertragslaufzeit durch die Gemeinde schriftlich gekündigt wird. Der Beleuchtungsvertrag endet spätestens am 31.12.2043, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“In Form von Eigenerklärungen wird gefordert:
- Erklärung über das Nichtbestehen von Ausschlussgründen gemäß § 123 des Gesetzes gegen...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
In Form von Eigenerklärungen wird gefordert:
- Erklärung über das Nichtbestehen von Ausschlussgründen gemäß § 123 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
- Erklärung über das Nichtbestehen von Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB
- Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG)
Für die vorstehenden Erklärungen ist das den Teilnahmebedingungen als Anlage 1 beigefügte Formblatt zu verwenden.
- Eigenerklärung Russland
Für die vorstehende Erklärung ist das den Teilnahmebedingungen als Anlage 2 beigefügte Formblatt zu verwenden
- Eigenerklärung bezüglich § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes
Für die vorstehende Erklärung ist das den Teilnahmebedingungen als Anlage 7 beigefügte Formblatt zu verwenden.
In Form von Fremdnachweisen wird gefordert:
- Handelsregisterauszug oder Registerauszug gleichwertiger Art, nicht älter als 3 Monate zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist.
Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) kann als vorläufiger Nachweis zur Eignung eingereicht werden.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“In Form von Eigenerklärungen wir gefordert:
- der Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren,
- die Umsätze des...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
In Form von Eigenerklärungen wir gefordert:
- der Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren,
- die Umsätze des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit sie Leistungen betreffen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Vergleichbar sind Leistungen, soweit es sich um die Wartung und Instandhaltung, Umrüstung und Neuerrichtung von Beleuchtungsanlagen handelt.
Für die vorstehende Eigenerklärung ist das den Teilnahmebedingungen als Anlage 1 beigefügte Formblatt zu verwenden.
Bezieht sich ein Teilnehmer bei der Darlegung seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten anderer Unternehmen, so hat er in einer Eigenerklärung Firma und Sitz des jeweiligen Nachunternehmers sowie die von diesem erfüllten Eignungsanforderungen anzugeben.
Für die vorstehende Eigenerklärung ist das den Teilnahmebedingungen als Anlage 5 beigefügte Formblatt zu verwenden.
In dem Fall muss der Teilnehmer nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen, z. B. durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung des anderen Unternehmens. In diesen Fällen hat der Teilnehmer und das Unternehmen, auf dessen Kapazitäten sich der Bieter bezieht, eine Erklärung vorzulegen, dass sie gemeinsam für die Auftragsausführung haften.
Für die vorstehende Eigenerklärung ist das den Teilnahmebedingungen als Anlage 6 beigefügte Formblatt zu verwenden.
In Form von Fremdnachweisen wird gefordert:
- Nachweis (nicht älter als drei Monate zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist) der Berufshaftpflichtversicherung
Mindestbedingungen:
Die Deckungssumme der Versicherungen muss mindestens jeweils € 1.000.000,00 für Personenschäden und mindestens € 500.000,00 für Sach- und Vermögensschäden je Schadensfall betragen.
Falls eine Versicherung bzw. die Versicherungen mit diesen Deckungssummen derzeit nicht besteht/bestehen, genügt die Vorlage
einer unterschriebenen Eigenerklärung des Bewerbers zur Bereitschaft, im Auftragsfall eine entsprechende Versicherung bzw. Versicherungen auf erstes Anfordern der Auftraggeberin abzuschließen sowie die Erklärung eines Versicherers (in nicht beglaubigter Kopie), dass dieser zum Abschluss einer entsprechenden Versicherung mit dem Bewerber bereit ist.
Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) kann als vorläufiger Nachweis zur Eignung eingereicht werden.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Mindestbedingungen:
Mindestens drei Referenzen über vergleichbare Leistungen der letzten drei Jahre im Bereich der Umrüstung, Wartung und Instandhaltung...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Mindestbedingungen:
Mindestens drei Referenzen über vergleichbare Leistungen der letzten drei Jahre im Bereich der Umrüstung, Wartung und Instandhaltung sowie Neuerrichtung von Beleuchtungsanlagen. Die Referenzen sind vergleichbar, wenn nachfolgende Kriterien erfüllt werden:
• Wartung und Instandhaltung von mindestens 2.500 Beleuchtungsanlagen
• Umrüstung von mindestens 2.500 Beleuchtungsanlagen auf LED-Technik unter Verwendung von Lichtmanagementsystemen nebst Schulung zum Lichtmanagementsystem
• Neuerrichtung von Beleuchtungsanlagen
Jedes der vorstehenden Kriterien muss mindestens in einer Referenz abgebildet sein. Dabei kann es sich jeweils um unterschiedliche Projekte handeln.
Für die Einreichung der Referenzen ist das den Teilnahmebedingungen als Anlage 1 beigefügte Formblatt zu verwenden. Darüber hinaus gehende Referenzen über vergleichbare Leistungen können auf gesonderter Anlage unter Verwendung der in der Anlage 1 zu den Teilnahmebedingungen vorgegebenen Angaben eingereicht werden.
Wenn Teilnehmer beabsichtigen, Teile des Auftrags im Rahmen eines Unterauftrags an Nachunternehmer zu vergeben, haben sie in einer Eigenerklärung Firma und Sitz des jeweiligen Nachunternehmers sowie eine Beschreibung der von diesem zu erbringenden Teilleistung anzugeben.
Für die vorstehende Eigenerklärung ist das den Teilnahmebedingungen als Anlage 4 beigefügte Formblatt zu verwenden.
In diesem Fall muss nachgewiesen werden, dass den Teilnehmern die insoweit erforderlichen Mittel zur Verfügung gestellt werden, z. B. durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung des anderen Unternehmens.
Für die vorstehende Eigenerklärung ist das den Teilnahmebedingungen als Anlage 6 beigefügte Formblatt zu verwenden.
Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) kann als vorläufiger Nachweis zur Eignung eingereicht werden.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Im Auftragsfall werden die Besonderen Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Im Auftragsfall werden die Besonderen Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (BVB TVgG NRW) Vertragsbestandteil.
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Informationen zur Verhandlung
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ersten Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen zu führen
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-07-04
11:00 📅
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2023-07-21 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2023-12-31 📅
“Bei der Beteiligung von Bietergemeinschaften haben diese mit ihrem Angebot eine Aufstellung der Mitglieder
der Bietergemeinschaft mit Bezeichnung des...”
Bei der Beteiligung von Bietergemeinschaften haben diese mit ihrem Angebot eine Aufstellung der Mitglieder
der Bietergemeinschaft mit Bezeichnung des bevollmächtigten Vertreters für den Abschluss und die
Durchführung des Vertrages sowie eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung einzureichen, dass
der bevollmächtigte Vertreter alle weiteren Mitglieder der Bietergemeinschaft im Verfahren vertritt und alle
Mitglieder bei der Auftragsausführung als Gesamtschuldner haften. Hierfür soll das den Teilnahmebedingungen als Anlage 3 beigefügte Formblatt für Bietergemeinschaften verwendet werden.
Die Erklärungen und Nachweise nach Abschnitt III. sind für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen.
Die Gemeinde Nottuln behält sich vor, gegebenenfalls Fremdnachweise für die unter Abschnitt III.
geforderten Eigenerklärungen nachzufordern, um die Eigenerklärungen zu verifizieren.
Zusätzlich haben Bewerber mit ihrer Teilnahme eine Einverständniserklärung bzgl. der Erhebung personenbezogener Daten nach Art. 13 und 14 DSGVO einzureichen.
Eignungsleihe
Der Bewerber bzw. die Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er bzw. sie nachweist, dass ihm bzw. ihr die für den Auftrag erforderlichen Mitteln zur Verfügung stehen werden. Hierzu ist/sind dieses bzw. diese anderen Unternehmen unter Verwendung der Anlage 5 zu benennen und im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs einzureichen. Zudem sind für das bzw. die eignungsleihenden Unternehmen die genannten Eignungsnachweise einzureichen. Die unter Abschnitt III. 1.2 (wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit) und III. 1.3 (technische und berufliche Leistungsfähigkeit) bezeichneten Unterlagen hat der Bewerber bzw. die Bietergemeinschaft im Falle der Eignungsleihe mit dem Teilnahmeantrag für diese Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bewerber bzw. die Bietergemeinschaft auf die Fähigkeiten der Dritten zum Nachweis seiner/ihrer wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit beruft. Außerdem hat der Bewerber bzw. die Bietergemeinschaft für den Teilnahmewettbewerb auch von diesem Dritten eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB sowie § 124 GWB vorzulegen. Hierfür ist die Anlage 1 zu den Teilnahmebedingungen zu verwenden.
Nachunternehmer
Beabsichtigt ein Bewerber bzw. die Bietergemeinschaft, Teile des Auftrags durch Nachunternehmer zu erbringen und will der Bewerber bzw. die Bietergemeinschaft sich zugleich auf deren wirtschaftliche und/oder finanzielle sowie technische und/oder berufliche Leistungsfähigkeit berufen, sind die Vorgaben der Eignungsleihe zu beachten. Beabsichtigt ein Bewerber bzw. die Bietergemeinschaft, Teile des Auftrags durch Nachunternehmer zu erbringen, ohne sich zugleich auf deren wirtschaftliche und/oder finanzielle sowie technische und/oder berufliche Leistungsfähigkeit zu berufen, müssen die Teile des Auftrags, die im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte vergeben werden, in der Anlage 4 zu den Teilnahmebedingungen angegeben werden. Soweit zumutbar, sind in der Anlage 4 die vorgesehenen Unterauftragnehmer zu benennen und eine Verpflichtungserklärung in Anlage 6 zu den Teilnahmebedingungen einzureichen. In Bezug auf den für den Zuschlag vorgesehenen Bieter prüft die Auftraggeberin vor der Erteilung des Zuschlags, ob Gründe für den Ausschluss des/der Unterauftragnehmer(s) vorliegen. Dies erfolgt durch die Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen in Anlage 1 zu den Teilnahmebedingungen.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bieter sowie auf die
Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die
Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet:
Der Antrag [auf Nachprüfung] ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 [GWB] bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach
§ 135 Absatz 1 Nummer 2 [GWB]. § 134 Absatz 1 Satz 2 [GWB] bleibt unberührt.
Die Vergabestelle weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB unzulässig ist, wenn nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen (Nichtabhilfeentscheidung), mehr als 15 Kalendertage vergangen sind. Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der
Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Telefax erst 10 Kalendertage
nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 Satz 1 und 2 GWB). Die Frist beginnt am
Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, § 134 Abs. 2 Satz 3 GWB.
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-11-06) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Die Gemeinde Nottuln ist Eigentümerin der Straßenbeleuchtung im Gemeindegebiet mit insgesamt ca. 2.578 Leuchten im Bestand. 2.534 Leuchten davon sind mit...”
Kurze Beschreibung
Die Gemeinde Nottuln ist Eigentümerin der Straßenbeleuchtung im Gemeindegebiet mit insgesamt ca. 2.578 Leuchten im Bestand. 2.534 Leuchten davon sind mit konventionellen Leuchtmitteln ausgestattet. Die Gemeinde Nottuln beabsichtigt die Erneuerung der Bestandsleuchten auf ein modernes LED-System mit integriertem Lichtmanagement. Bis zur Umrüstung der Leuchten und darüber hinaus sollen die Beleuchtungsanlagen gewartet und instandgehalten werden. Zudem soll für mögliche Neubaugebiete eine Neuerrichtung von Beleuchtungsanlagen angeboten werden. Die Gemeinde Nottuln sucht mit diesem Vergabeverfahren ein Unternehmen, das zum 01.01.2024 die Umrüstung, die Wartung und Instandhaltung bestehender, sowie die Neuerrichtung neuer Beleuchtungsanlagen in Neubaugebieten übernimmt.
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 3 850 000 💰
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2023/S 108-338588
Auftragsvergabe
1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2023-10-12 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Westenergie AG
Postort: Essen
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Essen, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 3 850 000 💰
“Bei der Beteiligung von Bietergemeinschaften haben diese mit ihrem Angebot eine Aufstellung der Mitglieder der Bietergemeinschaft mit Bezeichnung des...”
Bei der Beteiligung von Bietergemeinschaften haben diese mit ihrem Angebot eine Aufstellung der Mitglieder der Bietergemeinschaft mit Bezeichnung des bevollmächtigten Vertreters für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages sowie eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung einzureichen, dass der bevollmächtigte Vertreter alle weiteren Mitglieder der Bietergemeinschaft im Verfahren vertritt und alle Mitglieder bei der Auftragsausführung als Gesamtschuldner haften. Hierfür soll das den Teilnahmebedingungen als Anlage 3 beigefügte Formblatt für Bietergemeinschaften verwendet werden.
Die Erklärungen und Nachweise nach Abschnitt III. sind für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen. Die Gemeinde Nottuln behält sich vor, gegebenenfalls Fremdnachweise für die unter Abschnitt III. geforderten Eigenerklärungen nachzufordern, um die Eigenerklärungen zu verifizieren. Zusätzlich haben Bewerber mit ihrer Teilnahme eine Einverständniserklärung bzgl. der Erhebung personenbezogener Daten nach Art. 13 und 14 DSGVO einzureichen.
Eignungsleihe
Der Bewerber bzw. die Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er bzw. sie nachweist, dass ihm bzw. ihr die für den Auftrag erforderlichen Mitteln zur Verfügung stehen werden. Hierzu ist/sind dieses bzw. diese anderen Unternehmen unter Verwendungder Anlage 5 zu benennen und im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs einzureichen. Zudem sind für das bzw. die eignungsleihenden Unternehmen die genannten Eignungsnachweise einzureichen. Die unter Abschnitt III. 1.2 (wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit) und III. 1.3 (technische und berufliche Leistungsfähigkeit) bezeichneten Unterlagen hat der Bewerber bzw. die Bietergemeinschaft im Falle der Eignungsleihe mit dem Teilnahmeantrag für diese Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bewerber bzw. die Bietergemeinschaft auf die Fähigkeiten der Dritten zum Nachweis seiner/ihrer wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit beruft. Außerdem hat der Bewerber bzw. die Bietergemeinschaft für den Teilnahmewettbewerb auch von diesem Dritten eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB sowie § 124 GWB vorzulegen. Hierfür ist die Anlage 1 zu den Teilnahmebedingungen zu verwenden.
Nachunternehmer
Beabsichtigt ein Bewerber bzw. die Bietergemeinschaft, Teile des Auftrags durch Nachunternehmer zu erbringen und will der Bewerber bzw. die Bietergemeinschaft sich zugleich auf deren wirtschaftliche und/ oder finanzielle sowie technische und/oder berufliche Leistungsfähigkeit berufen, sind die Vorgaben der Eignungsleihe zu beachten. Beabsichtigt ein Bewerber bzw. die Bietergemeinschaft, Teile des Auftrags durch Nachunternehmer zu erbringen, ohne sich zugleich auf deren wirtschaftliche und/oder finanzielle sowie technische und/oder berufliche Leistungsfähigkeit zu berufen, müssen die Teile des Auftrags, die im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte vergeben werden, in der Anlage 4 zu den Teilnahmebedingungen angegeben werden. Soweit zumutbar, sind in der Anlage 4 die vorgesehenen Unterauftragnehmer zu benennen und eine Verpflichtungserklärung in Anlage 6 zu den Teilnahmebedingungen einzureichen. In Bezug auf den für den Zuschlag vorgesehenen Bieter prüft die Auftraggeberin vor der Erteilung des Zuschlags, ob Gründe für den Ausschluss des/der Unterauftragnehmer(s) vorliegen. Dies erfolgt durch die Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen in Anlage 1 zu den Teilnahmebedingungen.
Mehr anzeigen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet:
Der Antrag [auf Nachprüfung] ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 [GWB] bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 [GWB]. § 134 Absatz 1 Satz 2 [GWB] bleibt unberührt.
Die Vergabestelle weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB unzulässig ist, wenn nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen (Nichtabhilfeentscheidung), mehr als 15 Kalendertage vergangen sind. Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Telefax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 Satz 1 und 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, § 134 Abs. 2 Satz 3 GWB.
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Quelle: OJS 2023/S 217-680436 (2023-11-06)