Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
a. Der ÜD muss über das Gütesiegel der Gesellschaft für Qualität im Arbeitsschutz mbH (GQA) oder vergleichbar verfügen.
b. Eigenerklärung über die Anzahl der im ÜD beschäftigten Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Sifa), die in der sicherheitstechnischen Betreuung von Unternehmen bzw. öffentlichen Einrichtungen mit der erforderlichen Qualifikation (Fachkunde gemäß § 7 ASiG) zum gegenwärtigen Zeitpunkt eingesetzt sind.
c. Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit setzt Eigenerklärungen zu einem vergleichbaren Referenzprojekt voraus.
Die Eigenerklärungen sind Gegenstand des Teilnahmeantrags.
Dabei sind die im Teilnahmeantrag vorgesehenen Angaben vollständig beizubringen. Konkret bedarf es
• der Angabe des Referenzgebers (Auftraggeber und Vertragspartner für die vom Referenzprojekt umfassten Leistungen),
• einer aussagekräftigen Beschreibung des Referenzprojekts (aus der sich alle inhaltlichen Vorgaben für eine vergleichbare und beanstandungsfreie Projektdurchführung hinreichend plausibel ergeben müssen), und
• der Angabe des Referenzzeitraums (Projektstart und -ende).
Mit Einreichungen der Referenzen bestätigt der Bewerber, dass er im Falle dahingehender Aufforderung durch den Auftraggeber auf Seiten des Referenzgebers eine Kontaktperson (samt Angabe einer Festnetz- und/oder Mobilfunknummer, unter der diese zu erreichen ist) benennen kann und wird, die in dem konkreten Referenzprojekt eingebunden war und in der Lage ist, alle relevanten Aspekte selbstständig zu beschreiben bzw. zu bestätigen, und die mit der Weiterleitung ihrer Kontaktdaten bzw. einer möglichen tele-fonischen Kontaktaufnahme durch den Auftraggeber für die Zwecke einer Referenzüberprüfung (Telefoninterview inkl. Protokollierung) einverstanden ist.
Das Referenzprojekt muss mit dem gegenständlichen Auftrag – insbesondere in Bezug auf die Komplexität der Leistung – vergleichbar sein.
Ein Referenzprojekt ist insbesondere vergleichbar, wenn
- Leistungen der sicherheitstechnischen Betreuung an Schulen, Kindertagesstätten oder Verwaltungsgebäuden resp. vergleichbaren Einrichtungen (vorzugsweise öffentlicher Dienst)
- mit Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen einschließlich Erstellung der Dokumentationen
- über einen Zeitraum von mind. 3 Jahren
- mit einer Anzahl von rund 100 betreuten Personen in einem Gebäude oder verteilt auf mehrere Gebäude (gemeint sind auch verschiedene Träger, beispielsweise mehrere Kindertagesstätten),
umfasst sind.
Das Referenzprojekt muss innerhalb der letzten fünf Kalenderjahre erbracht worden sein. Es ist dabei ausreichend, wenn das Referenzprojekt innerhalb der letzten drei Geschäftsjahre beendet wurde. Das Referenzprojekt soll zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist abgeschlossen oder weit überwiegend beendet worden sein.
Zwingende Voraussetzung für die Berücksichtigung einer Referenz ist, dass die von ihr umfassten Leistungen unter Einhaltung aller gesetzlichen und vertraglichen Anforderungen und zur überwiegenden Zufriedenheit des Referenzgebers erbracht wurden. Es ist davon auszugehen, dass diese Anforderungen dann nicht erfüllt wurden, wenn der Referenzgeber eine erheblich oder fortdauernd mangelhafte Erfüllung beanstandet. Auf eine vorzeitige Beendigung des Vertragsverhältnisses, die Geltendmachung von Schadensersatz oder die Herbeiführung vergleichbarer Rechtsfolgen kommt es nicht entscheidend an. Es kommt auch nicht darauf an, ob durch eine nicht gesetzes- oder vertragskonform bzw. nicht zur überwiegenden Zufriedenheit des Referenzgebers erbrachte Leistungen die Integrität des Bieters in Frage gestellt wird. Entscheidend bleibt, dass in diesen Fällen die durch den Auftraggeber formulierte Referenzanforderung als nicht erfüllt angesehen wird.
Voraussetzung für die Berücksichtigung einer Referenz ist ferner, dass der Bewerber – sofern er im Rahmen dieser einen Unterauftragnehmer eingesetzt hat – die Leistungen überwiegend selbst erbracht hat. Den Bewerbern steht es – insbesondere bei Zweifeln in Bezug auf eine überwiegende Eigenerbringung – frei, die in dem betreffenden Referenzprojekt angegebenen Unterauftragnehmer in der gegenständlichen Ausschreibung über eine sog. Eignungsleihe einzubinden und den entsprechenden Auftragsteil als Unterauftragnehmer erbringen zu lassen.
Mögliche (weitere) Nachweisforderung:
Nach Ermessen des Auftraggebers kann ein Telefoninterview mit einer auf Anforderung des Auftraggebers durch den Bieter zu benennenden Kontaktperson auf Seiten der Referenzgebers, die sich dazu bereiterklärt hat, dem Auftraggeber eine Auskunft zu Inhalt und Qualität des Referenzauftrags zu erteilen, geführt werden. Darüber ist ein Protokoll zu fertigen, das zur Vergabeakte genommen wird. Die Benennung einer Kontaktperson auf gesonderte Aufforderung durch den Auftraggeber stellt eine zwingende Voraussetzung für die Berücksichtigung des Referenzprojektes dar.