Beschaffung von insgesamt 75 St multifunktionalen Kopier- Druck- und Scansystemen sowie eines Druckmanagementsystems für die gesamte Verwaltung des Landkreises Harz
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-10-12.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-09-06.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Beschaffung von multifunktionalen Kopier-, Druck- und Scansystemen sowie eines Druckmanagementsystems für die gesamte Verwaltung des Landkreises Harz
EU-LÖ 092/23”
Titel
Beschaffung von multifunktionalen Kopier-, Druck- und Scansystemen sowie eines Druckmanagementsystems für die gesamte Verwaltung des Landkreises Harz
EU-LÖ 092/23
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Produkte/Dienstleistungen: Fotokopiergeräte📦
Kurze Beschreibung:
“Beschaffung von insgesamt 75 St multifunktionalen Kopier- Druck- und Scansystemen sowie eines Druckmanagementsystems für die gesamte Verwaltung des Landkreises Harz”
Kurze Beschreibung
Beschaffung von insgesamt 75 St multifunktionalen Kopier- Druck- und Scansystemen sowie eines Druckmanagementsystems für die gesamte Verwaltung des Landkreises Harz
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Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 560 000 💰
1️⃣
Ort der Leistung: Harz🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Verwaltungsgebäude des Landkreies Harz (siehe beigefügte Liste der Kopiererstandorte)”
Beschreibung der Beschaffung:
“Beschaffung von insgesamt 75 St multifunktionalen Kopier- Druck- und Scansystemen für die gesamte Verwaltung des Landkreises Harz” Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2024-01-01 📅
Datum des Endes: 2027-12-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen: Option auf Vertragsverlängerung von max. 2x 12 Monaten
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“siehe beigefügtes Formblatt 216 (Verzeichnis der im Vergabeverfahren vorzulegenden Unterlagen)” Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“siehe beigefügtes Formblatt 216 (Verzeichnis der im Vergabeverfahren vorzulegenden Unterlagen)” Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“siehe beigefügtes Formblatt 216 (Verzeichnis der im Vergabeverfahren vorzulegenden Unterlagen)”
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-10-12
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2023-11-30 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2023-10-12
10:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): elektronische Angebotsöffnung
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Postanschrift: E.-Kamieth-Straße 2
Postort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 345-5141529📞
E-Mail: vergabekammer@lvwa.sachsen-anhalt.de📧
Fax: +49 345-5141115 📠
URL: http://www.lvwa.sachsen-anhalt.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“1. Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
1. Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage ab Kenntnis des Verstoßes, der zur Unwirksamkeit des Vertrages führt, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss oder im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung.
2. Einlegung von Rechtsbehelfen nach § 160 Abs. 3 GWB:
"Der (Nachprüfungs) Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind."
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Quelle: OJS 2023/S 174-545944 (2023-09-06)