Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Beschaffung von Versicherungsdienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Finanz- und Versicherungsdienstleistungen📦
Kurze Beschreibung:
“Beschaffung von Versicherungsdienstleistungen, Gebäude- und Inventarversicherung, Vergabenummer 206-23-82”
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Schaden- oder Verlustversicherungen📦
Ort der Leistung: Lüneburg🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Lüneburg
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Hansestadt Lüneburg bewirtschaftet über 200 heterogene Gebäude, welche sich sowohl im Eigentum der Stadt als auch im Eigentum der Hospitäler befinden....”
Beschreibung der Beschaffung
Die Hansestadt Lüneburg bewirtschaftet über 200 heterogene Gebäude, welche sich sowohl im Eigentum der Stadt als auch im Eigentum der Hospitäler befinden. Die Gebäude sowie dessen Inventar ist im Rahmen dieser Ausschreibung zu versichern.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2024-01-01 📅
Datum des Endes: 2026-12-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen: Optionale Verlängerung um ein weiteres Jahr
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“• Eigenerklärung über die Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
• Eigenerklärung über die Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
• Eigenerklärung über zwingende und fakultative Ausschlussgründe nach § 123 und §124 GWB
• Eigenerklärung zur Berechtigung der Tätigkeit als Versicherer im Bundesgebiet, zur Rückversicherung sowie zur Solvabilität
• Eigenerklärung zur fachlichen und technischen Leistungsfähigkeit
• Aussagefähige vergleichbare Referenzen über bisher durchgeführte Leistungen der letzten drei Jahre (Mindestbedingung: Kommunaler Auftraggeber und mindestens 2-jährige Vertragslaufzeit) mit Angaben zu Referenzobjekt, Ausführungsort, Leistungszeitraum und Name des Auftraggebers mit tel. Kontaktdaten
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-10-05
09:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2023-11-30 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2023-10-05
09:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Hansestadt Lüneburg, Neue Sülze 35 - Zimmer 1.09, 21335 Lüneburg
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name:
“Vergabekammer beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung”
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 4131/151334-36📞
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de📧
Fax: +49 4131/152943 📠
URL: http://www.mw.niedersachsen.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Es wird darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfungsantrag gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig ist, soweit:
1. Der Antragssteller den geltend gemachten Verstoß...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfungsantrag gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig ist, soweit:
1. Der Antragssteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf zur Frist der Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2023/S 173-541028 (2023-09-04)