Beschreibung der Beschaffung
Es ist geplant, einen Servicepartner für die notwendigen Arbeiten vor Ort zu beschaffen (Anlegung und Abnahme der Fußfesseln, Störungsbeseitigung). Die Leistungen für den Vor-Ort-Service sind in allen 16 Bundesländern innerhalb 4 Stunden Vorlaufzeit zu erbringen.
Die Anforderungen untergliedern sich in
- Bereitstellung eines Lagerraums für das Fußfesselequipment mit Zugangskontrolle und Alarmsicherung.
- Transport- und Lagerlogistik des Fußfesselequipments.
- Transport der Fußfesselequipments.
- Anlegung/Austausch der Fußfessel (EAÜ: Funktionsweise GPS) an die in der gesamten Bundesrepublik Deutschland zu überwachenden Personen (Probanden) nach Absprache und mit der polizeilichen oder fachlichen Aufsicht.
- Anlegung/Austausch der Fußfessel (EFF Hausarrest) an die im Landesgebiet Hessen zu überwachenden Personen (Probanden) nach Absprache und mit der polizeilichen oder fachlichen Aufsicht.
- Bei EFF: Ermittlung eines technisch günstigen Aufstellortes für die Empfänger, Reichweitentest durchführen und auch bei Störung im Auftrag der AG diese zu beheben.
- Sicherstellung der Erreichbarkeit
- Einsatz erfolgt durch Einzelaufträge per E-Mail, Fax oder Telefon.
- Bereithaltung von aktiven Komponenten der elektronischen Aufenthaltsüberwachung zum sofortigen Einsatz
- Vor- und Nachbereitung der Außeneinsätze (Hausbesuche)
a) Hardwarekontrolle und Equipment-Tests, Reinigung und Austausch des defekten Equipments
b) Dokumentationen
c) Terminabsprachen
- Hausbesuche bei den Probanden in neutraler Kleidung ("Zivil") mit neutralen Fahrzeugen, die abseits der Wohnung geparkt werden müssen.
- Prüfung der Örtlichkeiten aus technischer Sicht (Probandenwohnung)
- Anlegen/Austauschen der Fußfessel bei vorheriger Einwilligung des Trägers unter Aufsicht und Leitung des Bewährungshelfers oder Justizbediensteten
- Einweisung für die Probanden in die Bedienung des Equipments
- Einweisung in die Technik und jährliche Schulung der Mitarbeiter
- Bundesweite Aufstellung der Atem-Alkoholmessgeräte und Einweisung der Probanden.
- Bundesweites Anbringen und Einrichten der sonstigen Überwachungshardware, die bisher noch nicht im Einsatz ist, während der Laufzeit des Rahmenvertrages jedoch von der Justiz gefordert werden kann.