Beschaffung von Zufahrtssperren inklusiv Zubehör für die Stadt Neuwied

Stadtverwaltung Neuwied

Insgesamt sollen 40 Zufahrtssperren zur Gewährung von sicheren Veranstaltungsflächen beschafft werden zzgl. Zubehör (28 Auffahrrampen (14 Sätze) sowie 20 Handläufe und 40 Einlegetrittschutzbleche).

Deadline

Deadline 2026-06-23

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2026-05-21 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2026-05-21)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Beschaffung von Zufahrtssperren inklusiv Zubehör für die Stadt Neuwied
Referenznummer: 2026-12
Kurze Beschreibung:
Insgesamt sollen 40 Zufahrtssperren zur Gewährung von sicheren Veranstaltungsflächen beschafft werden zzgl. Zubehör (28 Auffahrrampen (14 Sätze) sowie 20 Handläufe und 40 Einlegetrittschutzbleche).
Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Ausrüstung für Sicherheitszwecke, Brandbekämpfung, Polizei und Verteidigung 📦
Beschreibung
Interne Kennung: LOT-0001 2025-12
Titel: Beschaffung von Zufahrtssperren inklusive Zubehör für die Stadt Neuwied
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Beschreibung der Beschaffung:
Insgesamt sollen 40 Zufahrtssperren zur Gewährung von sicheren Veranstaltungsflächen beschafft werden zzgl. Zubehör (28 Auffahrrampen (14 Sätze) sowie 20 Handläufe und 40 Einlegetrittschutzbleche). Wichtigstes Kriterium bei der Wahl eines geeigneten Sperrsystems ist seine objektive Schutzwirkung. Das ist die Fähigkeit, auch schwere Fahrzeuge innerhalb möglichst kurzer Strecke verlässlich zu stoppen. Ein weiteres Kriterium ist die Fähigkeit der Sperre, berechtigte Zufahrten etwa zur Belieferung oder auch durch Feuerwehr, Polizei und Rettungsdienste, Müllabfuhr und Straßenreinigung auf unkomplizierte Weise zu ermöglichen. Bei Veranstaltungen mit hohem Besucheraufkommen muss trotz Sperre ein ungehinderter Personenfluss und eine rasche Entfluchtungsmöglichkeit gegeben sein. Des Weiteren kommt es auf eine möglichst einfache Logistik und Lagerung der Sperrvorrichtungen an. Ausschlusskriterien: Die Sperrelemente müssen manuell absenkbar/umlegbar sein, um berechtigte Zufahrten etwa zur Belieferung oder auch durch Feuerwehr, Polizei und Rettungsdienste, Müllabfuhr und Straßenreinigung auf unkomplizierte Weise zu ermöglichen. Der Verschluss muss mittels Zahlenschlosses erfolgen. Zertifizierung: Die mobilen Zufahrtssperren sollen eine Zertifizierung nach ISO 22343-1:2033 und DIN SPEC 91414-1 oder vergleichbare Zertifizierungen vorweisen. Serviceleistungen: Der Anbieter sollte über ein Reklamationsmanagement verfügen. Das bedeutet, dass etwaige Mängel am Produkt innerhalb von 21 Tagen beseitigt werden können bzw. Ersatzelemente beim Ausfall einer Sperre vorgehalten werden. Abdeckbleche (Einlegetrittschutzbleche): Die Bleche sollen aus einem leichten Material (Aluminium) bestehen. Idealerweise bestehen sie aus einem Element und nicht aus einem Stecksystem. Sie müssen zudem mit einer Kette oder einem ähnlichen System vor Ort an der Sperrstelle abschließbar sein, so dass die Bleche nicht außerhalb der Veranstaltungszeiten an einen zentralen Ort verbracht werden müssen. Abmaße (im aufgebauten/aufgeklappten Zustand): Die Sperrelemente sollen einzeln aber auch im Verbund (zur Sicherung zentraler Zufahrtsstraßen) gestellt werden können. Dabei soll die Höhe mind. 0,80 m und max. 1,10 m betragen. Die Breite des Elements muss mind. 1,50 m und max. 2,00 m betragen. Die Tiefe mind. 3,00 m und max. 3,50 m. Zwecks Entfluchtung ist eine Mindestdurchgangsbreite von 1,20 m erforderlich und eine max. Durchgangsbreite von 1,50 m gefordert. Die Plattform muss angeschrägt und nicht höher sein als 12 cm um eine Passierbarkeit von Rollstühlen ohne Hilfestellung gewährleisten zu können. Überfahrbarkeit: Da die Sperren während des Veranstaltungsaufbaus von Zugmaschinen der Marktbeschickenden sowie außerhalb der Veranstaltung im Rahmen des regulären Straßenverkehrs von Lkws und Bussen passiert werden, soll eine Überfahrbarkeit mit 40 t garantiert sein. Einsatz von erneuerbarer Energie: Der Einsatz von erneuerbarer Energie im Unternehmen ist nachzuweisen. Nachhaltige Verpackung: Umweltfreundliche Verpackungsmaterialien sind zu bevorzugen, die recyclingfähig sind und dem Wertstoffkreislauf zurückgeführt werden können. Die Entsorgung der Verpackung erfolgt durch den Auftraggeber über das duale System. Nachhaltigkeitskonzept. Bitte stellen Sie Ihr Nachhaltigkeits- bzw. Umweltmanagementkonzept vor. Das Konzept muss folgende Themen beinhalten: • Soziale- und Gesellschaftliche Verantwortung • Klima- und Umweltschutz • Verpackungskonzept • Zusätzliche Nachweise / Zertifikate
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Zusätzliche Informationen:
#Besonders auch geeignet für:freelance#,#Besonders auch geeignet für:selbst#,#Besonders auch geeignet für:startup#,#Besonders auch geeignet für:other-sme#
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Neuwied 🏙️
Dauer
Datum des Beginns: 2026-07-20 📅
Datum des Endes: 2026-07-24 📅
Vergabekriterien
Preis
Preis (Gewichtung): 55
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität Sperrelemente: 35 % Qualität Zubehör: 5 % Nachhaltigkeit: 5 %
Qualitätskriterium (Gewichtung): 45
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-06-23 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-06-23 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
Die Öffnung der Angebote wird gem. § 55 VgV von mindestens zwei Vertretern des öffentlichen Auftraggebers gemeinsam an einem Termin unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bieter sind nicht zugelassen.
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 50 Tage
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Die Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, muss eine bestimmte Rechtsform aufweisen
Eröffnungstermin: 2026-06-23 10:00:00 📅
Zusätzliche Informationen:
Die Öffnung der Angebote wird gem. § 55 VgV von mindestens zwei Vertretern des öffentlichen Auftraggebers gemeinsam an einem Termin unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bieter sind nicht zugelassen.
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen: Unterlagen werden gem. § 56 VgV nachgefordert.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Punkte, genau)

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister: Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen: Für die Eignung werden folgende Angaben und Nachweise verlangt die mit dem Angebot einzureichen sind: a) Registereintragungen: Erklärung zur Registereintragung im im Berufsregister. Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle bzw. bei der Industrie- und Handelskammer. b) Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellt (Formblatt 124), c) eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für Ihr Unternehmen zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen vorlegen. Die Eignung ist durch Eigenerklärungen gem. Formblatt „Eigenerklärungen zur Eignung“ nachzuweisen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Die Vergabeunterlagen incl. das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" stehen unter dem in 5.1.11 genannten Zugang uneingeschränkt und vollständig zur Verfügung.
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Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: Für die Eignung werden folgende Angaben und Nachweise verlangt: a) Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren. b) Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation: Erklärung, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet oder ein Insolvenzplan rechtkräftig bestätigt wurde (auf Verlangen der Vergabestelle ist der Insolvenzplan vorzulegen). c) Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung: Erklärung, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt wurden. Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt) muss mit dem Angebot eingereicht werden. Die Eignung ist durch die Eigenerklärungen gem. Formblatt „Eigenerklärungen zur Eignung“ nachzuweisen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Die Vergabeunterlagen incl. das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" stehen unter dem in 5.1.11 genannten Zugang uneingeschränkt und vollständig zur Verfügung.
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Eignungskriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: Für die Eignung werden folgende Angaben und Nachweise verlangt: a) Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind: Erklärung des Bieters/Bewerbers, dass er in den letzten fünf Kalenderjahren bzw. dem in der Auftragsbekanntmachung angegebenen Zeitraum (Der längere Zeitraum ist maßgebend) vergleichbare Leistungen ausgeführt hat. Mit den Angebot müssen die Bewerber/Bieter zur Bestätigung dieser Angabe/Erklärung drei Referenznachweise mit mindestens folgenden Angaben vorlegen: Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum; stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der ausgeführten Mengen; Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung) Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung; Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer); ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden; Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung einreichen. b) Angaben zu Arbeitskräften: Erklärung des Bieters/Bewerbers, dass Ihm für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen.Die Bieter müssen die Angabe/Erklärung die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal angeben und mit dem Angebot einreichen. Die Eignung ist durch die Eigenerklärungen gem. Formblatt „Eigenerklärungen zur Eignung“ nachzuweisen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Nach Aufforderung sind die fehlenden Erklärungen und Nachweise innerhalb von 10 Kalendertagen vorzulegen. Die Vergabeunterlagen incl. das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" stehen unter dem in 5.1.11 genannten Zugang uneingeschränkt und vollständig zur Verfügung.
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Zertifizierung: Die mobilen Zufahrtssperren müssen eine Zertifizierung nach ISO 22343-1:2033 und DIN SPEC 91414-1 oder vergleichbare Zertifizierungen vorweisen. Ausschlusskriterien: Die Sperrelemente müssen manuell absenkbar/umlegbar sein, um berechtigte Zufahrten etwa zur Belieferung oder auch durch Feuerwehr, Polizei und Rettungsdienste, Müllabfuhr und Straßenreinigung auf unkomplizierte Weise zu ermöglichen. Der Verschluss muss mittels Zahlenschlosses erfolgen. Das System hat sich in der Vergangenheit bewährt, konnte doch durch die Kommunikation des Zahlencodes an die berechtigten Stellen eine problemlose Zufahrt ohne zusätzlichen personellen Aufwand an den Sperrelementen sichergestellt werden. Überfahrbarkeit: Da die Sperren während des Veranstaltungsaufbaus von Zugmaschinen der Marktbeschickenden sowie außerhalb der Veranstaltung im Rahmen des regulären Straßenverkehrs von Lkws und Bussen passiert werden, soll eine Überfahrbarkeit mit 40 t garantiert sein. Abmaße (im aufgebauten/aufgeklappten Zustand): Die Sperrelemente sollen einzeln aber auch im Verbund (zur Sicherung zentraler Zufahrtsstraßen) gestellt werden können. Dabei soll die Höhe mind. 0,80 m und max. 1,10 m betragen. Die Breite des Elements muss mind. 1,50 m und max. 2,00 m betragen. Die Tiefe mind. 3,00 m und max. 3,50 m. Zwecks Entfluchtung ist eine Mindestdurchgangsbreite von 1,20 m erforderlich und eine max. Durchgangsbreite von 1,50 m gefordert. Die Plattform muss angeschrägt und nicht höher sein als 12 cm um eine Passierbarkeit von Rollstühlen ohne Hilfestellung gewährleisten zu können. Serviceleistungen: Der Anbieter sollte über ein Reklamationsmanagement verfügen. Das bedeutet, dass etwaige Mängel am Produkt innerhalb von 21 Tagen beseitigt werden können bzw. Ersatzelemente beim Ausfall einer Sperre vorgehalten werden. Handläufe: Die Handläufe müssen ohne großen Aufwand und möglichst händisch ohne schweres Gerät an die Sperrelemente angebracht werden können. Die Qualität muss langlebig und robust sein, das bedeutet ausgelegt für den Außenbereich und rostfrei. Ein möglichst geringes Eigengewicht ist für die Montage von Vorteil. Die Länge soll 1,10-1,50 m betragen. Auffahrrampen: Die Auffahrrampen sollen passgenau an die Sperrelemente angebracht werden können und ein sicheres Befahren gewährleisten. Diese dürfen nicht verrutschen und sollen langlebig und robust sein. Die angegebene Anzahl von 28 Auffahrrampen bezieht sich auf 14 Sperrstellen jeweils rechts und links. Abdeckbleche (Einlegetrittschutzbleche): Die Abdeckbleche müssen leicht und einfach im Handling sein, so dass diese im Notfall schnell entfernt werden können. Die Bleche sollen aus einem leichten Material (Aluminium) bestehen. Idealerweise bestehen sie aus einem Element und nicht aus einem Stecksystem. Sie müssen zudem mit einer Kette oder einem ähnlichen System vor Ort an der Sperrstelle abschließbar sein, so dass die Bleche nicht außerhalb der Veranstaltungszeiten an einen zentralen Ort verbracht werden müssen. Einsatz von erneuerbarer Energie: Der Einsatz von erneuerbarer Energie im Unternehmen ist nachzuweisen. Nachhaltige Verpackung: Umweltfreundliche Verpackungsmaterialien sind zu bevorzugen, die recyclingfähig sind und dem Wertstoffkreislauf zurückgeführt werden können. Die Entsorgung der Verpackung erfolgt durch den Auftraggeber über das duale System. Nachhaltigkeitskonzept: Bitte stellen Sie Ihr Nachhaltigkeits- bzw. Umweltmanagementkonzept vor. Das Konzept muss folgende Themen beinhalten: • Soziale- und Gesellschaftliche Verantwortung • Klima- und Umweltschutz • Verpackungskonzept • Zusätzliche Nachweise / Zertifikate
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Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Die Teilnahme von Bietergemeinschaften ist zulässig. Alle Mitglieder der Bietergemeinschaften sind mit vollständigen Adressangaben auf dem Vordruck "234 Erklaerung Bieter- Arbeitsgemeinschaft" zu nennen. Ferner ist auf diesem verbindlich von allen Mitgliedern jeweils zu erklären, dass alle Mitglieder der Bietergemeinschaften (und später der Arbeitsgemeinschaft) als Gesamtschuldner haften (sog. Gesamtschuldnererklärung). Wenn in den Vergabeunterlagen von „Bietern“ gesprochen wird, gelten die Ausführungen entsprechend auch für Bietergemeinschaften. Der Vordruck "236 Verpflichtungserklaerung anderer Unternehmen" ist für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesondert auszufüllen.
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Verfahren
Anzuwendende grenzübergreifende Rechtsvorschrift: CrossBorderLaw
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund: Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Der Auftraggeber wird einen Bewerber von derTeilnahme am Vergabeverfahren ausschließen,wenn ein zwingender Ausschlussgrund i. S. d. § 123 GWB vorliegt. Ferner kannder Auftraggeberunter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit einen Bewerber auch dann ausschließen, wenn ein fakultativer Ausschlussgrund i.S.d. § 124 GWB gegeben ist. Daneben wird auf die Ausschlussgründe nach § 19 Abs. 1 MiLoG, § 2 1 Abs. 1 § A-EntG, 98c AufenthG, § 21 SchwarzArbG, § 22 LkSG hingewiesen. Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen haben Bewerber und bevollmächtigte Vertreter einer Bewerbungsgemeinschaft eine Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen abzugeben. Die Erklärung zum Nichtvorliegen der Ausschlussgründe ist in die Anlagen der Vergabeunterlagen integriert. Hinweis: Angaben zu etwaigen Ausschlussgründen und ggf. ergriffenen Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 GWB sind auf separater Anlage zu machen. Sonstige (nicht bevollmächtigte) Mitglieder der Bewerbergemeinschaft und eignungsverleihende Unternehmen haben ebenfalls eine Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen abzugeben. Dafür hat jedes nicht bevollmächtigte Mitglied der Bewerbergemeinschaft und jedes eignungsverleihende Unternehmen, auf dessen Kapazitäten der Bewerber sich zum Nachweis seiner Eignung beruft (vgl. § 47 VgV) eine Erklärung ausgefüllt und in Textform dem Teilnahmeantrag beizufügen. Angaben zu etwaigen Ausschlussgründen und ggf. ergriffenen Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 GWB sind auf separater Anlage zu machen.
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Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Stadtverwaltung Neuwied
Nationale Registrierungsnummer: Berichtseinheit-ID 00000628
Postanschrift: Engerser Landstr. 17
Postleitzahl: 56564
Postort: Neuwied
Region: Neuwied 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: verdingungsstelle@neuwied.de 📧
Telefon: 026318020 📞
URL: https://www.neuwied.de 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E65226157 🌏
Teilnahme-URL: https://www.subreport.de/E65226157 🌏
Elektronische Einreichung: Erforderlich

Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
[1.] Landestariftreuegesetz - LTTG Rheinland-Pfalz - Landesgesetz zur Schaffung tariftreuerechtlicher Regelungen – Rheinland-Pfalz Zweites Landesgesetz zur Änderung des Landestariftreuegesetzes vom 8. März 2016: Die Bieter/Bewerber haben die Verpflichtung das Landestariftreuegesetz (LTTG) Rheinland-Pfalz zu beachten und einzuhalten. Das Landesgesetz zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (Landestariftreuegesetz - LTTG) verpflichtet öffentliche Auftraggeber öffentliche Aufträge ab einem geschätztem Netto-Auftragswert von 20.000 Euro nur an solche Unternehmen zu vergeben, die bei der Angebotsabgabe schriftlich eine Tariftreueerklärung bzw. eine Mindestentgelterklärung vorlegen. Im Hinblick auf das v. g. Landesgesetz machen wir darauf aufmerksam, dass gemäß § 6 Nachweise und Kontrollen LTTG dem öffentlichen Auftraggeber die Einhaltung der Verpflichtung nach §§ 3 Mindestentgelt und 4 Tariftreuepflicht auf dessen Verlangen jederzeit nachzuweisen ist und im Falle der Missachtung nach § 7 LTTG sanktioniert wird. Im Kontext zu § 7 Sanktionen LTTG wird um die Einhaltung der Verpflichtungen nach §§ 3 bis 6 zu sichern, für einen schuldhaften Verstoß eine Vertragsstrafe in Höhe von 1 v.H. des Auftragswertes vereinbart. In diesem Zusammenhang ist das beauftragte Unternehmen zur Zahlung einer Vertragsstrafe auch für den Fall verpflichtet, dass der Verstoß durch ein Nachunternehmen begangen wird und das beauftragte Unternehmen den Verstoß kannte oder kennen musste. Des Weiteren wird vereinbart, dass die mindestens grob fahrlässige und erhebliche Nichterfüllung einer Verpflichtung nach §§ 3 bis 6 durch das beauftragte Unternehmen den öffentlichen Auftraggeber zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund berechtigt. Bei Fehlen der Mindestentgelterklärung bei Angebotsabgabe und Nichtvorlage derselben nach Aufforderung durch den Auftraggeber ordnet § 3 Abs. 1 LTTG an, das Angebot von der Wertung auszuschließen. Bei Fehlen der Tariftreueerklärung bei Angebotsabgabe und Nichtvorlage derselben nach Aufforderung durch den Auftraggeber ordnet § 4 Abs. 6 LTTG an, das Angebot von der Wertung auszuschließen. Bieter/Bewerber mit Sitz im Inland, sowie deren Nachunternehmer mit Sitz im Inland, Verleiher von Arbeitskräften mit Sitz im Inland haben gemäß den Vorgaben des LTTG Rheinland-Pfalz eine Verpflichtungserklärung abzugeben. Dies gilt auch, falls ein Bieter/Bewerber beabsichtigt, einen öffentlichen Auftrag ausschließlich durch die Inanspruchnahme von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern auszuführen, die bei einem Nachunternehmen mit Sitz im Inland beschäftigt sind. [2].Der Bewerber hat anzugeben inwieweit sein Unternehmen einen Bezug zu Russland hat. Dafür ist die “Erklärung BMWK“ auszufüllen und als Teil der Angebotsunterlagen abzugeben. Diese Erklärung ist auch für Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher gem. den Bedingungen der Erklärung abzugeben. Der Angebotsunterlagen sind auf der Vergabeplattform (www.subreport.de bzw. iTWO tender) eingestellt. [3.] Die Angebotsunterlagen und die anderen einzureichenden, bearbeitbaren Formulare sind auf den eigenen Rechner herunterzuladen, dort lokal auszufüllen und zu speichern. Angebote können ausschließlich von registrierten Bewerbern über die Vergabeplattform (www.subreport.de) in Textform eingereicht werden. Die ausgefüllten und lokal gespeicherten Unterlagen sind als Teil des Angebot auf die Plattform hochzuladen. Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform ist der Bieter, der die Erklärung abgibt, zu benennen. Die Kommunikation (Fragen, Auskünfte) erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform.
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Körper überprüfen
Name: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau -Vergabekammer-
Nationale Registrierungsnummer: USt-ID: DE355604198
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Postleitzahl: 55116
Postort: Mainz
Region: Mainz, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vegabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de 📧
Telefon: 06131162234 📞
Fax: 0613116162113 📠
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Name und Adressen
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-05-23+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 099-353992 (2026-05-21)