Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
A). Konstruktions- und Zulassungskompetenz für den mitteleuropäischen Markt:
1) Der Bewerber muss mindestens ein Schienenfahrzeug/Nebenfahrzeug im Sinne der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO) beim EBA oder eines vergleichbaren Verfahrens in einem Mitglied oder Beitrittsstaat der EU oder der Schweiz innerhalb der letzten 6 Jahre zugelassen haben;
2) Nachweise/Eigenerklärungen über die in den letzten 6 Jahren erbrachten Leistungen hinsichtlich der Fertigung von Schienenfahrzeugen/Nebenfahrzeugen in einem Mitglieds oder Beitrittsstaat der EU oder der Schweiz, gegliedert nach Menge/Bauart und Auftraggeber;
3) Nachweis/Eigenklärung, dass für den Auftrag eine qualifizierte Konstruktionsabteilung vorhanden ist und eingesetzt wird;
4) Nachweis/Eigenerklärung zur technischen Ausstattung der Konstruktionsabteilung, wie z. B. EDV-Programme, Prüflabore usw.
B). Infrastruktur und Leistungsfähigkeit:
Folgende Nachweise/Eigenerklärungen über das kapazitative Leistungsspektrum und die dazu gehörige technische Ausstattung sind vom Bewerber zu erbringen:
5) Nachweis der Qualifizierung für das Schweißen von Schienenfahrzeugen und -fahrzeugteilen nach DIN EN15085-2: „Zertifikat zum Schweißen nach DIN EN 15085-2“ in der erforderlichen Zertifizierungsstufe;
6) Nachweis/Eigenerklärung, dass die für diesen Auftrag vorgesehene Infrastruktur und das Personal verfügbar ist, Trennung nach „vorhanden“ und „noch aufzubauen“, gegliedert nach Hallenfläche, technischer Ausstattung und Qualifizierung des Personals;
C). Qualität:
7) Nachweis über ein zertifiziertes Qualitätsmanagement- System nach den Anforderungen der DIN ENISO9001 des Werkes, in dem die jeweilige Leistung erbracht werden soll.
8) Vorlage einer gültigen Einstufung des Bewerbers zur Beurteilung der Qualitätsfähigkeit von mindestens „Q2“, durchgeführt durch die Qualitätssicherung der Deutschen Bahn AG. Sollte bei Ablauf der Teilnahmefrist noch keine gültige Einstufung von mind. „Q2“ vorliegen, wird dem Bewerber die Gelegenheit eingeräumt, diese spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist beim Auftraggeber nachzureichen.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Hierzu ist es erforderlich, dass der Bewerber, soweit nicht schon geschehen, sich bis zum Ablauf der Teilnahmefrist im Lieferantenmanagement-Tool SMaRT der Deutschen Bahn AG als Lieferant für die Warengruppe „10609010 Schienenfahrzeuge für Infrastruktur Neubau“ registriert.
# Link zum Lieferantenmanagement-Tool SMaRT: https://smart.noncd.db.de; hier unter dem Link "Registrierung"
# Informationen zur Beurteilung der Qualitätsfähigkeit im Lieferantenportal unter:
https://www.deutschebahn.com/de/geschaefte/lieferantenportal/lieferantenmanagement/qualitaetssicherung_ues/Bewertung-der-Qualitaetsfaehigkeit-Q-Einstufung--3233888
D). Lieferantenmanagement
9) Vorlage einer gültigen Lieferantenqualifizierung (Status: Eignung festgestellt) für die vorgenannte Warengruppe im Lieferantenmanagement-Tool SMaRT.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Bewerber, die bei Ablauf der Teilnahmefrist noch nicht über eine gültige Lieferantenqualifizierung (Status: Eignung festgestellt) der DBAG in der Warengruppe „10609010 Schienenfahrzeuge für Infrastruktur Neubau“ verfügen, sind verpflichtet, diese Qualifizierung spätestens mit Abgabe des ersten Angebots beim Auftraggeber nachzureichen.
Hierzu ist es erforderlich, dass der Bewerber, soweit nicht schon geschehen, sich im Lieferantenmanagement-Tool SMaRT der Deutschen Bahn AG als Lieferant für die Warengruppe „10609010 Schienenfahrzeuge für Infrastruktur Neubau“ registriert.
# Link zum Lieferantenmanagement-Tool SMaRT: https://smart.noncd.db.de; hier unter dem Link "Registrierung"
#Informationen zur Lieferantenqualifizierung im Lieferantenportal unter:
https://www.deutschebahn.com/de/geschaefte/lieferantenportal/lieferantenmanagement/Lieferantenqualifizierung-1193960
E). Kapazität
10) Bewerber, die sich zum Nachweis ihrer Eignung auf die Kapazitäten anderer Unternehmen stützen, müssen diese Drittunternehmen im Teilnahmeantrag verbindlich benennen und durch eine entsprechende unwiderrufliche Verpflichtungserklärung des Drittunternehmens nachweisen, dass ihnen die Mittel zur Verfügung stehen.
Der Auftraggeber verzichtet auf die Einreichung der unter III.1.3) geforderten Eigenerklärungen und Nachweise, sofern der Bewerber die jeweilige Eigenerklärung/den jeweiligen Nachweis inhaltsgleich im Lieferantenmanagement-Tool SMaRT bereits hinterlegt hat, diese Erklärungen und Nachweise noch gültig sind und seither keine Änderungen eingetreten sind.
In diesem Fall hat der Bewerber seine erfolgreiche festgestellte Eignung in der jeweiligen Warengruppe im Lieferantenmanagement-Tool SMaRT bzw. seine Antragstellung zur Feststellung der Eignung nachzuweisen und schriftlich zu versichern, dass die dort eingereichten Erklärungen und Nachweise (a) noch gültig, (b) seither keine Änderungen eingetreten und (c) identisch zu den in III.1.3) geforderten Unterlagen sind.
Der Bewerber hat mit Hilfe einer Referenztabelle bzw. eines Inhaltsverzeichnisses im Excel-Format die Zuordnung der hier geforderten Nachweise/ Eigenerklärungen zu denen in SMaRT hinterlegten Nachweisen/Eigenerklärungen, unter Angabe des Dateinamens und des entsprechenden Datums, zu belegen.