Die Brandenburgische Kulturstiftung Cottbus-Frankfurt (Oder) - Staatstheater Cottbus - beabsichtigt in der
Spielzeit 2023/2024 in der Spielstätte "Kammerbühne" (KB) die Anschaffung und Installation eines
Beschallungssystems mit entsprechend notwendigem Zubehör und Netzwerktechnik.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-11-14.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-10-09.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Beschallungs- und Netzwerktechnik inkl. Zubehör, Montage und Inbetriebnahme
2023_09 KB”
Produkte/Dienstleistungen: Installation von Rundfunk-, Fernseh-, Audio- und Videogeräten📦
Kurze Beschreibung:
“Die Brandenburgische Kulturstiftung Cottbus-Frankfurt (Oder) - Staatstheater Cottbus - beabsichtigt in der
Spielzeit 2023/2024 in der Spielstätte...”
Kurze Beschreibung
Die Brandenburgische Kulturstiftung Cottbus-Frankfurt (Oder) - Staatstheater Cottbus - beabsichtigt in der
Spielzeit 2023/2024 in der Spielstätte "Kammerbühne" (KB) die Anschaffung und Installation eines
Beschallungssystems mit entsprechend notwendigem Zubehör und Netzwerktechnik.
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Installation von Rundfunk-, Fernseh-, Audio- und Videogeräten📦
Ort der Leistung: Cottbus, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Brandenburgische Kulturstiftung Cottbus-Frankfurt (Oder) (BKC-F) Wernerstrasse 60 03046 Cottbus”
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Brandenburgische Kulturstiftung Cottbus-Frankfurt (Oder) - Staatstheater Cottbus - beabsichtigt in der
Spielzeit 2023/2024 in der Spielstätte...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Brandenburgische Kulturstiftung Cottbus-Frankfurt (Oder) - Staatstheater Cottbus - beabsichtigt in der
Spielzeit 2023/2024 in der Spielstätte "Kammerbühne" (KB) die Anschaffung und Installation eines
Beschallungssystems mit entsprechend notwendigem Zubehör und Netzwerktechnik.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2023-12-01 📅
Datum des Endes: 2024-08-21 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“- Auszug aus dem Gewerbezentralregister (§ 150a Gewerbeordnung)
- Gewerbeanmeldung und ggf. Gewerbeummeldung in Kopie oder Steuernummer oder vergleichbare...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister (§ 150a Gewerbeordnung)
- Gewerbeanmeldung und ggf. Gewerbeummeldung in Kopie oder Steuernummer oder vergleichbare Nachweise nach den
Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes, in dem der Bieter ansässig ist
- Nachweis über die Eintragung im Berufsregister (Bescheinigung der zuständigen Industrie- und Handelskammer bzw. Eintragung in der Handwerksrolle) oder Handelsregister in Kopie, soweit zutreffend oder vergleichbare Nachweise nach den
Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes, in dem der Bieter ansässig ist
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“- Nachweis der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit gem. § 45 VgV (gemittelter Gesamtumsatz der letzten drei Jahre)
- Der Bieter muss...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
- Nachweis der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit gem. § 45 VgV (gemittelter Gesamtumsatz der letzten drei Jahre)
- Der Bieter muss nachweisen, dass er vergleichbare Anlagen in Theatern, in den letzten 3 Jahren bereits errichtet
hat. Eine entsprechende Referenzliste mit mindesten 3 Referenzen innerhalb der letzten 3 abgelaufenen
Geschäftsjahre ist dem Angebot beizufügen. Hier müssen mindestens genannt werden: Objekt und Art der
Bauleistung, Angabe des verbauten Systemes, sowie Ansprechpartner mit Telefonnummer und Email-Adresse
des Auftraggebers oder einem entsprechenden Vertreter des Kunden (z B. Planungsbüro).
- Nachweis der geforderten Versicherungssummen: Personenschäden mind. 2.000.000 EUR und sonstige Schäden mind. 500.000EUR.
- Es ist eine Lieferzusage der zu montierenden Hauptkomponten des Beschallungssystem durch die Herstellerfirma zu erbringen.
Kommunikation mit dem Projektleiter
- Der Projektleiter muß der deutschen Sprache, auch fachspezifisch mächtig sein.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-11-14
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2023-12-01 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2023-11-14
12:00 📅
“1.
Die Vergabeunterlagen sowie alle weiteren Informationen (insbesondere Bieterinformationen) werden ausschließlich auf dem Vergabemarktplatz Brandenburg...”
1.
Die Vergabeunterlagen sowie alle weiteren Informationen (insbesondere Bieterinformationen) werden ausschließlich auf dem Vergabemarktplatz Brandenburg veröffentlicht/zur Verfügung gestellt. Der Bieter ist daher verpflichtet, sich regelmäßig über den aktuellen Verfahrensstand zu informieren.
2.
Die vom Bieter erbetenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert. Soweit das Angebot eines Bieters den Zuschlag erhält, werden die übrigen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Bieters, der den Zuschlag erhält, vor Zuschlagserteilung informiert. Der Bieter erklärt mit Abgabe des Angebots sein Einverständnis hiermit. Auf die beigefügten Datenschutzhinweise nach Art. 13 und 14 der DSGVO wird verwiesen.
Bekanntmachungs-ID: CXP9YLK6AZM
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name:
“Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Energie des Landes Brandenburg”
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Auf die Fristen zur Einlegung einer Rüge gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1- 3 GWB wird hingewiesen. Insbesondere ist zu beachten, dass ein Nachprüfungsantrag...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Auf die Fristen zur Einlegung einer Rüge gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1- 3 GWB wird hingewiesen. Insbesondere ist zu beachten, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
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Quelle: OJS 2023/S 198-621010 (2023-10-09)