Beschreibung der Beschaffung
Auf ca. 18.000 m² soll am Standort ein möglichst nachhaltig betriebenes Umschlagterminal für Schütt- und Stückgüter sowie Container (nachfolgend "Multipurpose-Umschlagterminal") entstehen und betrieben werden. Die Lagerung und der Umschlag von Schrott und Klärschlämmen sind ausgeschlossen. HWL behält sich vor, die zulässigen Güter im weiteren Verfahren weiter zu konkretisieren.
Mit diesem Verhandlungsverfahren soll die Beteiligung an der Betreibergesellschaft des Multipurpose-Umschlagterminals vergeben werden. Diese Betreibergesellschaft wird einen Pachtvertrag für die Flächen des Multipurpose-Umschlagterminals mit Verpflichtung zum hafenaffinen Umschlag der auf dem Pachtgrundstück zu lagernden/abzufertigenden Umschlaggüter über die öffentliche Uferladestraße erhalten (nachfolgend "Pachtvertrag"). Ein Erwerb oder die Teilung des Grundstücks ist ausgeschlossen.
Die Beteiligung an der Betreibergesellschaft in Verbindung mit dem Pachtvertrag stellt die hier zu vergebende Konzession dar.
HWL beabsichtigt, die Betreibergesellschaft des Multipurpose-Umschlagterminals unter Mehrheitsbeteiligung eines geeigneten privaten Partners zu gründen (Öffentlich-Private-Partnerschaft).
- Mit der hier gegenständlichen Ausschreibung wird diese Mehrheitsbeteiligung (ggf. im Rahmen einer Joint-Venture-Struktur) an der o.g. Betreibergesellschaft zum Betrieb des Multipurpose-Umschlagterminals vergeben. Der im Rahmen dieser Ausschreibung zu ermittelnde private Partner an der Betreibergesellschaft des Multipurpose-Umschlagterminals wird im Folgenden "Partner" genannt.
- HWL wird sich an der Betreibergesellschaft des Multipurpose-Umschlagterminals als Minderheitsgesellschafter beteiligen, wobei der Umfang der Beteiligung im Laufe des Vergabeverfahrens zu verhandeln ist.
- HWL behält sich vor, die Firmierung der Betreibergesellschaft des Multipurpose-Umschlagterminals zu bestimmen, um den regionalen Bezug auch im Außenauftritt herzustellen.
- Der Pachtvertrag wird unmittelbar mit dieser Betreibergesellschaft des Multipurpose-Umschlagterminals geschlossen.
- Die operative Geschäftsführung wird bei dem Partner liegen.
- HWL möchte sich auch über die Minderheitsbeteiligung Einwirkungsmöglichkeiten zur Erreichung der vorstehend benannten Klimaschutzziele und der hafenaffinen Nutzung sichern.
- Die genauen Details des gesellschaftsrechtlichen Konstruktes sowie die Musterverträge werden im Rahmen der Verhandlungsphase des Verfahrens übersendet und verhandelt.
HWL wird mit der zukünftigen Betreibergesellschaft des Multipurpose-Umschlagterminals einen Pachtvertrag über die betriebsbereit hergestellten Flächen (inkl. Oberflächenbefestigung, Entwässerung, Beleuchtung, Einzäunung etc.) schließen.
a) Mit diesem Pachtvertrag wird die Betreibergesellschaft verpflichtet,
- die Errichtung von für den Betrieb noch erforderlicher Suprastruktur vorzunehmen
und
- den diskriminierungsfreien Betrieb des Multipurpose-Umschlagterminals durchzuführen.
b) Hierzu werden im Rahmen des Pachtvertrages die Mitbenutzung der angrenzenden, öffentlichen Uferladestraße (Kaifläche) inkl. Zufahrt im Rahmen der geltenden öffentlichen Hafennutzungsbedingungen verpflichtend vorgegeben. Es wird aber ausdrücklich klargestellt, dass der Betreibergesellschaft kein exklusives Nutzungsrecht an der öffentlichen Uferladestraße samt Zufahrt eingeräumt wird. Der Zugang zur Uferladestraße (Kaifläche) auch über die unmittelbar angrenzende Fläche des Multipurpose-Umschlagterminals wird für die Betreibergesellschaft unter Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Vorgaben erlaubt.
c) Zudem ist beabsichtigt darüber zu verhandeln, dass HWL Hafenumschlaggeräte anschafft ("Equipment") und ohne Personalgestellung unter noch zu verhandelnden Konditionen an die Betreibergesellschaft vermietet, so dass diese die Geräte zum Betrieb des Multipurpose-Umschlagterminals nutzt. HWL behält sich vor, das Equipment ggf. über eine verbundene Gesellschaft anzuschaffen und zur Verfügung zu stellen. Über die konkrete Ausgestaltung der Ausstattung des Terminals mit Equipment sowie über die Konditionen z.B. auch der angedachten Gerätegestellung ist zu verhandeln.
d) Es wird ein durch die Betreibergesellschaft des Multipurpose-Umschlagterminals zu leistender Mindest-Pachtzins sowie Umschlaggarantien verlangt, für die der Partner als operativer Verantwortlicher im Innenverhältnis der Gesellschaft einzustehen hat. Die Bieter können im Rahmen ihrer Angebote höhere Beträge als die Mindest-Vorgaben anbieten. Diese Angaben werden im Verhandlungsverfahren wertungsrelevant. Der Pachtzins sowie die Umschlaggarantie werden vertraglich wertgesichert.
Die Betreibergesellschaft hat ihre Umschlagdienstleistungen sowie sonstige im Zusammenhang mit dem Betrieb des Multipurpose-Umschlagterminals angebotene Dienstleistungen zu angemessenen, diskriminierungsfreien Konditionen allen interessierten Unternehmen anzudienen. Die Betreibergesellschaft hat das Multipurpose-Umschlagterminal in eigenem Namen und auf eigene Rechnung als öffentliche Umschlaganlage zu errichten und zu betreiben. Die Betreibergesellschaft trägt das entsprechende Betriebsrisiko, der Partner wird im Rahmen seiner Beteiligung auch ein entsprechendes Betriebsrisiko tragen.
Im Rahmen einer parallelen Ausschreibung wird derzeit ein Ansiedlungsvertrag zum Zweck der Errichtung und des Betriebs einer Biomethananlage vergeben.
Die Betreibergesellschaft des Multipurpose-Umschlagterminals wird im Rahmen des Pachtvertrages vor diesem Hintergrund konkret auch bzgl. der Reststoffmengen der (noch zu errichtenden) Biomethananlage verpflichtet sein, Umschlagdienstleistungen zu angemessenen, diskriminierungsfreien Konditionen anzudienen. Die zur ggf. erforderlichen Anbindung des Grundstücks an die Hafeninfrastruktur notwendigen Infrastrukturmaßnahmen bzw. erforderlichen Betriebsmittel zur fachgerechten Bereitstellung der umzuschlagenden Güter hat der zukünftige Betreiber der Biomethananlage auf eigene Kosten und nach vorheriger schriftlicher Zustimmung.