Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende
Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von
Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte
auftragsspezifische Einzelnachweise.
Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass
diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt
durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu
vergebende Leistung mit dem Angebot
- entweder die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung",
- oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) ggf. ergänzt durch geforderte
auftragsspezifische Einzelnachweise vorzulegen.
Bei Einsatz von anderen Unternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärung
auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische
Einzelnachweise. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der
Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von
Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf. ergänzt durch
geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Gelangt das Angebot in die engere Wahl,
sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes
Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" bzw. in der EEE
genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die
deutsche Sprache beizufügen.
Kapazitäten anderer Unternehmen (Unteraufträge/Eignungsleihe)
Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen
oder sich bei der Erfüllung eines Auftrages im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche,
finanzielle, technische und berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen,
so muss er die dafür vorgesehenen Teilleistungen/Kapazitäten in seinem Angebot
benennen. Der Bieter hat auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle zu einem von ihr
bestimmen Zeitpunkt nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Kapazitäten der anderen
Unternehmen zur Verfügung stehen und diese Unternehmen geeignet sind. Er hat den
Namen, den gesetzlichen Vertreter sowie die Kontaktdaten dieser Unternehmen anzugeben
und entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen.
Nimmt der Bieter in Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle
Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in
Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung haften; die
Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der "Verpflichtungserklärung" abzugeben. Der Bieter
hat andere Unternehmen, bei denen Ausschlussgründe vorliegen oder die das
entsprechende Eignungskriterium nicht erfüllen, innerhalb einer von der Vergabestelle
gesetzten Frist zu ersetzen.
Eigenerklärung zur Eignung:
Angabe zu zwingenden bzw. optionalen Ausschlussgründen:
Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die
Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt.
Eigenerklärung,
- dass keine Ausschlussgründe gemäß § 6e EU VOB/A vorliegen.
- dass der Bieter in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen
Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister bzw. Wettbewerbsregister
geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von
mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist.
- ob ein Ausschlussgrund gemäß § 6e EU Absatz 6 VOB/A vorliegt.
- ob zwar ein Ausschlussgrund gemäß § 6e EU Absatz 1 bis 4 VOB/A vorliegt, jedoch
Maßnahmen zur Selbstreinigung ergriffen wurden, durch die die Zuverlässigkeit wieder
hergestellt wurde.
Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro wird der Auftraggeber von dem Bieter, auf dessen
Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister
gem. § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz bzw. Auszug aus dem Wettbewerbsregister
gem. § 6 WRegG beim Bundeskartellamt anfordern.
Weiterhin wird der Auftraggeber von dem Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt
werden soll, Nachweise hinsichtlich einer eventuell durchgeführten Selbstreinigung
anfordern.
Angaben zur Zahlung von Steuer, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung:
Eigenerklärung, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der
Beiträge zur Sozialversicherung, soweit der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen,
ordnungsgemäß erfüllt wurde.
Bei Angeboten der engeren Wahl sind auf gesondertes Verlangen vorzulegen:
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit beitragspflichtig
- und Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, soweit dieses derartige
Bescheinigungen ausstellt.
- Freistellungsbescheinigung nach § 48b Einkommenssteuergesetz
Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation:
Eigenerklärung,
- dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren
weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse
abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet bzw. seine Tätigkeit
eingestellt hat.
- ob ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde.
Bei Angeboten der engeren Wahl sind auf gesondertes Verlangen vorzulegen:
- Rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan
Angabe zur Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung (Registereintragungen):
Eigenerklärung,
- ob das Unternehmen im Handelsregister eingetragen ist mit Angabe der Nummer beim
Amtsgericht.
- ob das Unternehmen für die auszuführenden Leistungen in die Handwerksrolle
eingetragen ist.
- ob das Unternehmen bei der Industrie- und Handelskammer eingetragen ist.
- ob das Unternehmen zu keiner Eintragung in die genannten Register verpflichtet ist.
Bei Angeboten der engeren Wahl sind auf gesondertes Verlangen vorzulegen:
- Gewerbeanmeldung, Berufs-/Handelsregisterauszug, Eintragung in der Handwerksrolle
oder bei der Industrie- und Handelskammer oder anderweitige sonstige Nachweise.
Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft:
Eigenerklärung,
- dass das Unternehmen Mitglied der Berufsgenossenschaft ist.
Bei Angeboten der engeren Wahl sind auf gesondertes Verlangen vorzulegen:
- qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für den
Bieter zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen.
Gesonderter Hinweis:
Bitte um Beachtung der Ergänzung Eigenerklärung Bezug Russland.