Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Los 1:
Es gilt als Mindeststandard, dass drei vergleichbare Referenzprojekte in den vergangenen zehn Jahren vor Ablauf der Teilnahmeantragsfrist durchgeführt wurden.
Ferner gilt für jede einzelne Referenz der Mindeststandard, dass
- das jeweilige Objekt der Honorarzone III zugeordnet war,
- es sich um eine Betonsanierung, -instandsetzung handelt,
- das Projekt mindestens anrechenbare Kosten in Höhe von EUR 1,5 Mio. aufweist und
- der Bewerber die Leistungsphasen 1 bis 8 erbracht hat.
Los 2:
Es gilt als Mindeststandard, dass drei vergleichbare Referenzprojekte in den vergangenen zehn Jahren vor Ablauf der Teilnahmeantragsfrist durchgeführt wurden.
Ferner gilt für jede einzelne Referenz der Mindeststandard, dass
- das jeweilige Objekt der Honorarzone III zugeordnet war,
- es sich um eine Betonsanierung / -instandsetzung handelt,
- das Projekt mindestens anrechenbare Kosten in Höhe von EUR 500.000,00 aufweist und
- der Bewerber die Leistungsphasen 1 bis 6 erbracht hat.
Los 3:
Es gilt als Mindeststandard, dass drei vergleichbare Referenzprojekte in den vergangenen zehn Jahren vor Ablauf der Teilnahmeantragsfrist durchgeführt wurden.
Ferner gilt für jede einzelne Referenz der Mindeststandard, dass
- das jeweilige Objekt bezüglich der betreffenden Anlagengruppe der Honorarzone II (Anlagengruppen 1 und 2) bzw. Honorarzone III (Anlagengruppe 3) zugeordnet war,
- es sich bei dem Objekt um ein Schwimmbad handelte (Hallen-, oder Freibad, Neubau, Umbau oder Sanierung),
- das Projekt bezüglich der entsprechenden Anlagengruppen in mindestens anrechenbare Kosten in Höhe von
Anlagengruppe 1: EUR 60.000,00
Anlagengruppe 2: EUR 165.000,00 und
Anlagengruppe 3: EUR 15.00,00
aufweist und
- der Bewerber die Leistungsphasen 1 bis 8 erbracht hat.
Los 4:
Es gilt als Mindeststandard, dass drei vergleichbare Referenzprojekte in den vergangenen zehn Jahren vor Ablauf der Teilnahmeantragsfrist durchgeführt wurden.
Ferner gilt für jede einzelne Referenz der Mindeststandard, dass
- das jeweilige Objekt bezüglich der betreffenden Anlagengruppe der Honorarzone II (Anlagengruppe 4 und 5) bzw. Honorarzone III (Anlagengruppe 8) zugeordnet war,
- es sich bei dem Objekt um ein Schwimmbad handelte (Hallen-, oder Freibad, Neubau, Umbau oder Sanierung),
- das Projekt bezüglich der entsprechenden Anlagengruppen mindestens anrechenbare Kosten in Höhe von
Anlagengruppe 4: EUR 172.000,00
Anlagengruppe 5: EUR 6.200,00
Anlagengruppe 8: EUR 180.000,00
aufweist und
- der Bewerber die Leistungsphasen 1 bis 8 erbracht hat.
Los 5:
Es gilt als Mindeststandard, dass drei vergleichbare Referenzprojekte in den vergangenen zehn Jahren vor Ablauf der Teilnahmeantragsfrist durchgeführt wurden.
Ferner gilt für jede einzelne Referenz der Mindeststandard, dass
- das jeweilige Objekt der Honorarzone III zugeordnet war,
- in dem Objekt als Badewassertechnik Ultrafiltration eingesetzt wurde,
- das Projekt mindestens anrechenbare Kosten in Höhe von EUR 1.100.000,00 aufweist und
- der Bewerber die Leistungsphasen 1 bis 8 erbracht hat.