Beschreibung der Beschaffung
Der Landkreis Bautzen vergibt als Leistung die Unterbringung und Betreuung von Asylbewerbern und anderen ausländischen Flüchtlingen am Standort 02625 Bautzen.
Die Leistung umfasst die folgenden Teilleistungen:
• Anmietung und Betreibung der Gemeinschaftsunterkunft
• Unterbringung der vom AG aufzunehmenden Personen entsprechend den im Freistaat Sachsen geltenden rechtlichen Regelungen
• Bewachung der Gemeinschaftsunterkunft
Betreibungsort - Angaben zur Gemeinschaftsunterkunft:
Die vom AG zur Verfügung gestellte Gemeinschaftsunterkunft befindet sich in der Stadt Bautzen und wurde in den vergangenen Jahren bereits als Notunterkunft zum Zwecke der Unterbringung von Asylbewerbern genutzt.
Die Gemeinschaftsunterkunft hat eine Kapazität von 100 Plätzen und ist vorgesehen für die Unterbringung von Familien, einzelnen Frauen und Männern. In der Vergangenheit war die Unterkunft durchgängig mit durchschnittlich 80 – 90 Personen belegt.
Die Gemeinschaftsunterkunft wird an den AN in einem ordnungsgemäßen Zustand übergeben, der den jeweils geltenden bau-, gesundheits-, brand- und unfallschutzrechtlichen Vorschriften entspricht.
Anforderungen an das Unterbringungsobjekt
(1) Der AN hat die Nutzungsfähigkeit des Objektes als Gemeinschaftsunterkunft sicherzustellen und auf seine Kosten aufrecht zu erhalten und insbesondere notwendige Instandhaltung und Instandsetzung, Schönheitsreparaturen, Grundausstattung sowie Ersatzbeschaffung der Unterkunftszimmer und Gemeinschaftsräume mit Einrichtungsgegenständen auf seine Kosten vorzunehmen. Für ggf. bereits vorhandene Ausstattungsgegenstände gilt ebenso die Erhaltungs- und Ersatzbeschaffungspflicht.
(2) In Abhängigkeit von den Außentemperaturen, aber mindestens vom 01.10. bis zum 30.04. (Heizperiode) hat der AN für ausreichende Beheizung zu sorgen.
(3) Der AN hat durch Installation geeigneter Haustechnik im Objekt ständig und ausreichend Warmwasser und Strom zur Verfügung zu stellen sowie stets ausreichend zu Beheizen, zu Belüften und zu Beleuchten. Unterbrechungen in den Versorgungsleistungen sind unverzüglich zu beseitigen.
(4) Sofern erforderlich, sind Maßnahmen der Schädlingsbekämpfung unter Beachtung der einschlägigen rechtlichen Vorgaben auf Kosten des AN durchzuführen.
(5) Die Unterhaltung bzw. Einrichtung einer zentralen Fernsehanlage (Kabel oder Satellit) geht auf den AN über.
(6) Der AN ermöglicht im gesamten Gebäude den Internetzugang (WLAN) für den untergebrachten Personenkreis - ggf. gegen ein Nutzungsentgelt.
(7) Nach § 6 der gültigen Abfallwirtschaftssatzung des Landkreises Bautzen besteht Anschluss- und Benutzungszwang und Überlassungspflicht an die öffentliche Abfallentsorgung (Landkreis). Die Anmeldung des Grundstückes mit Abfallbehältern hat durch den AN beim Landratsamt Bautzen, Wald, Natur, Abfallwirtschaft zu erfolgen.
(8) Der Winterdienst (Schneeräumung und Streupflicht) obliegt dem AN. Die Verkehrsflächen im Außenbereich, Zuwegungen sowie Anliegerflächen sind entsprechend zu beräumen.
(9) Der AN stattet die Unterbringungsräume und Gemeinschaftsräume entsprechend der Vorgaben der VWV Unterbringung vollständig und einheitlich mit Wohnmobiliar, Sichtschutz und Geräten aus. Dazu zählen folgende Mindeststandards pro Person:
• Separate Schlafgelegenheit einschließlich Matratzen, Kopfkissen und Einziehdecken
• abschließbarer Schrank oder ein Schrankteil
• ein Tischplatz mit Sitzgelegenheit
• eine Kühleinrichtung von mindestens 30 Litern
• Grundausstattung (leihweise) mit Küchenutensilien, insbesondere Geschirr, Besteck, Töpfe sowie Bettwäsche und Handtücher in ausreichender Zahl
• Entsprechende Anzahl von Kochstellen (inkl. Abzugshauben), Spülen und Waschmaschinen
• Abfalleimer pro Zimmer
• notwendiges Reinigungsgerät stellt der AN zur Verfügung
(10) Die Reinigung der Gemeinschaftsräume und Verkehrsflächen (Flure, Treppenhäuser etc.) und Schädlingsbekämpfung ist Angelegenheit des AN. Er hat insbesondere Hygienematerialien wie Putz-, Reinigungs- und Waschmittel zur Verfügung zu stellen.