Die Betreuung und Weiterentwicklung des Gewässerkundlichen Kommunikationssystems (GEKOS) der Hochwasservorhersagezentrale umfasst im wesentlichen folgende drei Teilleistungen:
- Weiterentwicklung von GEKOS
- Unterstützung beim operationellen Betrieb von GEKOS
- Unterstützung im Falle eines überregionalen Hochwasserereignisses
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-08-25.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-07-25.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Betreuung und Weiterentwicklung des Gewässerkundlichen Kommunikationssystems (GEKOS) der Hochwasservorhersagezentrale
LUBW-2023-0004”
Produkte/Dienstleistungen: Softwareprogrammierung und -beratung📦
Kurze Beschreibung:
“Die Betreuung und Weiterentwicklung des Gewässerkundlichen Kommunikationssystems (GEKOS) der Hochwasservorhersagezentrale umfasst im wesentlichen folgende...”
Kurze Beschreibung
Die Betreuung und Weiterentwicklung des Gewässerkundlichen Kommunikationssystems (GEKOS) der Hochwasservorhersagezentrale umfasst im wesentlichen folgende drei Teilleistungen:
- Weiterentwicklung von GEKOS
- Unterstützung beim operationellen Betrieb von GEKOS
- Unterstützung im Falle eines überregionalen Hochwasserereignisses
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Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 360 000 💰
1️⃣
Ort der Leistung: Karlsruhe, Stadtkreis🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg Griesbachstraße 1 76185 Karlsruhe”
Beschreibung der Beschaffung: nähere Informationen entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 360 000 💰
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 36
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Nachweis der Eintragung in ein Berufs-/Handelsregister, sofern eine Eintragungspflicht besteht. Besteht keine Eintragungspflicht, genügt ein schriftlicher...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Nachweis der Eintragung in ein Berufs-/Handelsregister, sofern eine Eintragungspflicht besteht. Besteht keine Eintragungspflicht, genügt ein schriftlicher Hinweis / Eigenerklärung.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“- Aktueller Nachweis einer Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung mit Angabe der Versicherungshöhe und einer Erklärung, dass diese bei Abgabe des Angebotes...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
- Aktueller Nachweis einer Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung mit Angabe der Versicherungshöhe und einer Erklärung, dass diese bei Abgabe des Angebotes nicht gekündigt ist. Im Falle, dass der Bieter über keinen aktuellen Nachweis einer Be-triebs-/Berufshaftpflichtversicherung verfügt, hat der Bieter eine Eigenerklärung abzugeben, dass im Auftragsfalle vor Zuschlagserteilung eine entsprechende Versicherung abgeschlossen wird. Der Nachweis über die abgeschlossene Versicherung ist zu dem von der Vergabestelle/dem Auftraggeber geforderten Zeitpunkt vorzulegen
- Eigenerklärung des Bieters über den Gesamtumsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2020 bis 2022) (Anlage 8 der Vergabeunterlagen)
- Eigenerklärung des Bieters über den Gesamtumsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2020 bis 2022) (Anlage 8 der Vergabeunterlagen)
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Die berufliche Leistungsfähigkeit ist durch Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste (Anlage 9 der Verganeunterlagen)...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Die berufliche Leistungsfähigkeit ist durch Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste (Anlage 9 der Verganeunterlagen) der in den letzten 3 abgeschlossenen Jahren (2020 bis 2022) erbrachten wesentlichen Dienstleistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind nachzuweisen. Insbesondere sind hier Referenzen mit Angabe des Projektnamens und Kurzbeschreibung der Leistung, Name des Projektleiters, Auftragswert, Bearbeitungszeitraum sowie den Namen des Auftraggebers zu nennen (soweit diesen Informationen keine Geheimhaltungsprinzipien entgegenstehen).
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“- Hinweis zur Tariftreue- oder Mindestentgelterklärung:
Gemäß dem Landestariftreue- und Mindestlohngesetz (LTMG) dürfen öffentliche Auftraggeber in...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
- Hinweis zur Tariftreue- oder Mindestentgelterklärung:
Gemäß dem Landestariftreue- und Mindestlohngesetz (LTMG) dürfen öffentliche Auftraggeber in Baden-Württemberg Aufträge ab einem geschätzten Auftragswert von 20.000 EUR (netto) nur an Unternehmen vergeben, die bei der Angebotsabgabe eine schriftliche Tariftreue- oder Mindestentgelterklärung abgegeben haben. Die Verpflichtungserklärungen sind den Vergabeunterlagen als Anlage 5 beigefügt.
Das LTMG, die Besonderen Vertragsbedingungen der LUBW zur Erfüllung des LTMG und das Merkblatt für die Abgabe der Verpflichtungserklärung können bei Bedarf bei der LUBW angefordert oder im Internet unter www.lubw.baden-wuerttemberg.de (Geschäftsbedingungen) eingesehen werden.
Dem Angebot ist die auf das Unternehmen/den Bieter zutreffende unterschriebene Erklärung hinzuzufügen.
Die Verpflichtungserklärungen sind auch für Nachunternehmen und Verleihunternehmen vorzulegen, sofern der Auftragswert, den das Nachunternehmen oder Verleihunternehmen erbringt, 10.000 EUR (netto) übersteigt.
> Verpflichtungserklärung gemäß dem LTMG (siehe Anlage 5 der Vergabeunterlagen).
- Einhaltung der geltenden rechtlichen Verpflichtungen:
Dem Angebot ist die Eigenerklärung über die Einhaltung rechtlicher Verpflichtungen (Anlage 6 der Vergabeunterlagen) bei der Ausführung des öffentlichen Auftrags hinzuzufügen.
Weitere Bedingungen stehen unter "Weitere Angaben" -> "Verschiedenes" -> "Zusätzliche Angaben" bzw. "Abschnitt VI: Weitere Angaben" -> "VI.3) Zusätzliche Angaben"
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-08-25
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2023-10-24 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2023-08-28
08:00 📅
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen
“- Darstellung des Bieters, insbesondere seinen Namen, Rechtsform, Ansprechpartner, Anschrift, Kontaktdaten und Angabe, ob es sich um ein Kleinstunternehmen,...”
- Darstellung des Bieters, insbesondere seinen Namen, Rechtsform, Ansprechpartner, Anschrift, Kontaktdaten und Angabe, ob es sich um ein Kleinstunternehmen, kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) handelt (Anlage 1 der Vergabeunterlagen).
- Für den Fall, dass die Leistung als Bietergemeinschaft (Anlage 1 der Vergabeunterlagen) angeboten wird, ist mit dem Angebot zusätzlich eine Erklärung abzugeben, in der jeweils die Mitglieder sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrags benannt sind. Die Erklärung ist von allen Mitgliedern zu unterzeichnen.
- Bei Bietergemeinschaften sind von mind. einem Unternehmen/Büro die in A 15 ff. aufgeführten Nachweise, Angaben und Erklärungen beizufügen. Die Anlagen 2 bis 6 der Vergabeunterlagen sind von allen Unternehmen / Büros beizufügen.
- Eigenerklärung, dass kein zwingender Ausschlussgrund gem. § 123 Abs. 1 bis 3 sowie Abs. 4 Nr. 1 und § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB vorliegt (Anlage 2 der Vergabeunterlagen).
- Eigenerklärung, dass kein fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 GWB vorliegt (Anlage 3 der Vergabeunterlagen).
- Eigenerklärung, dass kein Ausschlussgrund vorliegt (Anlage 4 der Vergabeunterlagen).
=== Weitere Nachweise ===
- Angaben des Bieters zur Person des Projektleiters und einschließlich der Vertretung (Anlage 1 der Vergabeunterlagen) sowie deren Erreichbarkeiten. Alle Abstimmungen trifft der Auftraggeber in der Folge mit der Projektleitung. Die Informationsweiterleitung auf Seiten des Auftragnehmers liegt bei der Projektleitung.
- Benennung der zur Leistungserbringung eingesetzten Personen: Die zur Leistungserbringung eingesetzten Personen sind in Anlage 1 der Vergabeunterlagen zu benennen.
=== Nachweise, die die Zuschlagskriterien betreffen ===
- Mindestanzahl der zur Leistungserbringung eingesetzten Personen gem. Anlage 1 der Vergabeunterlagen (Ausschlusskriterium).
- Die praktischen Erfahrungen der in Anlage 1 der Vergabenunterlagen zu benennenden, für die Leistungserbringung eingesetzten Personen sind mit Eintragungen in Anlage 10 der Vergabenunterlagen in Form von Referenzprojekten der letzten fünf Jahre (2018-2022) nachzuweisen. Sofern der Projektleiter bzw. dessen Stellvertreter selbst an der Bearbeitung der Leistung mitwirkt ist für diesen auch die Anlage 10 einzureichen.
c) Die für die Leistungserbringung angesetzten Stundensätze sind in der Anlage 7 der Vergabeunterlagen (Leistungsverzeichnis) einzutragen.
Bekanntmachungs-ID: CXUEYY9YW20RNJT0
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB nur innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB nur innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge im Sinne des § 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB nicht abhelfen zu wollen, zulässig. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2023/S 144-461568 (2023-07-25)