Die Betreuung und Weiterentwicklung des Gewässerkundlichen Kommunikationssystems (GEKOS) der Hochwasservorhersagezentrale umfasst im wesentlichen folgende drei Teilleistungen:
- Weiterentwicklung von GEKOS
- Unterstützung beim operationellen Betrieb von GEKOS
- Unterstützung im Falle eines überregionalen Hochwasserereignisses
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-08-25.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-07-25.
Auftragsbekanntmachung (2023-07-25) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Softwareprogrammierung und -beratung
Referenznummer: LUBW-2023-0004
Kurze Beschreibung:
“Die Betreuung und Weiterentwicklung des Gewässerkundlichen Kommunikationssystems (GEKOS) der Hochwasservorhersagezentrale umfasst im wesentlichen folgende...”
Kurze Beschreibung
Die Betreuung und Weiterentwicklung des Gewässerkundlichen Kommunikationssystems (GEKOS) der Hochwasservorhersagezentrale umfasst im wesentlichen folgende drei Teilleistungen:
Mehr anzeigen Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Softwareprogrammierung und -beratung📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Karlsruhe, Stadtkreis🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
“- Darstellung des Bieters, insbesondere seinen Namen, Rechtsform, Ansprechpartner, Anschrift, Kontaktdaten und Angabe, ob es sich um ein Kleinstunternehmen,...”
- Darstellung des Bieters, insbesondere seinen Namen, Rechtsform, Ansprechpartner, Anschrift, Kontaktdaten und Angabe, ob es sich um ein Kleinstunternehmen, kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) handelt (Anlage 1 der Vergabeunterlagen).
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Quelle: OJS 2023/S 144-461568 (2023-07-25)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-02-02) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Betreuung und Weiterentwicklung des Gewässerkundlichen Kommunikationssystems (GEKOS) der Hochwasservorhersagezentrale
Kurze Beschreibung:
“Die Betreuung und Weiterentwicklung des Gewässerkundlichen Kommunikationssystems (GEKOS) der Hochwasservorhersagezentrale umfasst im wesentlichen folgende...”
Kurze Beschreibung
Die Betreuung und Weiterentwicklung des Gewässerkundlichen Kommunikationssystems (GEKOS) der Hochwasservorhersagezentrale umfasst im wesentlichen folgende drei Teilleistungen: - Weiterentwicklung von GEKOS - Unterstützung beim operationellen Betrieb von GEKOS - Unterstützung im Falle eines überregionalen Hochwasserereignisses
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Produkte/Dienstleistungen: Softwareprogrammierung und -beratung📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“nähere Informationen entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.”
Ort der Leistung: Karlsruhe, Stadtkreis🏙️ Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Referenzprojekte gemäß fachlicher Qualifikation und praktischer Erfahrung des mit der Ausführung des Auftrags betrauten Personals
Qualitätskriterium (Gewichtung): 60.0
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 40.0
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Auftragsvergabe Informationen über nicht gewährte Zuschüsse
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder alle wurden abgelehnt
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Ergebnisse des Wettbewerbs Informationen über die Teilnehmer
Anzahl der teilnehmenden KMU: 1
“Bekanntmachungs-ID: CXR6YYFYHPR” Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Nationale Registrierungsnummer: 08-A9866-40
Postleitzahl: 76137
Postort: Karlsruhe
Region: Karlsruhe, Stadtkreis🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
Telefon: +49 721 926-8730📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB nur innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB nur innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge im Sinne des § 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB nicht abhelfen zu wollen, zulässig. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2024/S 025-076011 (2024-02-02)