Die Wissenschaftsstadt Darmstadt beabsichtigt, zur Umsetzung der nächsten Phasen des Parkraumbewirtschaftungskonzeptes die Beschaffung, Montage und Inbetriebnahme weiterer 90 Parkscheinautomaten (PSA) in den so genannten Parkraumbewirtschaftungszonen bzw. an den Einzelstandorten im Stadtgebiet von Darmstadt.
Die Inbetriebnahme der in dieser Ausschreibung erfassten Parkscheinautomaten soll im Zeitraum Juni 2023 bis Oktober 2023 in drei Stufen erfolgen. Nach Auftragserteilung erfolgt der jeweilige Abruf für die einzelnen Bewirtschaftungsbereiche und die genaue Festlegung der Standorte. Die Fundamente für die Automaten werden vom Auftraggeber hergestellt.
Folgende Umsetzungsstufen sind vorgesehen:
1. Parkraumbewirtschaftung Johannesviertel
In diesem Bereich sollen im Juni 2023 25 Parkscheinautomaten geliefert,
aufgestellt und in Betrieb genommen werden.
2. Parkraumbewirtschaftung Martinsviertel Ost
Die Parkraumbewirtschaftung im Martinsviertel Ost wird voraussichtlich
zum 01.08.2023 beginnen. Hierfür werden insgesamt 25 Automaten benötigt.
3. Parkraumbewirtschaftung Martinsviertel West und diverse Einzelstandorte
In diesen Bereichen sollen ab 01.10.2023 insgesamt 40 Automaten geliefert,
aufgestellt und in Betrieb genommen werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-05-03.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-03-31.
Auftragsbekanntmachung (2023-03-31) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Betrieb von Parkplätzen und Parkhäusern
Referenznummer: Psa
Kurze Beschreibung:
“Die Wissenschaftsstadt Darmstadt beabsichtigt, zur Umsetzung der nächsten Phasen des Parkraumbewirtschaftungskonzeptes die Beschaffung, Montage und...”
Kurze Beschreibung
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt beabsichtigt, zur Umsetzung der nächsten Phasen des Parkraumbewirtschaftungskonzeptes die Beschaffung, Montage und Inbetriebnahme weiterer 90 Parkscheinautomaten (PSA) in den so genannten Parkraumbewirtschaftungszonen bzw. an den Einzelstandorten im Stadtgebiet von Darmstadt.
“Seit 18.10.2018 sind nur noch elektronisch abgegebene Angebote zu werten. Das bedeutet, dass die Angebote in diesem Verfahren nur elektronisch über das...”
Seit 18.10.2018 sind nur noch elektronisch abgegebene Angebote zu werten. Das bedeutet, dass die Angebote in diesem Verfahren nur elektronisch über das Vergabeportal Subreport einzureichen sind. Schriftlich eingereichte Angebote werden vom Vergabeverfahren ausgeschlossen.
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Quelle: OJS 2023/S 068-204817 (2023-03-31)
Ergänzende Angaben (2023-05-02) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben