Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Betrieb der Übergangsunterkunft Hans-Leistikow-Straße
58-2023-00001
Produkte/Dienstleistungen: Kommunale Dienstleistungen📦
Kurze Beschreibung:
“Betrieb der Übergangsunterkunft (organisatorische Aufgaben sowie sozialpädagogische / sozialarbeiterische Beratung und Unterstützung)”
1️⃣
Ort der Leistung: Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Hans-Leistikow-Straße in Frankfurt am Main
Beschreibung der Beschaffung: Betrieb der Übergangsunterkunft Hans-Leistikow-Straße
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Betreiberkonzept
Qualitätskriterium (Gewichtung): 40,00
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Managementbezogenes Ausführungskonzept
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10,00
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Netzwerkmanagement, Sozialraumorientierung und Angebote
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20,00
Preis (Gewichtung): 30,00
Dauer
Datum des Beginns: 2024-02-01 📅
Datum des Endes: 2029-01-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen: analog Verlängerung der Baugenehmigung (max. 6 Jahre)
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen: Nachweis über die Art der Rechtsform
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Angabe des Gesamtumsatzes und des Umsatzes für die zu vergebenden Leistungen des Bieters für die letzen drei Geschäftsjahre
Nachweis einer...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Angabe des Gesamtumsatzes und des Umsatzes für die zu vergebenden Leistungen des Bieters für die letzen drei Geschäftsjahre
Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung (siehe Deckungssummen)
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Erklärung über die Anzahl des Gesamtpersonals und der Anzahl des Personals für die entsprechende Dienstleistung in den letzten drei...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Erklärung über die Anzahl des Gesamtpersonals und der Anzahl des Personals für die entsprechende Dienstleistung in den letzten drei Geschäftsjahren
Mindestens zwei geeignete Referenzprojekte
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-10-10
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2024-01-31 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2023-10-10
12:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): entfällt
“Das Formblatt ''Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz'' ist...”
Das Formblatt ''Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz'' ist mit den Angebotsunterlagen einzureichen.
Ist der Einsatz von Nachunternehmern oder Eignungsleihe vorgesehen, sind sowohl für den Bieter als auch für jeden einzelnen Nachunternehmer Verpflichtungserklärungen sowie die angeforderten Nachweise vorzulegen.
Erklärungen zu den Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Landes Hessen bei dem Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Wilhelminenstr. 1-3
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpda.hessen.de📧 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gem. § 160 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gem. § 160 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens zum Zwecke der Aufhebung des Zuschlages ist außerdem unzulässig, wenn ein wirksamer Zuschlag erteilt wurde (§ 168 Abs. 2 GWB).
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Quelle: OJS 2023/S 173-543027 (2023-09-04)