Betrieb des AGE-Sekretariats und Unterstützungsleistungen für AGE

Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit

Mit dem Übereinkommen von Paris (ÜvP) von 2015 einigten sich 197 Staaten, darunter auch die Europäische Union (EU) und Deutschland (D), u. a. darauf, die menschengemachte globale Erderwärmung bis Ende des Jahrhunderts auf „deutlich unter“ 2°C und möglichst unter 1,5°C, gerechnet vom Beginn der Industrialisierung, zu halten. Um den Verpflichtungen des ÜvP Rechnung zu tragen, hat die EU 2021 mit der Verordnung (EU) 2021/1119 das Ziel beschlossen, bis 2050 zum ersten Treibhausgasneutralen Kontinenten zu werden. D hat sich in § 3 Abs. 2 Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG) das Ziel gesetzt, Netto-Treibhausgasneutralität bis zum Jahr 2045 zu erreichen. Um die ehrgeizigen Klimaziele des ÜvP, des der VO (EU) 2021/1119 und des KSG zu erreichen, braucht es wirksame und zugleich kosteneffiziente Instrumente – der Emissionshandel ist dabei zentral. Internat., nat. und regionale Emissionshandelssysteme (EHS) setzen gezielt Anreize zur Emissionsminderung und ermöglichen es, gesetzte Klimaziele planbar und marktbasiert umzusetzen. Um ihre volle Wirkung zu entfalten, sollten solche Systeme möglichst breit verankert, miteinander vernetzt und international abgestimmt sein. Eine Verlinkung von EHS – also die gegenseitige Anerkennung von Emissionsrechten – erhöht die Marktgröße, senkt die volkswirtschaftl. Gesamtkosten und führt über eine höhere Preisstabilität zu einer besseren Planbarkeit für energieintensive Unternehmen. Voraussetzung dafür sind jedoch technische Kompatibilität, gegenseitiges Vertrauen und der Aufbau von institutionellem Wissen. Im Jahr 2000 hat die damalige Bundesregierung unter Federführung des Bundesumweltministeriums eine permanente Arbeitsgruppe Emissionshandel zur Bekämpfung des Treibhauseffektes (AGE) eingerichtet, um mit Stakeholder*innen über die Einführung und Weiterentwicklung des Emissionshandels zu beraten. Die AGE verfügt über ein permanentes Sekretariat, das u. a. die Sitzungen koordiniert und administrativ vorbereitet. Die ausgeschriebene Leistung beinhaltet die Übernahme des Betriebes des Sekretariats der AGE sowie die Erbringung weiterer Unterstützungsleistungen zur Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der Sitzungen der AGE sowie ihrer Unterarbeitsgruppen (UAG). Die Aufgabenwahrnehmung wird aus Bundesmitteln und aus Beiträgen der Mitglieder finanziert. Die AGE hat derzeit 45 zahlende Mitglieder. Die AGE hat die Aufgabe, Fragen, die sich im Zusammenhang mit dem Einsatz und der Weiterentwicklung des Emissionshandels im klimaschutzpolit. Maßnahmenbündel ergeben, umfassend zu bewerten und gegebenenfalls allgemeine Empfehlungen für die Ausgestaltung dieses Instruments zu geben. Hintergrund für die Beratungen der AGE sind sowohl die Diskussionen auf internat. Ebene über den Einsatz der sogenannten Marktmechanismen als auch die Ausgestaltung und Umsetzung des europ. Emissionshandels, der Langfriststrategie sowie die Ausgestaltung und Umsetzung des nat. Brennstoffemissionshandels. Die kontinuierliche Verbesserung und Überprüfung des EU-Emissionshandelssystems (EU ETS) sowie des nat. Brennstoffemissionshandels spielen eine wichtige Rolle, um als Beispiele und Vorbilder in den internat. Raum wirken zu können. Hierfür ist eine kontinuierliche Beteiligung der verschd. Interessengruppen in D ein wichtiger Faktor. Für diese Aufgabe ist die AGE ein geeignetes Forum. So kann der nat. Brennstoffemissionshandel nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG), der in seiner Ausgestaltung, Fortentwicklung und Flankierung wesentlich auch von den Diskussionen innerhalb dieser Gruppe profitierte, als Vorbild für den europ. ETS 2 betrachtet werde. Ursprünglich gegründet, um die Einführung des Emissionshandels in D zu unterstützen, ist die AGE mittlerweile zu einem Forum herangewachsen, das einerseits die weitere Entwicklung des EU ETS kritisch begleitet, andererseits aber auch einen Pool von Ex-pert*innen rund um den Emissionshandel darstellt, der von Seiten interessierter Drittstaaten angefragt wird.

Deadline

Deadline 2026-08-27

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2026-07-16 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2026-07-16)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Betrieb des AGE-Sekretariats und Unterstützungsleistungen für AGE
Referenznummer: Z I 3 VSt - 1974/2026
Kurze Beschreibung:
Mit dem Übereinkommen von Paris (ÜvP) von 2015 einigten sich 197 Staaten, darunter auch die Europäische Union (EU) und Deutschland (D), u. a. darauf, die menschengemachte globale Erderwärmung bis Ende des Jahrhunderts auf „deutlich unter“ 2°C und möglichst unter 1,5°C, gerechnet vom Beginn der Industrialisierung, zu halten. Um den Verpflichtungen des ÜvP Rechnung zu tragen, hat die EU 2021 mit der Verordnung (EU) 2021/1119 das Ziel beschlossen, bis 2050 zum ersten Treibhausgasneutralen Kontinenten zu werden. D hat sich in § 3 Abs. 2 Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG) das Ziel gesetzt, Netto-Treibhausgasneutralität bis zum Jahr 2045 zu erreichen. Um die ehrgeizigen Klimaziele des ÜvP, des der VO (EU) 2021/1119 und des KSG zu erreichen, braucht es wirksame und zugleich kosteneffiziente Instrumente – der Emissionshandel ist dabei zentral. Internat., nat. und regionale Emissionshandelssysteme (EHS) setzen gezielt Anreize zur Emissionsminderung und ermöglichen es, gesetzte Klimaziele planbar und marktbasiert umzusetzen. Um ihre volle Wirkung zu entfalten, sollten solche Systeme möglichst breit verankert, miteinander vernetzt und international abgestimmt sein. Eine Verlinkung von EHS – also die gegenseitige Anerkennung von Emissionsrechten – erhöht die Marktgröße, senkt die volkswirtschaftl. Gesamtkosten und führt über eine höhere Preisstabilität zu einer besseren Planbarkeit für energieintensive Unternehmen. Voraussetzung dafür sind jedoch technische Kompatibilität, gegenseitiges Vertrauen und der Aufbau von institutionellem Wissen. Im Jahr 2000 hat die damalige Bundesregierung unter Federführung des Bundesumweltministeriums eine permanente Arbeitsgruppe Emissionshandel zur Bekämpfung des Treibhauseffektes (AGE) eingerichtet, um mit Stakeholder*innen über die Einführung und Weiterentwicklung des Emissionshandels zu beraten. Die AGE verfügt über ein permanentes Sekretariat, das u. a. die Sitzungen koordiniert und administrativ vorbereitet. Die ausgeschriebene Leistung beinhaltet die Übernahme des Betriebes des Sekretariats der AGE sowie die Erbringung weiterer Unterstützungsleistungen zur Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der Sitzungen der AGE sowie ihrer Unterarbeitsgruppen (UAG). Die Aufgabenwahrnehmung wird aus Bundesmitteln und aus Beiträgen der Mitglieder finanziert. Die AGE hat derzeit 45 zahlende Mitglieder. Die AGE hat die Aufgabe, Fragen, die sich im Zusammenhang mit dem Einsatz und der Weiterentwicklung des Emissionshandels im klimaschutzpolit. Maßnahmenbündel ergeben, umfassend zu bewerten und gegebenenfalls allgemeine Empfehlungen für die Ausgestaltung dieses Instruments zu geben. Hintergrund für die Beratungen der AGE sind sowohl die Diskussionen auf internat. Ebene über den Einsatz der sogenannten Marktmechanismen als auch die Ausgestaltung und Umsetzung des europ. Emissionshandels, der Langfriststrategie sowie die Ausgestaltung und Umsetzung des nat. Brennstoffemissionshandels. Die kontinuierliche Verbesserung und Überprüfung des EU-Emissionshandelssystems (EU ETS) sowie des nat. Brennstoffemissionshandels spielen eine wichtige Rolle, um als Beispiele und Vorbilder in den internat. Raum wirken zu können. Hierfür ist eine kontinuierliche Beteiligung der verschd. Interessengruppen in D ein wichtiger Faktor. Für diese Aufgabe ist die AGE ein geeignetes Forum. So kann der nat. Brennstoffemissionshandel nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG), der in seiner Ausgestaltung, Fortentwicklung und Flankierung wesentlich auch von den Diskussionen innerhalb dieser Gruppe profitierte, als Vorbild für den europ. ETS 2 betrachtet werde. Ursprünglich gegründet, um die Einführung des Emissionshandels in D zu unterstützen, ist die AGE mittlerweile zu einem Forum herangewachsen, das einerseits die weitere Entwicklung des EU ETS kritisch begleitet, andererseits aber auch einen Pool von Ex-pert*innen rund um den Emissionshandel darstellt, der von Seiten interessierter Drittstaaten angefragt wird.
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung 📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 1 520 846 EUR 💰
Beschreibung
Interne Kennung: Z I 3 VSt - 1974/2026
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung 📦
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Sonstiges
Stadt: Berlin
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Berlin 🏙️
Dauer: 24 Monate
Informationen über Optionen
Optionen
Beschreibung der Optionen:
Die einzelnen Arbeitspakete enthalten jeweils fest vereinbarten Lesitungen als auch optionale Leistungen
Vergabekriterien
Preis
Preis (Gewichtung): 30
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität Umsetzungskonzept
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Persönliche Qualifikation und Erfahrung der für die Auftragsausführung vorgesehenen Personen
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Gesamteindruck des Angebots
Qualitätskriterium (Gewichtung): 5
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-08-27 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-08-27 10:01:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Bonn
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
Die Öffnung der Angebote wird von mindestens 2 Vertreter*innen der AG'in durchgeführt. Bietende sind nicht zugelassen.
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 79 Tage
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben
Eröffnungstermin: 2026-08-27 10:01:00 📅
Ort des Eröffnungstermins: Bonn
Zusätzliche Informationen:
Die Öffnung der Angebote wird von mindestens 2 Vertreter*innen der AG'in durchgeführt. Bietende sind nicht zugelassen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2026-08-20 📅
Zusätzliche Informationen:
Die AG’in behält sich nach § 56 Absatz 2 VgV /§ 41 Absatz 2 UVgO vor, unter Beachtung der Grundsätze der Transparenz und Gleichbehandlung die Bieter aufzufordern, ggf. fehlende oder unvollständige unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass die AG‘in hierzu nicht verpflichtet ist und das Fehlen geforderter Unterlagen zum Ausschluss des betroffenen Angebotes führen kann. Die Bietenden haben daher sorgfältig darauf zu achten, dass ihr Angebot alle erforderlichen Angaben, Nachweise und Erklärungen enthält. Es wird darauf hingewiesen, dass von der Nachforderung fehlerhafter Unterlagen von vornherein abgesehen wird.
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Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Eintragung in das Handelsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Die Darstellung des Unternehmens und die Benennung der Kompetenz- und Tätigkeitsschwerpunkte werden im Rahmen der Feststellung der Eignung nicht gesondert gewertet. Hierzu wird die Eigenerklärung Unternehmensdarstellung (Formular 03.07 der Vergabeunterlagen) gefordert und gemäß Erläuterungen in Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen nicht gesondert bewertet.
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Eignungskriterium: Spezifischer Jahresumsatz
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Anzugeben ist der Umsatz (Gesamtumsatz und Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags) der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre. Der Jahresumsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags muss mindestens 300.000 € netto betragen. Hierzu wird die Eigenerklärung Umsatz (Formular 03.12 der Vergabeunterlagen) gefordert und gemäß Erläuterungen in Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet.
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Eignungskriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Im Auftragsfall ist der Abschluss einer Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung bei einem in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen mit den nachfolgend genannten Mindestdeckungssummen, welche über den Zeitraum der Vertragsausführung uneingeschränkt bestehen bleiben müssen, nachzuweisen: 500.000 € pauschal für Personen- und Sachschäden Hierzu wird die Eigenerklärung zur Haftpflichtversicherung (Formular 03.10 der Vergabeunterlagen) gefordert und gemäß Erläuterungen in Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet.
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Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Die angegebene(n) Referenz(en) soll(en) sich auf die Durchführung von Vorhaben in den letzten drei Jahren (maßgeblich für die Berechnung ist der Tag der Bekanntmachung) beziehen. Es müssen Erfahrungen und/oder Kenntnisse dargelegt werden, die für die Bearbeitung der ausgeschriebenen Leistung wesentlich/relevant sind und in Umfang, Komplexität (Vielschichtigkeit) und Schwierigkeitsgrad den ausgeschriebenen Leistungen nahekommen oder ähneln. Die entsprechenden Darstellungen müssen eine kurze Beschreibung des Auftragsgegenstandes (Titel), den Leistungszeitraum, die Auftragssumme, die/den Auftraggeber*in mit Anschrift und eine inhaltlich aussagekräftige Kurzbeschreibung des Referenzauftrages enthalten. Bewertet wird: Erfahrung mit/im Bereich
der Trägerschaft von Sekretariaten, Geschäftsstellen, Servicestellen Koordinierungsstellen, Kompetenzzentren, etc. Hierzu wird die Eigenerklärung zu Unternehmensreferenzen (Formular 03.12 der Vergabeunterlagen) gefordert und gemäß Erläuterungen in Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet.
der treuhänderischen Mittelverwaltung Hierzu wird die Eigenerklärung zu Unternehmensreferenzen (Formular 03.12 der Vergabeunterlagen) gefordert und gemäß Erläuterungen in Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet.
des nationalen, europäischen und internationalen Emissionshandels Hierzu wird die Eigenerklärung zu Unternehmensreferenzen (Formular 03.12 der Vergabeunterlagen) gefordert und gemäß Erläuterungen in Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet.
der Veranstaltungsorganisation Hierzu wird die Eigenerklärung zu Unternehmensreferenzen (Formular 03.12 der Vergabeunterlagen) gefordert und gemäß Erläuterungen in Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet.
von Stakeholdermanagement im Bereich der Klima- und Energiepolitik Hierzu wird die Eigenerklärung zu Unternehmensreferenzen (Formular 03.12 der Vergabeunterlagen) gefordert und gemäß Erläuterungen in Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet.
Eignungskriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Anzugeben ist das jährliche Mittel der fest angestellten Beschäftigten im Betrieb (ohne freie Mitarbeiter*innen) und fest angestellten Beschäftigten (ohne freie Mitarbeiter*innen) in vergleichbarer Tätigkeit gemäß der Leistungsbeschreibung in den letzten drei Jahren. Die Anzahl der Beschäftigten in vergleichbarer Tätigkeit gemäß der Leistungsbeschreibung muss im Jahr mindestens 5 Personen betragen. Hierzu wird die Eigenerklärung zur Beschäftigtentzahl (Formular 03.14 der Vergabeunterlagen) gefordert und gemäß Erläuterungen in Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet.
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Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Gemäß Vergabeunterlagen 11.02 Vertrag
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrug
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 19 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Korruption
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlungsunfähigkeit
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. den Abs. 2, 3 und Abs. 5 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formular 03.08 der Vergabeunterlagen) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen im Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen
ausgewertet
ausgewertet.
3 Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung Zwingende Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 2 und 3 i.V.m. den Abs.2, 3 und Abs. 5 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formular 03.08 der Vergabeunterlagen) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen im Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet.
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Zwingende Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1 Nr.
4 und 5 i.V.m. den Abs.2, 3 und Abs. 5 GWB: Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formular 03.08 der Vergabeunterlagen) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen im Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet.
6, 7, 8 und 9 i.V.m. Abs. 2, 3 und Abs. 5 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formular 03.08 der Vergabeunterlagen) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen im Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet.
Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 10 i.V.m. den Abs.2, 3 und Abs. 5 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formular 03.08 der Vergabeunterlagen) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen im Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet.
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Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 Abs. 4 i.V.m. Absatz 5 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formular 03.08 der Vergabeunterlagen) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen im Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet.
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Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr.
1 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formular 03.08 der Vergabeunterlagen) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen im Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet.
2 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formular 03.08 der Vergabeunterlagen) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen im Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet.
6 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formular 03.08 der Vergabeunterlagen) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen im Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet.
kultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 4 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formular 03.08 der Vergabeunterlagen) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen im Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet.
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Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr.
5 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formular 03.08 der Vergabeunterlagen) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen im Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet.
7 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formular 03.08 der Vergabeunterlagen) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen im Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet.
Fakultative Ausschlussgründe gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 8 und 9 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formular 03.08 der Vergabeunterlagen) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen im Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet.
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EU-Sanktionsregelung mit Bezug zu Russland Ausschlussgründe nach Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022. Der Text der Verordnung ist abrufbar unter: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32022R0576 Hierzu wird die Eigenerklärung RUS-Sanktion (Formular 03.08.1der Vergabeunterlagen) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen im Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet.
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Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit
Nationale Registrierungsnummer: 991-20502-46
Postanschrift: Stresemannstraße 128-130
Postleitzahl: 10117
Postort: Berlin
Region: Berlin 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabestelle@bmukn.bund.de 📧
Telefon: 030-18305-0 📞
URL: https://www.bundesumweltministerium.de 🌏
Adresse des Käuferprofils: https://www.bundesumweltministerium.de 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Haupttätigkeit
Umwelt
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=876553 🌏
Teilnahme-URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=876553 🌏
Elektronische Einreichung: Erforderlich

Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
1. Angebote, die die in Formular 03.06 genannte Preisobergrenze überschreiten, werden von der Wertung ausgesschlossen. 2. Zusätzliche Fragen/Bieterfragen über die Vergabeunterlagen sind ausschließlich in Textform über die e-Vergabe-Plattform des Bundes einzureichen und sollen rechtzeitig, bis spätestens 8 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist an die Zentrale Vergabestelle gerichtet werden. Die Zentrale Vergabestelle wird die Auskünfte schnellstmöglich, spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist ebenfalls auf der eVergabePlattformdes Bundes einstellen. 3. Es gilt deutsches Recht. Hinweis: Die e-Vergabe-Plattform wird regelmäßig gewartet. Während der Wartungsfenster ist das System unter Umständen nur eingeschränkt verfügbar. Dies kann sowohl den Zugriff auf Vergabeunterlagen betreffen als auch die Angebotsabgabe selbst. Da die Nutzungseinschränkungen in der Regel nur einen kurzen Zeitraum betreffen, versendet die Vergabestelle keine Angebotsunterlagen auf anderem Wege, z. B. per EMail. Bei der Planung Ihrer elektronischen Abgaben achten Sie bitte auf diese Wartungsfenster. Informationen über geplante Wartungsarbeiten finden Sie hier: https://www.evergabe-online.de.
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Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Nationale Registrierungsnummer: +49228-94990
Postanschrift: Bundeskanzlerplatz 2-10
Postleitzahl: 53113
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de 📧
Telefon: +49 228 9499 0 📞
Fax: +49 228 9499 163 📠
URL: https://bundeskartellamt.de 🌏
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist nach § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungoder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-07-17+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 137-497821 (2026-07-16)