Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien, Angabe der erforderlichen Informationen und
Dokumente:
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien, Angabe der erforderlichen Informationen und
Dokumente:
a) Vorlage der Jahresabschlüsse bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre, sofern das Unternehmen bereits
seit dieser Zeit besteht und falls deren Veröffentlichung in dem Land, in dem das Unternehmen niedergelassen
ist, gesetzlich vorgeschrieben ist. Ist ein Bewerber, etwa aufgrund von § 264 Abs. 3 HGB bzw. § 291 HGB, von
den Pflichten zur Erstellung bzw. Veröffentlichung eines Jahresabschlusses befreit, da das Jahresergebnis mit
in den Konzernabschluss eingeht, so liegt hierin nach Auffassung der Gemeinde Edewecht ein berechtigter
Grund i. S. d. § 45 Abs. 5 VgV vor. In diesem Fall sieht die Gemeinde Edewecht als andere, zum Nachweis
der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit geeignete Unterlagen an, die Konzernabschlüsse des
Mutterkonzerns der letzten 3 Geschäftsjahre sowie
(i) entweder Regelungen zur Verlusttragung zwischen dem Bewerber und dem den Konzernabschluss
erstellenden Mutterkonzern formlos zu versichern.
(ii) oder die Erklärung einer gemeinschaftlichen Haftung von Bewerber und dem den Konzernabschluss
erstellenden Mutterkonzern vorzulegen. Für andere Fälle, in denen der Bewerber glaubt, keine
Jahresabschlüsse vorlegen zu können, wird auf Ziffer III.1.2)e) verwiesen.
b) Erklärung über den Netto-Umsatz bezüglich vergleichbarer Leistungen (Betrieb Kindertagesstätte) in den
letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, sofern der Bewerber bereits seit dieser Zeit besteht; andernfalls Erklärung über den NettoUmsatz des Bewerbers bezüglich des Betriebs von Kindertagesstätten seit dessen
enstehen. Es ist das bereitgestellte Formular für die Eintragung zu verwenden.
Die Gemeinde Edewecht behält sich vor, die gemachten Umsatzangaben anhand ergänzend angeforderter
Unterlagen, etwa des Rechnungswesens, zu überprüfen.
c) Vorlage einer entsprechenden Bonitätsauskunft in Bezug auf Kreditwürdigkeit und Zahlungsfähigkeit (z.
B. Creditreform oder Bankunternehmen), die nicht älter als 3 Monate ab dem Tag der Veröffentlichung dieser
Bekanntmachung ist.
d) Nachweis einer gültigen Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung. Die Deckungssummen müssen mindestens
betragen (Mindestanforderung zur Feststellung der Eignung der Bewerber):
Der Nachweis des Versicherungsschutzes kann durch eine Bestätigung der Versicherung (z. B. in Form einer
Kopie der Versicherungspolice) geführt werden.
Bei Nichtbestehen oder Unterschreitung der geforderten Haftpflichtversicherung (siehe geforderte
Mindeststandards) kann mit dem Teilnahmeantrag eine Erklärung des Versicherers und eine Eigenerklärung
des Bewerbers vorgelegt werden, dass im Auftragsfall der Versicherungsschutz mit den geforderten
Deckungssummen
abgeschlossen wird.
e) Kann ein Bewerber aus einem berechtigten Grund eine oder mehrere der geforderten Unterlagen nicht
beibringen, so kann er seine wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, vom
öffentlichen Auftraggeber als geeignet angesehene Unterlagen, belegen (§ 45 Abs. 5 VgV). Hierzu muss der
Bewerber vor Ablauf der Teilnahmefrist den öffentlichen Auftraggeber darauf hinweisen, dass ein berechtigter
Grund dem Beibringen einer der geforderten Unterlagen entgegensteht. Der öffentliche Auftraggeber
entscheidet dann, ob und wie durch andere geeignete Unterlagen der Nachweis der wirtschaftlichen und
finanziellen Leistungsfähigkeit dokumentiert werden kann.
Kommt der öffentliche Auftraggeber zu dem Schluss, dass keine andere geeignete Unterlage den Nachweis
ausreichend erbringt, werden die Regelungen über den Ausschluss von Teilnahmeanträgen wegen nicht wie
gefordert erbrachter Unterlagen gemäß § 57 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 3 VgV angewandt..