Betrieb einer Erziehungsberatungsstelle

Landkreis Lüchow-Dannenberg

Gemäß § 79 SGB VIII obliegt die Gesamt- und damit auch die Planungsverantwortung für die Erfüllung der Aufgaben nach dem SGB VIII dem zuständigen Träger der öffentlichen Jugendhilfe, hier dem Landkreis Lüchow-Dannenberg (Auftraggeber). Er hat dafür Sorge zu tragen, dass die für die Erfüllung der Aufgaben nach dem SGB VIII erforderlichen Einrichtungen und Dienste rechtzeitig zu Verfügung stehen. Der aktuell bestehende Vertrag über die Leistung der Erziehungsberatung gem. § 28 SGB VIII läuft mit Wirkung zum 28.02.2027 aus. Die Leistung ist neu auszuschreiben und zu vergeben. Die Aufgabenerledigung erfolgt auf Grundlage des § 28 SGB VIII i.V.m. §§ 16,17 und 18 SGB VIII. Aufgaben der Erziehungsberatungsstelle sind: • Beratung in allgemeinen Fragen der Erziehung und Entwicklung junger Menschen (§ 16 Abs. 2, S. 2 und Abs. 3 SGB VIII) • Beratung in Fragen der Partnerschaft, Trennung und Scheidung (§ 17 Abs. 1 und 2 SGB VIII) • Beratung und Unterstützung bei der Ausübung der Personensorge und des Umgangsrechts, sofern diese nicht die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen beinhalten (§ 18 Abs. 1, S. 1 und Abs. 3 SGB VIII)

Deadline

Deadline 2026-07-17

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2026-06-16 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2026-06-16)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Betrieb einer Erziehungsberatungsstelle
Referenznummer: 32/2026
Kurze Beschreibung:
Gemäß § 79 SGB VIII obliegt die Gesamt- und damit auch die Planungsverantwortung für die Erfüllung der Aufgaben nach dem SGB VIII dem zuständigen Träger der öffentlichen Jugendhilfe, hier dem Landkreis Lüchow-Dannenberg (Auftraggeber). Er hat dafür Sorge zu tragen, dass die für die Erfüllung der Aufgaben nach dem SGB VIII erforderlichen Einrichtungen und Dienste rechtzeitig zu Verfügung stehen. Der aktuell bestehende Vertrag über die Leistung der Erziehungsberatung gem. § 28 SGB VIII läuft mit Wirkung zum 28.02.2027 aus. Die Leistung ist neu auszuschreiben und zu vergeben. Die Aufgabenerledigung erfolgt auf Grundlage des § 28 SGB VIII i.V.m. §§ 16,17 und 18 SGB VIII. Aufgaben der Erziehungsberatungsstelle sind: • Beratung in allgemeinen Fragen der Erziehung und Entwicklung junger Menschen (§ 16 Abs. 2, S. 2 und Abs. 3 SGB VIII) • Beratung in Fragen der Partnerschaft, Trennung und Scheidung (§ 17 Abs. 1 und 2 SGB VIII) • Beratung und Unterstützung bei der Ausübung der Personensorge und des Umgangsrechts, sofern diese nicht die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen beinhalten (§ 18 Abs. 1, S. 1 und Abs. 3 SGB VIII)
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Beratungsdienste 📦
Beschreibung
Interne Kennung: LOT-0001 32/2026
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Lüchow-Dannenberg 🏙️
Dauer
Datum des Beginns: 2027-03-01 📅
Datum des Endes: 2030-02-28 📅
Beschreibung
Maximale Verlängerungen: 1
Weitere Informationen zur Verlängerung:
Der Vertrag wird automatisch um weitere drei Jahre verlängert, wenn dieser nicht 6 Monate vor Ablauf des ersten Zeitraumes gekündigt wird.
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30
20
Preis
Preis (Gewichtung): 30
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: im gesamten Landkreis Lüchow-Dannenberg
Postleitzahl: 29439
Stadt: Lüchow (Wendland)

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Zentrale Elemente des Verfahrens:
Durchführung des Betriebes einer Erziehungsberatungsstelle im Landkreis Lüchow-Dannenberg
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-07-17 09:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-07-17 09:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 106 Tage
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2026-07-17 09:00:00 📅
Elektronische Zahlung wird verwendet
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2026-07-10 23:45:00 📅
Zusätzliche Informationen:
Zunächst werden sämtliche Angebote auf Vollständigkeit geprüft. Die Nachforderung von Unterlagen ist grundsätzlich möglich; ein Anspruch darauf besteht jedoch nicht.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Landkreis Lüchow-Dannenberg
Nationale Registrierungsnummer: Berichtseinheit-ID 00001306
Postanschrift: Königsberger Str. 10
Postleitzahl: 29439
Postort: Lüchow
Region: Lüchow-Dannenberg 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: kommunalaufsicht@luechow-dannenberg.de 📧
Telefon: 05841120246 📞
URL: https://luechow-dannenberg.de 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E69267595 🌏
Teilnahme-URL: https://www.subreport.de/E69267595 🌏
Elektronische Einreichung: Erforderlich

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Bauen
Nationale Registrierungsnummer: t:04131153308
Postleitzahl: 21339
Postort: Lüneburg
Region: Lüneburg, Landkreis 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de 📧
Telefon: +49 413115-1334 📞
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unter anderem dann unzulässig, wenn der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen die Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat. Die Rüge gilt nur dann als unverzüglich, wenn sie nicht später als zehn Kalendertage nach Kenntnis des behaupteten Verstoßes eingelegt wird. Auch ist der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Auf die weiteren Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird hingewiesen.
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Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-06-18+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 116-417589 (2026-06-16)