Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Betrieb einer Notunterkunft für Asylbewerber:innen und Geflüchtete
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen der Sozialfürsorge, ohne Unterbringung📦
Kurze Beschreibung:
“Betrieb einer Notunterkunft für Asylbewerber:innen und Geflüchtete, Vergabenummer 176-23-05”
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen des Sozialwesens📦
Ort der Leistung: Lüneburg🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Bei der Keulahütte 4, 21339 Lüneburg
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Hansestadt Lüneburg ist für die Unterbringung, Versorgung und Integration von Asylbewerber:innen und Geflüchte zuständig. Ziel der Ausschreibung ist der...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Hansestadt Lüneburg ist für die Unterbringung, Versorgung und Integration von Asylbewerber:innen und Geflüchte zuständig. Ziel der Ausschreibung ist der Abschluss eines Betreibervertrages für die Unterbringung, Versorgung und Integration von Asylbewerber:innen und Geflüchtete in der Immobilie Bei der Keulahütte 4 in 21339 Lüneburg. Zum Betrieb zählt auch das Gesamtmanagement der Notunterkunft inklusive die Sicherstellung eines Sicherheitsdienstes und eines Reinigungsdienstes. Da in der Immobilie das eigenständige Kochen der Bewohner:innen nicht möglich ist, muss die Versorgung mit Lebensmitteln sichergestellt werden.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 17
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Der AG hat die Option einer einjährigen Verlängerung der Vertragslaufzeit zu den gleichen Konditionen.”
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen: Siehe Leistungsbeschreibung
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien: Siehe Leistungsbeschreibung
Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien: Siehe Leistungsbeschreibung
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Beschleunigtes Verfahren: Beschleunigtes offenes Verfahren aufgrund von Dringlichkeit.
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-08-01
09:30 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2023-09-30 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2023-08-01
09:30 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Hansestadt Lüneburg, Neue Sülze 35 - Zimmer 1.09, 21335 Lüneburg
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name:
“Vergabekammer beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung”
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 4131/151334-36📞
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de📧
Fax: +49 4131/152943 📠
URL: http://www.mw.niedersachsen.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Es wird darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfungsantrag gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig ist, soweit:
1. Der Antragssteller den geltend gemachten Verstoß...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfungsantrag gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig ist, soweit:
1. Der Antragssteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf zur Frist der Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2023/S 136-433532 (2023-07-13)