Ausgeschrieben werden der Betrieb und die Organisation des Offenen Ganztags an der Steinburg-Schule, Förderzentrum mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung, in 25524 Itzehoe. Die Leistung wird befristet vom 01.08.2026 bis 31.07.2031 vergeben. Hauptaufgabe ist die Durchführung einer offenen Ganztagsbetreuung, hinzu kommen weitere Aufgaben, die der Leistungsbeschreibung zu entnehmen sind. Die Betreuung der Schülerinnen und Schüler erfolgt in der Schulzeit von montags bis donnerstags von 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr und freitags von 12:15 Uhr bis 16:00 Uhr. Insgesamt können 56 Schülerinnen und Schüler am Offenen Ganztag teilnehmen. Vorrang haben dabei jedoch die rechtsanspruchserfüllenden Plätze gem. der neuen Richtlinie für schulische Ganztags- und Betreuungsangebote. Darüber hinaus beinhaltet das zukünftige Ganztagsangebot auch eine Ferienbetreuung für alle anspruchsberechtigten Schülerinnen und Schüler. Der Betrieb ist an 8 von 12 Ferienwochen sicherzustellen. Der Stundenumfang in den Ferien beträgt pro Tag 8 Stunden, montags bis freitags von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr. Hinzu kommen Zeiten für die Vor- und Nachbereitung des Angebotes des Offenen Ganztags. Weiterhin sind Betreuungsberichte zu fertigen, jährliche Elterngespräche anzubieten und auch Teamgespräche und ein regelmäßiger Austausch durchzuführen.
Auftragsbekanntmachung (2026-04-15) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Betrieb und Organisation des Offenen Ganztags 08.2026 - 07.2031
Referenznummer: I21-2/2026-054/II32
Kurze Beschreibung:
Ausgeschrieben werden der Betrieb und die Organisation des Offenen Ganztags an der Steinburg-Schule, Förderzentrum mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung, in 25524 Itzehoe.
Die Leistung wird befristet vom 01.08.2026 bis 31.07.2031 vergeben.
Hauptaufgabe ist die Durchführung einer offenen Ganztagsbetreuung, hinzu kommen weitere Aufgaben, die der Leistungsbeschreibung zu entnehmen sind. Die Betreuung der Schülerinnen und Schüler erfolgt in der Schulzeit von montags bis donnerstags von 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr und freitags von 12:15 Uhr bis 16:00 Uhr. Insgesamt können 56 Schülerinnen und Schüler am Offenen Ganztag teilnehmen. Vorrang haben dabei jedoch die rechtsanspruchserfüllenden Plätze gem. der neuen Richtlinie für schulische Ganztags- und Betreuungsangebote. Darüber hinaus beinhaltet das zukünftige Ganztagsangebot auch eine Ferienbetreuung für alle anspruchsberechtigten Schülerinnen und Schüler. Der Betrieb ist an 8 von 12 Ferienwochen sicherzustellen. Der Stundenumfang in den Ferien beträgt pro Tag 8 Stunden, montags bis freitags von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr.
Hinzu kommen Zeiten für die Vor- und Nachbereitung des Angebotes des Offenen Ganztags. Weiterhin sind Betreuungsberichte zu fertigen, jährliche Elterngespräche anzubieten und auch Teamgespräche und ein regelmäßiger Austausch durchzuführen.
Ausgeschrieben werden der Betrieb und die Organisation des Offenen Ganztags an der Steinburg-Schule, Förderzentrum mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung, in 25524 Itzehoe.
Die Leistung wird befristet vom 01.08.2026 bis 31.07.2031 vergeben.
Hauptaufgabe ist die Durchführung einer offenen Ganztagsbetreuung, hinzu kommen weitere Aufgaben, die der Leistungsbeschreibung zu entnehmen sind. Die Betreuung der Schülerinnen und Schüler erfolgt in der Schulzeit von montags bis donnerstags von 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr und freitags von 12:15 Uhr bis 16:00 Uhr. Insgesamt können 56 Schülerinnen und Schüler am Offenen Ganztag teilnehmen. Vorrang haben dabei jedoch die rechtsanspruchserfüllenden Plätze gem. der neuen Richtlinie für schulische Ganztags- und Betreuungsangebote. Darüber hinaus beinhaltet das zukünftige Ganztagsangebot auch eine Ferienbetreuung für alle anspruchsberechtigten Schülerinnen und Schüler. Der Betrieb ist an 8 von 12 Ferienwochen sicherzustellen. Der Stundenumfang in den Ferien beträgt pro Tag 8 Stunden, montags bis freitags von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr.
Hinzu kommen Zeiten für die Vor- und Nachbereitung des Angebotes des Offenen Ganztags. Weiterhin sind Betreuungsberichte zu fertigen, jährliche Elterngespräche anzubieten und auch Teamgespräche und ein regelmäßiger Austausch durchzuführen.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen der Sozialfürsorge, ohne Unterbringung📦 Beschreibung
Interne Kennung: I21-2/2026-054/II32
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:selbst#,#Besonders auch geeignet für:other-sme#
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen der Sozialfürsorge, ohne Unterbringung📦
Postleitzahl: 25524
Stadt: Itzehoe
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Steinburg🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-08-01 📅
Datum des Endes: 2031-07-31 📅
Vergabekriterien
Preis ✅
Qualitätskriterium (Bezeichnung): siehe Vergabeunterlagen
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-05-26 23:59:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-05-27 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 58 Tage Informationen zur elektronischen Auktion
Es wird eine elektronische Auktion durchgeführt ✅ Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2026-05-27 10:00:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Zusätzliche Informationen:
Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit dem Angebot gefordert warenn, werden im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben nachgefordert, ausgenommen hiervon ist das Leistungsverzeichnis.
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung sowie zur ggf. notwendigen Eintragung in das Handelsregister behalten wir uns vor, folgende Nachweise von Ihnen zu fordern:
- die Gewerbeanmeldung
- den aktuellen Auszug aus dem Handelsregister.
Die Nachweise können auch durch von uns direkt abrufbare Eintragungen in die allgemein zugängliche Liste in der AVPQ Datenbank (Präqualifikationsverzeichnis) erfolgen. Akzeptiert wird neben der Eigererklärung auf dem Beiblatt 124 als vorläufiger Nachweis auch eine einheitliche Eigenerklärung (EEE). Beide Unterlagen wären auf Verlangen durch entsprechende Nachweise zu ergänzen. Im Übrigen sind Eignungskriterien gemäß den Auftragsunterlagen nachzuweisen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung sowie zur ggf. notwendigen Eintragung in das Handelsregister behalten wir uns vor, folgende Nachweise von Ihnen zu fordern:
- die Gewerbeanmeldung
- den aktuellen Auszug aus dem Handelsregister.
Die Nachweise können auch durch von uns direkt abrufbare Eintragungen in die allgemein zugängliche Liste in der AVPQ Datenbank (Präqualifikationsverzeichnis) erfolgen. Akzeptiert wird neben der Eigererklärung auf dem Beiblatt 124 als vorläufiger Nachweis auch eine einheitliche Eigenerklärung (EEE). Beide Unterlagen wären auf Verlangen durch entsprechende Nachweise zu ergänzen. Im Übrigen sind Eignungskriterien gemäß den Auftragsunterlagen nachzuweisen.
Eignungskriterium: Techniker oder technische Stellen zur Durchführung der Arbeiten
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Für die Bewertung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit behalten wir uns vor, folgende Nachweise zu fordern:
Auflistung und Beschreibung der Eignungskriterien:
Nachweise der Erbringung der ausgeschriebenen Dienstleistung durch drei Referenzen der letzten drei Jahre. Im Übrigen sind Eignungskriterien gemäß den Auftragsunterlagen nachzuweisen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Für die Bewertung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit behalten wir uns vor, folgende Nachweise zu fordern:
Auflistung und Beschreibung der Eignungskriterien:
Nachweise der Erbringung der ausgeschriebenen Dienstleistung durch drei Referenzen der letzten drei Jahre. Im Übrigen sind Eignungskriterien gemäß den Auftragsunterlagen nachzuweisen.
Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit behalten wir uns vor, folgende Nachweise von Ihnen zu verlangen:
- eine Bankerklärung über die finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit mit Bezug auf den konkreten Auftrag
- Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung
- eine durch den Steuerberater/Wirtschaftsprüfer bestätigte Erklärung über den Umsatz des Unternehmens der 3 letzten abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkassen nicht älter als ein Jahr
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen nicht älter als ein Jahr
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft nicht älter als ein Jahr
- Nachweis der vollständigen Entrichtung von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung nicht älter als ein Jahr oder gleichwertige Nachweise/Bescheinigungen nach Rechtsvorschrift des Staates, in dem das Unternehmen niedergelassen ist
Im Übrigen sind Eignungskriterien gemäß den Auftragsunterlagen nachzuweisen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit behalten wir uns vor, folgende Nachweise von Ihnen zu verlangen:
- eine Bankerklärung über die finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit mit Bezug auf den konkreten Auftrag
- Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung
- eine durch den Steuerberater/Wirtschaftsprüfer bestätigte Erklärung über den Umsatz des Unternehmens der 3 letzten abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkassen nicht älter als ein Jahr
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen nicht älter als ein Jahr
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft nicht älter als ein Jahr
- Nachweis der vollständigen Entrichtung von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung nicht älter als ein Jahr oder gleichwertige Nachweise/Bescheinigungen nach Rechtsvorschrift des Staates, in dem das Unternehmen niedergelassen ist
Im Übrigen sind Eignungskriterien gemäß den Auftragsunterlagen nachzuweisen.
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrug
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 19 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Korruption
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlungsunfähigkeit
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Es gelten alle Ausschlussgründe nach GWB und VgV; im Übrigen gelten
alle hier aufgelisteten Ausschlussgründe.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Nationale Registrierungsnummer: keine Angabe
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Postleitzahl: 24105
Postort: Kiel
Region: Kiel, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de📧
Telefon: +49 4319884640📞
URL: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/VII/vii_node.html🌏 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 ff. GWB).
Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Ist der Zuschlag bereits erteilt, kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist.
Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 ff. GWB).
Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Ist der Zuschlag bereits erteilt, kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist.
Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-04-15+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 074-260041 (2026-04-15)