Die Stadt Erftstadt ist verpflichtet, die Anforderung des AsiG, des ArbSchG, die Verordnungen der ArbMedVV und der DGUV sowie weitere Unfallverhütungsvorschriften allumfassend einzuhalten. Entsprechend ist sie verpflichtet, einen betriebsärztlichen Dienst zu bestellen. Über diese gesetzliche Verpflichtung hinaus ist die Übertragung dieser Aufgabe erforderlich.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-09-12.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-08-08.
Auftragsbekanntmachung (2023-08-08) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Arztpraxen
Referenznummer: ZV-398/2023
Kurze Beschreibung:
“Die Stadt Erftstadt ist verpflichtet, die Anforderung des AsiG, des ArbSchG, die Verordnungen der ArbMedVV und der DGUV sowie weitere...”
Kurze Beschreibung
Die Stadt Erftstadt ist verpflichtet, die Anforderung des AsiG, des ArbSchG, die Verordnungen der ArbMedVV und der DGUV sowie weitere Unfallverhütungsvorschriften allumfassend einzuhalten. Entsprechend ist sie verpflichtet, einen betriebsärztlichen Dienst zu bestellen. Über diese gesetzliche Verpflichtung hinaus ist die Übertragung dieser Aufgabe erforderlich.
Mehr anzeigen Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Arztpraxen📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Rhein-Erft-Kreis🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot