Für die niedersächsische Justiz (ohne Justizvollzug) werden die Leistungen nach dem Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Arbeitssicherheitsgesetz - ASiG -) vom 12. Dezember 1973 ausgeschrieben.
Die Ausschreibung erfolgt in Form einer Rahmenvereinbarung (§ 21 VgV) mit einem oder mehreren Unternehmen und beinhaltet die Durchführung von sicherheitstechnischen (Lose 1 bis 3) und arbeitsmedizinischen (Lose 4 bis 6) Leistungen an den Standorten der niedersächsischen Justiz.
Sämtliche Dienststellen sind in dem Wirtschaftszweige-Schlüssel WZ 2008 Kode 84.1 der Anlage 2 der DGUV Vorschrift 2 i. V. mit § 2 Abs. 3 der DGUV Vorschrift 2 (Öffentliche Verwaltung) eingestuft. Die zu den Losen gehörenden Dienststellen einschl. der Anschriften und der jeweiligen Mitarbeiterzahlen sind aus den beigefügten Anlagen ersichtlich.
Eine geringfügige Abweichung der angegebenen Anzahl der Mitarbeitenden während der Vertragslaufzeit ist möglich. Die Zahlen gelten als Grundlage für die gesamte Vertragsdauer. Maßgeblich für das Angebot sind die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses beschäftigten Mitarbeitenden der niedersächsischen Justiz.
In jeder Dienststelle gibt es Ansprechpartner für die Aufgaben nach dem ASiG. Eine Liste wird dem Auftragnehmer mit Vertragsbeginn zur Verfügung gestellt.
Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-10-17.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-09-12.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung gem. ASiG und DGUV Vorschrift 2 für die niedersächsische Justiz
0061-DLG/2023.03.220”
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen im Bereich Gesundheitsschutz und Sicherheit📦
Kurze Beschreibung:
“Für die niedersächsische Justiz (ohne Justizvollzug) werden die Leistungen nach dem Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte...”
Kurze Beschreibung
Für die niedersächsische Justiz (ohne Justizvollzug) werden die Leistungen nach dem Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Arbeitssicherheitsgesetz - ASiG -) vom 12. Dezember 1973 ausgeschrieben.
Die Ausschreibung erfolgt in Form einer Rahmenvereinbarung (§ 21 VgV) mit einem oder mehreren Unternehmen und beinhaltet die Durchführung von sicherheitstechnischen (Lose 1 bis 3) und arbeitsmedizinischen (Lose 4 bis 6) Leistungen an den Standorten der niedersächsischen Justiz.
Sämtliche Dienststellen sind in dem Wirtschaftszweige-Schlüssel WZ 2008 Kode 84.1 der Anlage 2 der DGUV Vorschrift 2 i. V. mit § 2 Abs. 3 der DGUV Vorschrift 2 (Öffentliche Verwaltung) eingestuft. Die zu den Losen gehörenden Dienststellen einschl. der Anschriften und der jeweiligen Mitarbeiterzahlen sind aus den beigefügten Anlagen ersichtlich.
Eine geringfügige Abweichung der angegebenen Anzahl der Mitarbeitenden während der Vertragslaufzeit ist möglich. Die Zahlen gelten als Grundlage für die gesamte Vertragsdauer. Maßgeblich für das Angebot sind die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses beschäftigten Mitarbeitenden der niedersächsischen Justiz.
In jeder Dienststelle gibt es Ansprechpartner für die Aufgaben nach dem ASiG. Eine Liste wird dem Auftragnehmer mit Vertragsbeginn zur Verfügung gestellt.
Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.
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Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 2884033.60 💰
Informationen über Lose
Angebote können für alle Lose eingereicht werden
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel:
“Sicherheitstechnische Betreuung für das OLG Braunschweig und Generalstaatsanwaltschaft Braunschweig nebst nachgeordnetem Bereich” Titel
Los-Identifikationsnummer: 1
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Beratung im Bereich Gesundheit und Sicherheit📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Betriebliche Gesundheitsfürsorge📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen im Bereich Gesundheitsschutz und Sicherheit📦
Ort der Leistung: Region Hannover🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“00000 Niedersachsen Detaillierte Informationen zu den jeweiligen Erfüllungsorten sind der Anlage "Einsatzorte und Adressen Lose 1 - 6" zu entnehmen.”
Beschreibung der Beschaffung:
“Für die niedersächsische Justiz (ohne Justizvollzug) werden die Leistungen nach dem Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte...”
Beschreibung der Beschaffung
Für die niedersächsische Justiz (ohne Justizvollzug) werden die Leistungen nach dem Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Arbeitssicherheitsgesetz - ASiG -) vom 12. Dezember 1973 ausgeschrieben.
Die Ausschreibung erfolgt in Form einer Rahmenvereinbarung (§ 21 VgV) mit einem oder mehreren Unternehmen und beinhaltet die Durchführung von sicherheitstechnischen (Lose 1 bis 3) und arbeitsmedizinischen (Lose 4 bis 6) Leistungen an den Standorten der niedersächsischen Justiz.
Sämtliche Dienststellen sind in dem Wirtschaftszweige-Schlüssel WZ 2008 Kode 84.1 der Anlage 2 der DGUV Vorschrift 2 i. V. mit § 2 Abs. 3 der DGUV Vorschrift 2 (Öffentliche Verwaltung) eingestuft. Die zu den Losen gehörenden Dienststellen einschl. der Anschriften und der jeweiligen Mitarbeiterzahlen sind aus den beigefügten Anlagen ersichtlich.
Eine geringfügige Abweichung der angegebenen Anzahl der Mitarbeitenden während der Vertragslaufzeit ist möglich. Die Zahlen gelten als Grundlage für die gesamte Vertragsdauer. Maßgeblich für das Angebot sind die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses beschäftigten Mitarbeitenden der niedersächsischen Justiz.
In jeder Dienststelle gibt es Ansprechpartner für die Aufgaben nach dem ASiG. Eine Liste wird dem Auftragnehmer mit Vertragsbeginn zur Verfügung gestellt.
Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Ausführungskonzept
Qualitätskriterium (Gewichtung): 60%
Preis (Gewichtung): 40%
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 264443.40 💰
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 48
Zusätzliche Informationen:
“Gemäß Vergabeunterlagen gelten die Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen des Landes...”
Zusätzliche Informationen
Gemäß Vergabeunterlagen gelten die Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen des Landes Niedersachsen.
Rechtsform bei der Gründung einer Bietergemeinschaft:
Gesamtschuldnerisch haftend mit einem bevollmächtigten Vertreter.
2️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel:
“Sicherheitstechnische Betreuung für das OLG Celle u. Generalstaatsanwaltschaft Celle nebst nachgeordnetem Bereich, Fachgerichte, Büros des AJSD, Büros der...”
Titel
Sicherheitstechnische Betreuung für das OLG Celle u. Generalstaatsanwaltschaft Celle nebst nachgeordnetem Bereich, Fachgerichte, Büros des AJSD, Büros der Stiftung Opferhilfe Nds., HR Nord, MJ
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Los-Identifikationsnummer: 2
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 1043181.84 💰
3️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel:
“Sicherheitstechnische Betreuung für das OLG Oldenburg und Generalstaatsanwaltschaft Oldenburg nebst nachgeordnetem Bereich” Titel
Los-Identifikationsnummer: 3
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 422794.92 💰
4️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel:
“Arbeitsmedizinische Betreuung für das OLG Braunschweig und Generalstaatsanwaltschaft Braunschweig nebst nachgeordnetem Bereich” Titel
Los-Identifikationsnummer: 4
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 176295.60 💰
5️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel:
“Arbeitsmedizinische Betreuung für das OLG Celle u. Generalstaatsanwaltschaft Celle nebst nachgeordnetem Bereich, Fachgerichte, Büros des AJSD, Büros der...”
Titel
Arbeitsmedizinische Betreuung für das OLG Celle u. Generalstaatsanwaltschaft Celle nebst nachgeordnetem Bereich, Fachgerichte, Büros des AJSD, Büros der Stiftung Opferhilfe Nds., HR Nord, MJ
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Los-Identifikationsnummer: 5
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 695454.56 💰
6️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel:
“Arbeitsmedizinische Betreuung für das OLG Oldenburg und Generalstaatsanwaltschaft Oldenburg nebst nachgeordnetem Bereich” Titel
Los-Identifikationsnummer: 6
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 281863.28 💰
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Um die Eignung, d. h. das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB, die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, die wirtschaftliche...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Um die Eignung, d. h. das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB, die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, die wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit der Bieter beurteilen zu können, hat der Bieter die in dem in den Vergabeunterlagen enthaltenen Dokument "Auflistung der Bieternachweise" genannten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) mit Angebotsabgabe vorzulegen.
Im Falle einer Bietergemeinschaft sind sämtliche unter der Nr. 1 und 6 der Auflistung der Bieternachweise geforderten Angaben jeweils von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft sowie die unter Nr. 4 genannte "Erklärung der Bietergemeinschaft" vorzulegen. Die unter den Nrn. 2, 3 (beide bei Bedarf), 5, 10 und 13 der Auflistung der Bieternachweise aufgeführten Unterlagen sind nur von dem bevollmächtigten Mitglied auszufüllen.
Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung von Unterlagen.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Zur Feststellung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter in dem Vordruck "Angaben
zur Firma und zum Firmenprofil" - sofern...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Zur Feststellung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter in dem Vordruck "Angaben
zur Firma und zum Firmenprofil" - sofern möglich - auch Angaben hinsichtlich der Bonität des Unternehmens (insbesondere der Geschäftskontenführung, der finanziellen Gesamtverhältnisse, des Vorliegens von Beanstandungen in der Geschäftsbeziehung zum Kreditinstitut, des Eingehens von erfüllbaren Verpflichtungen und der Zahlung von fälligen Rechnungen) und - sofern entsprechende Angaben verfügbar sind - des Umsatzes (Umsatz bezüglich der Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist sowie Gesamtumsatz) der letzten drei abgeschlossenen Jahre zu machen.
Können die vorstehenden Angaben aufgrund einer Neugründung des Unternehmens oder aus einem anderen berechtigten Grund noch nicht (vollständig) getätigt werden, hat der Bieter zum Nachweis seiner Bonität mit Angebotsabgabe eine entsprechende Erklärung seines Kreditinstituts vorzulegen.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Fachkunde), hat der Bieter eine Referenzliste der wesentlichen, in den letzten drei Jahren...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Fachkunde), hat der Bieter eine Referenzliste der wesentlichen, in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung in Art und Umfang vergleichbar sind, unter Angabe des Auftragswertes, des Auftragsumfangs, des
Auftragszeitraums sowie des Auftraggebers inkl. Ansprechpartner und Telefonnummer mit Angebotsabgabe vorzulegen. Eine entsprechende Tabelle ist in dem beigefügten Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" enthalten.
Los 1 bis 3:
Für jede betreuende Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa) gem. § 7 ASiG ist der Nachweis der Qualifikation (nicht beglaubigte Kopie) als Sicherheitsingenieur, Sicherheitstechniker oder Sicherheitsmeister mit Angebotsabgabe vorzulegen.
Ebenfalls hat der Bieter für jede betreuende SiFa den Nachweis über die Qualifikation als SiFa mit seinem Angebot vorzulegen.
Der Auftragnehmer versichert, dass die eingesetzte SiFa über die Fachkunde nach § 4 DGUV Vorschrift 2 verfügt. Eine entsprechende Eigenerklärung zum Nachweis der Kenntnisse/Fachkunde ist den Vergabeunterlagen beigefügt (Vordruck "Eigenerklärung hinsichtlich der Befähigung und Ausstattung der betreuenden Sicherheitsfachkraft") und mit dem Angebot vorzulegen.
Los 4 bis 6:
Der Bieter hat für jeden betreuenden Betriebsarzt (BA) einen Nachweis (nicht beglaubigte Kopie) der Approbation als Arzt sowie eine Urkunde (nicht beglaubigte Kopie) über die Zusatzbezeichnung "Betriebsmedizin" oder die Facharzturkunde für Arbeitsmedizin mit Angebotsabgabe vorzulegen. Diese Nachweise sind auch im Falle eines Arztwechsels, der während der Vertragslaufzeit von dem Auftragnehmer oder vom Auftraggeber veranlasst wurde, beim jeweiligen Auftraggeber vorzulegen.
Der betreuende BA verfügt über eine mindestens einjährige Berufserfahrung als BA. Darüber hinaus müssen die betreuenden Ärzte zur Durchführung der in der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) genannten Aufgaben befähigt sein bzw. über fundierte Kenntnisse auf dort genannten Gebieten für die betriebsspezifische Betreuung und Grundbetreuung verfügen. Die "Eigenerklärung hinsichtlich der Befähigung und Ausstattung des betreuenden Arztes" ist mit dem Angebot vorzulegen.
Der Auftragnehmer entspricht in seiner Ausstattung den "Grundsätzen über Ärzte, Hilfspersonal, Räume, Einrichtungen, Geräte und Mittel für überbetriebliche arbeitsmedizinische Dienste" (BGG 963). Der Auftragnehmer ist im Besitz einer mobilen Ausstattung für augenärztliche Untersuchungen (Tätigkeiten an Bildschirmgeräten, früher "G37"). Diese stellt der Auftragnehmer für die Durchführung der augenärztlichen Untersuchungen in den Räumen des Auftraggebers zur Verfügung (vgl. Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) Ziffer I. 2. C.). Der Auftragnehmer versichert, dass der eingesetzte BA neben der Fachkunde nach § 3 DGUV Vorschrift 2 auch über die erforderlichen Ermächtigungen für die vorgeschriebenen Vorsorgeuntersuchungen
verfügt.
Der Auftragnehmer ist dafür zuständig, dass sich der Betriebsarzt im erforderlichen Maße fortbildet, um jederzeit die sich aus dem ASiG ergebenden Aufgaben nach neuesten Erkenntnissen und Methoden sowie nach den Bestimmungen der DGUV Vorschrift 2 erfüllen zu können.
Die arbeitsmedizinische Betreuung kann auch durch Weiterbildungsassistenten (Ärzten in Weiterbildung zum Arbeitsmediziner) erbracht werden. Hierbei sind die Bestimmungen der Weiterbildungsordnung der zuständigen Ärztekammer in der aktuellen Fassung zu beachten.
Sollten Weiterbildungsassistenten eingesetzt werden, ist für jeden dieser Ärzte in Weiterbildung die Approbation als Arzt vorzulegen. Des Weiteren ist in den Angebotsunterlagen der Name des jeweiligen Weiterbildungsberechtigten anzugeben und für diesen zusätzlich der Nachweis (nicht beglaubigte Kopie) über die Ermächtigung zur Weiterbildung durch die zuständige Ärztekammer vorzulegen.
Hinweis zu den Losen 1 - 6:
Sollte aufgrund der Firmenstruktur des Bieters, z. B. mehrere Gesundheitszentren etc., zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe noch nicht genau feststehen, wer bei Zuschlagserteilung als betreuender BA bzw. als SiFa für den jeweiligen Standort/das jeweilige Los eingesetzt würde, so ist es ausreichend, wenn der Bieter die
Qualifikationsunterlagen der jeweiligen Zentrumsleitung sowie die Zusicherung der geforderten Qualifikation aller eingesetzten Mitarbeiter gemäß Nrn. 8 bis 15 der Auflistung der Bieternachweise bei Angebotsabgabe vorlegt und die Unterlagen für die einzelnen einzusetzenden Mitarbeitenden erst im Nachgang bei eventueller Zuschlagserteilung nachreicht. Die Vorlage der Nachweise in - nicht beglaubigten - Kopien ist zulässig.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Erklärung zur Einhaltung der Sozial- und Umweltstandards
- Sofern der Auftragnehmer mindestens 20 Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer beschäftigt, stellt er...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Erklärung zur Einhaltung der Sozial- und Umweltstandards
- Sofern der Auftragnehmer mindestens 20 Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer beschäftigt, stellt er sicher, dass während der Ausführung des Auftrages mindestens eine Person im Unternehmen beschäftigt ist, die
- schwerbehindert i.S.d. § 2 Abs. 2 SGB IX ist oder
- unmittelbar vor ihrer Beschäftigung im Unternehmen langzeitarbeitslos i.S.d. § 18 Abs. 1 SGB III war oder
- sich in der Berufsausbildung befindet.
Aufgrund des Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Sanktions-Verordnung) über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, gilt ab sofort ein Zuschlagsverbot im Hinblick auf Unternehmen, die einen Bezug zu Russland haben. Daher hat der Bieter sowie jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft mit der diesen Vergabeunterlagen beigefügten Eigenerklärung (Nr. 6 der Auflistung der Bieternachweise) verbindlich zu bestätigen, dass kein Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift vorliegt. Wird diese Erklärung nicht abgegeben, wird das Angebot gem. § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV zwingend von der Wertung ausgeschlossen.
Des Weiteren hat der Bieter (mit den Angebotsunterlagen) eine Eigenerklärung abzugeben, dass er über eine gültige Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 3.000.000,00 EUR pauschal für Personen- und/oder Sachschäden, sowie mindestens 100.000,00 EUR für Vermögensschäden verfügt. Eine entsprechende Erklärung ist den Vergabeunterlagen beigefügt. Der Nachweis (nicht beglaubigte Kopie) ist spätestens zwei Wochen nach Zuschlagserteilung vorzulegen.
Der Auftragnehmer hat auf geeignete Weise mit ausreichenden personellen und organisatorischen Ressourcen die Erbringung der Leistungen nach dem ASiG sowie der DGUV Vorschrift 2 in allen Dienststellen sicherzustellen. Daher ist den Angebotsunterlagen ein Betreuungs-/Ausführungskonzept, ein Logistikkonzept sowie ein Reklamationsmanagementkonzept einzureichen, welches in der Gesamtheit als "Ausführungskonzept" bezeichnet wird (vgl. Ziffer 1.15. der Leistungsbeschreibung - Allgemeiner Teil (Teil A)).
Sollte das Ausführungskonzept oder Teile von diesem bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorliegen, wird es nicht nachgefordert, da es sich hierbei um eine bewertungsrelevante Unterlage handelt (?- vgl. beigefügte Bewertungsmatrix). Die Nichtvorlage des Ausführungskonzepts führt daher zum Ausschluss des Angebots
von der weiteren Wertung. Dasselbe gilt, wenn das Ausführungskonzept oder das Betreuungs-/Ausführungskonzept mit 0 Punkten bewertet werden. Die Nichtvorlage von Teilen des Ausführungskonzepts führt zu einer automatischen Bewertung von 0 Punkten in dem jeweiligen Unterkriterium.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern
Beschreibung
Vorgesehene Höchstzahl der Teilnehmer an der Rahmenvereinbarung: 6
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-10-17
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2023-12-18 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2023-10-17
10:00 📅
“Am 1. Januar 2014 ist das Niedersächsische Gesetz zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen (Niedersächsisches...”
Am 1. Januar 2014 ist das Niedersächsische Gesetz zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen (Niedersächsisches Tariftreue- und Vergabegesetz - NTVergG) in Kraftgetreten. Dieses Gesetz soll einen fairen Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge gewährleisten sowie die umwelt- und sozialverträgliche Beschaffung durch die öffentliche Hand fördern. Das NTVergG findet Anwendung auf alle öffentlichen Aufträge über Bau- Dienst- und Lieferleistungen - einschließlich Dienstleistungen im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs (ÖPV) - ab einem geschätzten Auftragswert von 20.000 EUR (netto).
Die Vergabe des Auftrags erfolgt nach den Regelungen der Abschnitte 1 und 2 der VgV in der zum Zeitpunkt der Vergabebekanntmachung gültigen Fassung, ohne dass diese Bestimmungen Vertragsbestandteil werden, sowie nach den Regelungen des § 2 Abs. 2 des Niedersächsisches Gesetzes zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (NTVergG) in der Fassung vom 01. Juli 2016.
Hinsichtlich des Rechtes zur Akteneinsicht wird auf § 165 Abs. 1 GWB verwiesen. Entsprechende Erklärung siehe beigefügten Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil".
Angebote sind elektronisch einzureichen.
Das Angebot ist mittels des auf der Internet-Seite der Vergabeplattform https://vergabe.niedersachsen.de angebotenen Bietertools elektronisch einzureichen.
Die Angebotsabgabe ist zwingend über dieses Bietertool durchzuführen und die in den Vergabeunterlagengeforderten Unterlagen über das Bietertool elektronisch zu übermitteln.
Eine elektronische Übermittlung von Unterlagen in anderer Form (z.B. per E-Mail) führt zwingend zum Ausschluss des Angebotes.
Die Angebotserstellung wird nicht vergütet. Kosten zur Erstellung des Angebots sowie die Teilnahme an diesem Vergabeverfahren werden nicht erstattet. Dies gilt auch für den Fall, dass keine Vergabe erfolgt, sondern das Vergabeverfahren aufgehoben oder eingestellt wird oder die Vergabestelle sonst auf die Auftragsvergabe verzichtet. Wenn keine Vergabe erfolgt, sind Schadenersatz-, Entschädigungs- und sonstige Erstattungsansprüche der Bieter ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass aus haushaltstechnischen Gründen (z. B. wenn die eingestellten Haushaltsmittel nicht oder nicht mehr rechtzeitig abgerufen werden können oder das vorgesehene Budget für diese Beschaffung überschritten wird etc.) oder aus veränderten - zum Zeitpunkt der Ausschreibung nicht bekannten und auch noch nicht absehbaren -Beschaffungsbedürfnissen des Landes Niedersachsen das Vergabeverfahren nicht durch Zuschlag beendet werden kann (Haushalts- und Bedarfsvorbehalt). Es entsteht daher bei den Bietern kein Vertrauensschutz auf Durchführung dieses Vergabeverfahrens. Ein Kontrahierungszwang für den Auftraggeber besteht nicht.
Bekanntmachungs-ID: CXQ6YYHDG3H
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 160 Abs. 3 GWB lautet:
"Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."
Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten:
"(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an."
§ 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet:
"(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...]
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist."
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2023/S 178-559024
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.2
Ort des zu ändernden Textes: Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Alter Wert
Datum: 2023-10-17 📅
Zeit: 10:00
Neuer Wert
Datum: 2023-10-23 📅
Zeit: 10:00
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.7
Ort des zu ändernden Textes: Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Alter Wert
Datum: 2023-10-17 📅
Zeit: 10:00
Neuer Wert
Datum: 2023-10-23 📅
Zeit: 10:00
Quelle: OJS 2023/S 203-634924 (2023-10-16)