Betriebsführung, Wartung und die Instandhaltung der öffentlichen Straßenbeleuchtung in 16 Kommunen in der Verbandsgemeinde Rhein-Selz

Verbandsgemeinde Rhein-Selz

Die Verbandsgemeinde Rhein-Selz schreibt die Betriebsführung, Wartung und die Instandhaltung der öffentlichen Straßenbeleuchtung im Auftrag der Ortsgemeinden/Städte
- Dalheim
- Dexheim
- Dienheim
- Dolgesheim
- Dorn-Dürkheim
- Eimsheim
- Guntersblum
- Hillesheim
- Ludwigshöhe
- Mommenheim
- Nierstein
- Oppenheim
- Schwabsburg
- Uelversheim
- Weinolsheim
- Wintersheim
im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung nach den Regelungen der VgV aus. Die Leistungen sollen mit Wirkung zum 01.01.2024 an den Bestbieter vergeben werden.
Grundlage für die Betriebsführung und die Instandhaltung der Straßenbeleuchtung in der VG Rhein-Selz mit ihren diesen 16 Ortsgemeinden/Städte mit derzeit ca. 4.760 Straßenleuchten, davon ca. 4.370 LED-Leuchten ist ein Beleuchtungsvertrag pro Kommune mit seinen Anlagen. Dieser wird den Bietern zur Verfügung gestellt.
Da jede Kommune Eigentümer der Straßenbeleuchtungsanlagen ist, ist ein für die jeweilige Kommune nach Umfang angepasster Vertrag abzuschließen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-11-08. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-10-05.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2023-10-05 Auftragsbekanntmachung
2024-01-08 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2023-10-05)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Wartung von Straßenbeleuchtungen
Kurze Beschreibung:
Die Verbandsgemeinde Rhein-Selz schreibt die Betriebsführung, Wartung und die Instandhaltung der öffentlichen Straßenbeleuchtung im Auftrag der Ortsgemeinden/Städte - Dalheim - Dexheim - Dienheim - Dolgesheim - Dorn-Dürkheim - Eimsheim - Guntersblum - Hillesheim - Ludwigshöhe - Mommenheim - Nierstein - Oppenheim - Schwabsburg - Uelversheim - Weinolsheim - Wintersheim im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung nach den Regelungen der VgV aus. Die Leistungen sollen mit Wirkung zum 01.01.2024 an den Bestbieter vergeben werden. Grundlage für die Betriebsführung und die Instandhaltung der Straßenbeleuchtung in der VG Rhein-Selz mit ihren diesen 16 Ortsgemeinden/Städte mit derzeit ca. 4.760 Straßenleuchten, davon ca. 4.370 LED-Leuchten ist ein Beleuchtungsvertrag pro Kommune mit seinen Anlagen. Dieser wird den Bietern zur Verfügung gestellt. Da jede Kommune Eigentümer der Straßenbeleuchtungsanlagen ist, ist ein für die jeweilige Kommune nach Umfang angepasster Vertrag abzuschließen.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Wartung von Straßenbeleuchtungen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Mainz-Bingen 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Verbandsgemeinde Rhein-Selz
Postanschrift: Sant' Ambrogio-Ring 33
Postleitzahl: 55276
Postort: Oppenheim
Kontakt
Internetadresse: http://www.vg-rhein-selz.de 🌏
E-Mail: vergabestelle@vg-rhein-selz.de 📧
Telefon: +49 6133/4901-217 📞
Fax: +49 6133/4901-201 📠
URL der Dokumente: https://www.subreport.de/E72838511 🌏
URL der Teilnahme: https://www.subreport.de/E72838511 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2023-10-05 📅
Einreichungsfrist: 2023-11-08 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-10-10 📅
Datum des Beginns: 2024-01-01 📅
Datum des Endes: 2027-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 195-611888
ABl. S-Ausgabe: 195
Zusätzliche Informationen
Bieter oder deren Bevollmächtigte sind nicht zugelassen.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Verbandsgemeinde Rhein-Selz schreibt die Betriebsführung, Wartung und die Instandhaltung der öffentlichen Straßenbeleuchtung im Auftrag der Ortsgemeinden/Städte
- Dalheim
- Dexheim
- Dienheim
- Dolgesheim
- Dorn-Dürkheim
- Eimsheim
- Guntersblum
- Hillesheim
- Ludwigshöhe
- Mommenheim
- Nierstein
- Oppenheim
- Schwabsburg
- Uelversheim
- Weinolsheim
- Wintersheim
im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung nach den Regelungen der VgV aus. Die Leistungen sollen mit Wirkung zum 01.01.2024 an den Bestbieter vergeben werden.
Grundlage für die Betriebsführung und die Instandhaltung der Straßenbeleuchtung in der VG Rhein-Selz mit ihren diesen 16 Ortsgemeinden/Städte mit derzeit ca. 4.760 Straßenleuchten, davon ca. 4.370 LED-Leuchten ist ein Beleuchtungsvertrag pro Kommune mit seinen Anlagen. Dieser wird den Bietern zur Verfügung gestellt.
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Da jede Kommune Eigentümer der Straßenbeleuchtungsanlagen ist, ist ein für die jeweilige Kommune nach Umfang angepasster Vertrag abzuschließen.
Betriebsführung, Wartung und die Instandhaltung der öffentlichen Straßenbeleuchtung in 16 Kommunen in der Verbandsgemeinde Rhein-Selz
Beschreibung der Verlängerungen:
Die Verträge können in gegenseitigem Einverständnis um 2-mal 1 Jahr verlängert werden.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Ortsgemeinden/Städte:
- Dalheim
- Dexheim
- Dienheim
- Dolgesheim
- Dorn-Dürkheim
- Eimsheim
- Guntersblum
- Hillesheim
- Ludwigshöhe
- Mommenheim
- Nierstein
- Oppenheim
- Schwabsburg
- Uelversheim
- Weinolsheim
- Wintersheim

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung: Siehe Vergabeunterlage: "Bieterinformation Straßenbeleuchtung VG Rhein-Selz"
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Der Auftraggeber wendet das Landestariftreuegesetz (LTTG) Rheinland-Pfalz an.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 09:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2024-01-08 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2023-11-08 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 09:00
Ort des Eröffnungstermins: 55276 Oppenheim, Sant' Ambrogio-Ring 33
Zusätzliche Informationen: Bieter oder deren Bevollmächtigte sind nicht zugelassen.

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Stabstelle Zentrale Vergabe, Verbandsgemeinde Rhein-Selz
Internetadresse: www.vg-rhein-selz.de 🌏
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E72838511 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Die Vergabeunterlagen sind ausschließlich digital über die Vergabeplattform erhältlich. Es wird empfohlen, dieVergabeunterlagen nach einer Registrierung und dem Login herunterzuladen. Werden die Vergabeunterlagenanonym (ohne Registrierung) heruntergeladen, erhalten nicht registrierte Bieter bei evtl. Änderungen derVergabeunterlagen oder Bieterinformationen keine Nachricht von der Vergabeplattform. Es liegt in alleinigerVerantwortung des nichtregistrierten Bieters, sich über Bieterinformationen und eventuelle Aktualisierungen derVergabeunterlagen auf dem Laufenden zu halten.
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Der Auftraggeber wendet das Landestariftreuegesetz (LTTG) des Landes Rheinland-Pfalz an.
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat der Bieter unverzüglich undnoch vor Abgabe des Angebotes die unter I.3) benannte Kontaktstelle schriftlich darauf hinzuweisen. Die Bieterwerden aufgefordert, im Interesse einer schnellen Beseitigung von Unklarheiten, frühzeitig ihre Fragen über dieVergabeplattform oder per E-Mail (vergabestelle@vg-rhein-selz.de.de ) an die unter I.3) benannte Kontaktstelle zuübermitteln. Fragen sollten bis spätestens 10 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist gemäß IV.2.2) gestelltwerden. Ergänzende Informationen oder sonstige Korrespondenz der Vergabestelle erfolgen grundsätzlich überdie Vergabeplattform.
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Die Angebote sind mit den geforderten Erklärungen und Nachweisen innerhalb der Angebotsfrist einzureichen.
Von Bietern erkannte Verstöße der vergebenden Stelle gegen das geltende Vergaberecht hat der Bieter bei dervergebenden Stelle spätestens innerhalb von 10 Kalendertagen schriftlich zu rügen. Erklärt die vergebendeStelle, dass sie einer Rüge nicht abhelfen will, hat der Bieter binnen einer Frist von 15 Kalendertagen beiderunter VI.4.1) genannten Stelle einen Nachprüfungsantrag zu stellen.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und WeinbauRheinland-Pfalz
Postanschrift: Stiftstraße 9
Postort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 6131162234 📞
E-Mail: vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de 📧
Fax: +49 6131162113 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Von Bietern erkannte Verstöße der vergebenden Stelle gegen das geltende Vergaberecht hat der Bieterbei der vergebenden Stelle gemäß den Fristen des § 160 Abs. 3 GWB elektronisch in Textform über die Vergabeplattform zu rügen. Erklärt die vergebende Stelle, dass sie einer Rüge nicht abhelfen will, hat der Bieter binnen einer Frist von 15 Tagen bei der unter VI. 4.1) genannten Stelle einen Nachprüfungsantrag zustellen.
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2023/S 195-611888 (2023-10-05)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-01-08)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 2023/S 195-611888
Kurze Beschreibung:
Die Verbandsgemeinde Rhein-Selz schreibt die Betriebsführung, Wartung und die Instandhaltung der öffentlichen Straßenbeleuchtung im Auftrag der Ortsgemeinden/Städte - Dalheim - Dexheim - Dienheim - Dolgesheim - Dorn-Dürkheim - Eimsheim - Guntersblum - Hillesheim - Ludwigshöhe - Mommenheim - Nierstein - Oppenheim - Schwabsburg - Uelversheim - Weinolsheim - Wintersheim im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung nach den Regelungen der VgV aus. Die Leistungen sollen mit Wirkung zum 01.01.2024 an den Bestbieter vergeben werden. Grundlage für die Betriebsführung und die Instandhaltung der Straßenbeleuchtung in der VG Rhein-Selz mit ihren diesen 16 Ortsgemeinden/Städte mit derzeit ca. 4.760 Straßenleuchten, davon ca. 4.370 LED-Leuchten ist ein Beleuchtungsvertrag pro Kommune mit seinen Anlagen. Dieser wird den Bietern zur Verfügung gestellt. Da jede Kommune Eigentümer der Straßenbeleuchtungsanlagen ist, ist ein für die jeweilige Kommune nach Umfang angepasster Vertrag abzuschließen.
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Gesamtwert des Auftrags: 321850.76 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verordnung: Europäische Union

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2024-01-08 📅
Veröffentlichungsdatum: 2024-01-12 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2024/S 009-020982
Verweist auf Bekanntmachung: 2023/S 195-611888
ABl. S-Ausgabe: 9

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
- Dalheim
- Dexheim
- Dienheim
- Dolgesheim
- Dorn-Dürkheim
- Eimsheim
- Guntersblum
- Hillesheim
- Ludwigshöhe
- Mommenheim
- Nierstein
- Oppenheim
- Schwabsburg
- Uelversheim
- Weinolsheim
- Wintersheim
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
- Dalheim
- Dexheim
- Dienheim
- Dolgesheim
- Dorn-Dürkheim
- Eimsheim
- Guntersblum
- Hillesheim
- Ludwigshöhe
- Mommenheim
- Nierstein
- Oppenheim
- Schwabsburg
- Uelversheim

Verfahren
Vergabekriterien
Kostenkriterium (Name): Jahrespauschale
Kostenkriterium (Gewichtung): 75
Kostenkriterium (Name): Preise außerhalb der Pauschale
Kostenkriterium (Gewichtung): 10
Kostenkriterium (Name): Organisationskonzept des Bieters zu Störungsmanagement
Kostenkriterium (Gewichtung): 15

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2023-11-10 📅
Name: EWR Netz GmbH
Postort: 56232 Alzey
Land: Deutschland 🇩🇪
Alzey-Worms 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 321850.76 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Stabstelle Zentrale Vergabe, Verbandsgemeinde Rhein-SelzE

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-PfalzPostanschrift
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Von Bietern erkannte Verstöße der vergebenden Stelle gegen das geltende Vergaberecht hat der Bieterbei der vergebenden Stelle gemäß den Fristen des § 160 Abs. 3 GWB elektronisch in Textform über die Vergabeplattform zu rügen. Erklärt die vergebende Stelle, dass sie einer Rüge nicht abhelfen will, hat der Bieter binnen einer Frist von 15 Tagen bei der unter VI.4.1) genannten Stelle einen Nachprüfungsantrag zustellen.
Mehr anzeigen
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz
Quelle: OJS 2024/S 009-020982 (2024-01-08)