Gegenstand des zu vergebenden Auftrages ist die Erbringung von Teilen von Fahrleistungen auf Linien gem.
§ 42 PBefG des Auftraggebers im Landkreis Weimarer Land. Die Fahrleistungen ohne Ein- und Umsetzfahrten
werden jährlich ca. 220.000 Fahrplankilometer betragen. Optional können 2 Umläufe mit einem Leistungsvolumen von jährlich ca. 61.000 Fahrplankilometern hinzukommen. Zu-, Um- und Abbestellungen sind im begrenzten
Umfang möglich. Als Vertragslaufzeit ist der 01.01.2024 bis zum 06.09.2028 vorgesehen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-09-11.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-08-04.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2023-08-04) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Öffentlicher Verkehr (Straße)
Referenznummer: PVGWL_2023_01
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand des zu vergebenden Auftrages ist die Erbringung von Teilen von Fahrleistungen auf Linien gem.” Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Öffentlicher Verkehr (Straße)📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Weimarer Land🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2023-08-04 📅
Einreichungsfrist: 2023-09-11 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-08-09 📅
Datum des Beginns: 2024-01-01 📅
Datum des Endes: 2028-09-06 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 152-483826
ABl. S-Ausgabe: 152
Zusätzliche Informationen
“1) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen:”
Quelle: OJS 2023/S 152-483826 (2023-08-04)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-01-19) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Betriebsleistungen im Linienverkehr im Landkreis Weimarer Land
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand des zu vergebenden Auftrages ist die Erbringung von Teilen von Fahrleistungen auf Linien gem. § 42 PBefG des Auftraggebers im Landkreis Weimarer...”
Kurze Beschreibung
Gegenstand des zu vergebenden Auftrages ist die Erbringung von Teilen von Fahrleistungen auf Linien gem. § 42 PBefG des Auftraggebers im Landkreis Weimarer Land. Die Fahrleistungen ohne Ein- und Umsetzfahrten werden jährlich ca. 220.000 Fahrplankilometer betragen. Optional können 2 Umläufe mit einem Leistungsvolumen von jährlich ca. 61.000 Fahrplankilometern hinzukommen. Zu-, Um- und Abbestellungen sind im begrenzten Umfang möglich. Als Vertragslaufzeit ist der 01.01.2024 bis zum 06.09.2028 vorgesehen.
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Produkte/Dienstleistungen: Öffentlicher Verkehr (Straße)📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 3 234 000 EUR 💰
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) (niedrigstes Angebot): -1 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Ca. 220.000 Fahrplankilometer mit Standardlinienbussen im Kalenderjahr. Optional können 2 Umläufe mit einem Leistungsvolumen von jährlich ca. 61.000...”
Beschreibung der Beschaffung
Ca. 220.000 Fahrplankilometer mit Standardlinienbussen im Kalenderjahr. Optional können 2 Umläufe mit einem Leistungsvolumen von jährlich ca. 61.000 Fahrplankilometern hinzukommen. Die von der Vergabestelle vorgeschlagenen Dienste sowie die erforderliche Fahrzeugzahl ergeben sich aus den Vergabeunterlagen (Anhang zu Anlage 2 des Betriebsleistungsvertrages).
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Ort der Leistung: Weimarer Land🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2024-01-01 📅
Datum des Endes: 2028-09-06 📅
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb ✅
Auftragsvergabe
Ein Auftrag/Los wird vergeben ✅
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Vertragsnummer: 1
Datum des Vertragsabschlusses: 2024-01-10 📅
Titel: Betriebsleistungen im Linienverkehr im Landkreis Weimarer Land
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Niedrigstes Angebot: -1 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: -1 EUR 💰
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Busunternehmen Kirchner
Nationale Registrierungsnummer: DE321702516
Postanschrift: An der Larche 93
Postleitzahl: 99439
Postort: Am Ettersberg OT Krautheim
Region: Weimarer Land🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@busunternehmen-kirchner.de📧
Telefon: +491628756402📞
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Personenverkehrsgesellschaft mbH Weimarer Land
Nationale Registrierungsnummer: HRB Jena 105227
Postanschrift: Flurstedter Marktweg 10
Postleitzahl: 99510
Postort: Apolda
Region: Weimarer Land🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: h.bernatz@pvg.weimarerland.de📧
Telefon: +49 364386417📞
Fax: +49 3643864130 📠 Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
Haupttätigkeit
S-Bahn-, U-Bahn-, Straßenbahn-, O-Bus- oder Busdienste
“Bekanntmachungs-ID: CXP4YWLH5UC” Körper überprüfen
Name: Thüringer Landesverwaltungsamt Vergabekammer
Nationale Registrierungsnummer: 16900334-0001-29
Postanschrift: Jorge-Semprún-Platz 4
Postleitzahl: 99423
Postort: Weimar
Region: Weimar, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@tlvwa.thueringen.de📧
Telefon: +49361573321254📞
Fax: +49361573321059 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“§ 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist ein Unternehmen, das ein Interesse an...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist ein Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2024/S 015-043096 (2024-01-19)