Vertragsgegenstand ist ein Dienstleistungsvertrag über die Durchführung von Objektschutz-, Schließ-, Revier-, Alarm- und Interventionsdiensten im Amt für Wohnen und Migration in der Werinherstraße 87-89, 81541 München. Der Auftrag ist nach den in der aktuellen DIN 77200-1 niedergelegten Normen zu organisieren und auszuführen. Sämtliche Verweise auf die DIN 77200-1 in dieser Leistungsbeschreibung beziehen sich stets auf die aktuelle Fassung. Weiterreichende oder anders lautende Regelungen in dieser Leistungsbeschreibung oder den "Ergänzenden Ver-tragsbedingungen für Sicherheitsdienstleistungen der Landeshauptstadt München (EV-S)" gehen den Festlegungen der DIN 77200-1 vor.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-05-15.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-04-11.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2023-04-11) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten
Referenznummer: VGSt1-5-2023-0017
Kurze Beschreibung:
Vertragsgegenstand ist ein Dienstleistungsvertrag über die Durchführung von Objektschutz-, Schließ-, Revier-, Alarm- und Interventionsdiensten im Amt für Wohnen und Migration in der Werinherstraße 87-89, 81541 München.
Der Auftrag ist nach den in der aktuellen DIN 77200-1 niedergelegten Normen zu organisieren und auszuführen. Sämtliche Verweise auf die DIN 77200-1 in dieser Leistungsbeschreibung beziehen sich stets auf die aktuelle Fassung. Weiterreichende oder anders lautende Regelungen in dieser Leistungsbeschreibung oder den "Ergänzenden Ver-tragsbedingungen für Sicherheitsdienstleistungen der Landeshauptstadt München (EV-S)" gehen den Festlegungen der DIN 77200-1 vor.
Vertragsgegenstand ist ein Dienstleistungsvertrag über die Durchführung von Objektschutz-, Schließ-, Revier-, Alarm- und Interventionsdiensten im Amt für Wohnen und Migration in der Werinherstraße 87-89, 81541 München.
Der Auftrag ist nach den in der aktuellen DIN 77200-1 niedergelegten Normen zu organisieren und auszuführen. Sämtliche Verweise auf die DIN 77200-1 in dieser Leistungsbeschreibung beziehen sich stets auf die aktuelle Fassung. Weiterreichende oder anders lautende Regelungen in dieser Leistungsbeschreibung oder den "Ergänzenden Ver-tragsbedingungen für Sicherheitsdienstleistungen der Landeshauptstadt München (EV-S)" gehen den Festlegungen der DIN 77200-1 vor.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: München, Kreisfreie Stadt
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Entfällt
Referenz Daten
Absendedatum: 2023-04-11 📅
Einreichungsfrist: 2023-05-15 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-04-14 📅
Datum des Beginns: 2023-09-01 📅
Datum des Endes: 2026-08-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 074-223562
ABl. S-Ausgabe: 74
Zusätzliche Informationen
Der Vertrag kann bis maximal 31.08.2029 mehrmals verlängert werden. Dem Auftragnehmer wird mit einer Vorlaufzeit von drei Monaten mitgeteilt, für welchen Zeitraum eine Verlängerungsoption in Anspruch genommen wird.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Vertragsgegenstand ist ein Dienstleistungsvertrag über die Durchführung von Objektschutz-, Schließ-, Revier-, Alarm- und Interventionsdiensten im Amt für Wohnen und Migration in der Werinherstraße 87-89, 81541 München.
Der Auftrag ist nach den in der aktuellen DIN 77200-1 niedergelegten Normen zu organisieren und auszuführen. Sämtliche Verweise auf die DIN 77200-1 in dieser Leistungsbeschreibung beziehen sich stets auf die aktuelle Fassung. Weiterreichende oder anders lautende Regelungen in dieser Leistungsbeschreibung oder den "Ergänzenden Ver-tragsbedingungen für Sicherheitsdienstleistungen der Landeshauptstadt München (EV-S)" gehen den Festlegungen der DIN 77200-1 vor.
Der Auftrag ist nach den in der aktuellen DIN 77200-1 niedergelegten Normen zu organisieren und auszuführen. Sämtliche Verweise auf die DIN 77200-1 in dieser Leistungsbeschreibung beziehen sich stets auf die aktuelle Fassung. Weiterreichende oder anders lautende Regelungen in dieser Leistungsbeschreibung oder den "Ergänzenden Ver-tragsbedingungen für Sicherheitsdienstleistungen der Landeshauptstadt München (EV-S)" gehen den Festlegungen der DIN 77200-1 vor.
Werktäglicher Einsatz (Mo-Fr) für Objektschutzdienst während der Öffnungszeiten. Konkrete Einsatzzeiten siehe Ziffer 6.1.2 der Leistungsbeschreibung.
1 Schichtleitung (mindestens Lohngruppe 3c, LG 10 bei Vorlage der Nachweise)
Weitere Sicherheitskräfte 1 bis 15 Sicherheitskräfte gestaffelt nach Öffnungszeiten
- Sachkundeprüfung erfolgreich abgeschlossen und zusätzlich Werkschutzlehrgänge mit der Stufe I bis III (Lohngruppe 3b), bis zu einer Bewachungsstärke von mindestens 8 Personen
- Sicherheitskräfte darüber hinaus bis Sollstärke mindestens LG 2b
Zudem Revier-, Alarm- und Interventionsdienste im Dienstgebäude.
Zusätzliche Informationen:
Der Vertrag kann bis maximal 31.08.2029 mehrmals verlängert werden. Dem Auftragnehmer wird mit einer Vorlaufzeit von drei Monaten mitgeteilt, für welchen Zeitraum eine Verlängerungsoption in Anspruch genommen wird.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Sozialreferat
Amt für Wohnen und Migration
Werinherstraße 87 - 89
81541 München
Deutschland
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer geführt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein Vertrag (Zuschlag) kann erst abgeschlossen werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bewerber/Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gem. § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer geführt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein Vertrag (Zuschlag) kann erst abgeschlossen werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bewerber/Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gem. § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bewerber/Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung und/oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bewerbern/Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge (Teilnahmefrist) oder Angebote (Angebotsfrist) gegenüber dem Auftraggeber zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bewerber/Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bewerber/Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung und/oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bewerbern/Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge (Teilnahmefrist) oder Angebote (Angebotsfrist) gegenüber dem Auftraggeber zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bewerber/Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können.
Sofern der Auftraggeber einer Rüge in seinem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bewerber/Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens des Auftraggebers diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Sofern der Auftraggeber einer Rüge in seinem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bewerber/Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens des Auftraggebers diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Quelle: OJS 2023/S 074-223562 (2023-04-11)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-07-14) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Fax: +49 8923398930478 📠
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2023-07-14 📅
Name: VSD Victory Sicherheitsdienste GmbH
Postanschrift: Zeil 83
Postort: Frankfurt am Main
Postleitzahl: 60313
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 69271398823📞
E-Mail: h.hepper@vsd-sicherheitsdienste.de📧
Land: Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Referenz Zusätzliche Informationen
Der angegebene Gesamtwert der Beschaffung bzw. der Wert des Auftrages/Loses entspricht nicht dem tatsächlichen Wert der Beschaffung bzw. des Auftrages/Loses. Dieser Wert wird gem. Art. 50 Abs. 4 der Richtlinie 2014/24/EU und § 39 Abs. 6 VgV nicht veröffentlicht, da er unter anderem den geschäftlichen Interessen des erfolgreichen Bieters schadet und den lauteren Wettbewerb beeinträchtigt. Da es sich technisch um ein Pflichtfeld handelt, wird der Betrag 0.01 Euro eingetragen.
Der angegebene Gesamtwert der Beschaffung bzw. der Wert des Auftrages/Loses entspricht nicht dem tatsächlichen Wert der Beschaffung bzw. des Auftrages/Loses. Dieser Wert wird gem. Art. 50 Abs. 4 der Richtlinie 2014/24/EU und § 39 Abs. 6 VgV nicht veröffentlicht, da er unter anderem den geschäftlichen Interessen des erfolgreichen Bieters schadet und den lauteren Wettbewerb beeinträchtigt. Da es sich technisch um ein Pflichtfeld handelt, wird der Betrag 0.01 Euro eingetragen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Unwirksamkeit des öffentlichen Auftrags kann gem. § 135 Abs. 2 Satz 2 GWB nur innerhalb von 30 Kalendertagen nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union in einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden. Zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen vor Auftragsvergabe wird auf die Auftragsbekanntmachung verwiesen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Unwirksamkeit des öffentlichen Auftrags kann gem. § 135 Abs. 2 Satz 2 GWB nur innerhalb von 30 Kalendertagen nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union in einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden. Zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen vor Auftragsvergabe wird auf die Auftragsbekanntmachung verwiesen.