Bedingungen für die Vertragserfüllung
Die eingesetzten Wachkräfte haben folgende Qualifikationen zu erfüllen:
a) Fachkraft für Schutz und Sicherheit
b) IHK – geprüfte Werkschutzfachkraft,
IHK – geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft oder
Servicekraft für Schutz und Sicherheit oder
c) Mitarbeiter mit einer Sachkundeprüfung nach § 34a Abs. 1a S. 2 GewO
Im Übrigen haben alle Wachkräfte über
a) mindestens zweijährige Berufserfahrung
b) Erfahrungen im Umgang mit ausländischen Personen
c) Erste – Hilfe Ausbildung
d) Fremdsprachenkenntnisse, mindestens Grundkenntnisse in einer asylrelevanten Sprache (vornehmlich englisch)
zu verfügen