Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Mit dem Angebot abzugeben
- Angebotsschreiben (Formblatt 633) - wird nicht nachgefordert (Das Fehlen dieser Unterlage führt zum Ausschluss des Angebotes.)
- Leistungsverzeichnis / Preisblatt - wird nicht nachgefordert (Das Fehlen dieser Unterlage führt zum Ausschluss des Angebotes.)
- Beiliegendes Formblatt 124_LD - Eigenerklärung zur Eignung (Präqualifizierte Bieter legen bitte das Zertifikat bei) alternativ Einheitliche Europäische Eigenerklärung
- Formblatt 234 - Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft (wenn das Angebot von einer Bietergemeinschaft abgegeben wird; bei Abgabe mehrerer Hauptangebote für jedes Hauptangebot einer Bietergemeinschaft) - sofern erforderlich
- Erklärung Subunternehmereinsatz
- Beiliegende Eigenerklärung, Mindeststundenentgelte und Entgeltgleichheit (§ 11 TVergG LSA)
- Beiliegende Eigenerklärung zum Nachunternehmereinsatz (§ 14 Abs. 2 und Abs. 4 TVergG LSA)
- Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung oder Eintragung bei der Industrie- und Handelskammer
- gültiger Nachweis über Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung mit Ablaufdatum: mit Angaben über Personen-, Sach- und/oder Vermögensschäden
- rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde)
- Beiliegende Eigenerklärung Artikel 5k EU-Sanktionspaket
Die Vergabestelle behält sich weiterhin vor, folgende Nachweise und Erklärungen auf gesondertes Verlangen abzufordern:
- Formblatt 236 - Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen - sofern zutreffend
- Referenznachweise mit den im Formblatt Eigenerklärung zur Eignung genannten Angaben
- Erklärung zur Zahl der in den letzten 3 Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen, mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist (maximal 6 Monate alt)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung mindestens einer Krankenkasse (maximal 6 Monate alt)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt (maximal 6 Monate alt)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen (maximal 6 Monate alt)
- Kalkulation (Einzelpreisaufgliederung), sofern Aufklärungsbedarf besteht