Bewachung einer Gemeinschaftsunterkunft gemäß der Anforderungen der Leitlinie für die Unterbringung und soziale Betreuung von nicht dauerhaft aufenthaltsberechtigen Ausländern des Landes Sachsen-Anhalt (RdErl. des MI vom 15.01 .2013 - 34.11-12235/2-24.1 0.1.4.3)
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-11-02.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-09-28.
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel:
“Bewachung einer Gemeinschaftsunterkunft für nicht dauerhaft Aufenthaltsberechtigte in 06618 Naumburg
T-33 / 15 / 2023 (L)”
Produkte/Dienstleistungen: Sonstige gemeinschaftliche, soziale und persönliche Dienste📦
Kurze Beschreibung:
“Bewachung einer Gemeinschaftsunterkunft gemäß der Anforderungen der Leitlinie für die Unterbringung und soziale Betreuung von nicht dauerhaft...”
Kurze Beschreibung
Bewachung einer Gemeinschaftsunterkunft gemäß der Anforderungen der Leitlinie für die Unterbringung und soziale Betreuung von nicht dauerhaft aufenthaltsberechtigen Ausländern des Landes Sachsen-Anhalt (RdErl. des MI vom 15.01 .2013 - 34.11-12235/2-24.1 0.1.4.3)
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Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 382 352 💰
1️⃣
Ort der Leistung: Burgenlandkreis🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 06618 Naumburg, Franz-Julius-Hoeltz-Straße 10 - 24
Beschreibung der Beschaffung: Bewachungsdienstleistungen
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 382 352 💰
Dauer
Datum des Beginns: 2024-01-01 📅
Datum des Endes: 2024-12-31 📅
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-11-02
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
“Bieteranfragen müssen bis zum 25.10.2023, 24:00 Uhr elektronisch über die Vergabeplattform eingegangen sein, damit die Vergabestelle diese innerhalb der...”
Bieteranfragen müssen bis zum 25.10.2023, 24:00 Uhr elektronisch über die Vergabeplattform eingegangen sein, damit die Vergabestelle diese innerhalb der Frist des § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV beantworten kann. Anfragen, die nach dem o. g. Zeitpunkt bei der Vergabestelle eingehen, sind nicht mehr „rechtzeitig“ im Sinne der vorgenannten Vorschrift und werden nicht mehr beantwortet.
Wir weisen darauf hin, dass die Einsicht in die veröffentlichten Informationen dem Bieter obliegt. Das bedeutet, dass durch die Bieter, welche beabsichtigen ein Angebot abzugeben, zu prüfen ist, ob durch die Vergabestelle neue Informationen, Antworten oder Bekanntmachungen veröffentlicht wurden sind. (siehe auch "Hinweise zu dieser Ausschreibung von der e-Vergabe-Plattform").
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Name: Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2
Postort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Auf die Fristen zur Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 3 GWB wird hingewiesen. Insbesondere ist zu beachten, dass ein...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Auf die Fristen zur Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 3 GWB wird hingewiesen. Insbesondere ist zu beachten, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
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Quelle: OJS 2023/S 190-595554 (2023-09-28)
Ergänzende Angaben (2023-10-04)
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2023/S 190-595554