Objektschutz-, Empfangs-, Revier-, Alarm- und Interventionsdienste im
Verwaltungsgebäude des Abfallwirtschaftsbetriebes München (AWM),,
Georg-Brauchle-Ring 29 in 80992 München
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-10-30.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-09-27.
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel:
“Bewachung - Georg-Brauchle-Ring 29, Abfallwirtschaftsbetrieb München
VGSt1-5-2023-0037”
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten📦
Kurze Beschreibung:
“Objektschutz-, Empfangs-, Revier-, Alarm- und Interventionsdienste im
Verwaltungsgebäude des Abfallwirtschaftsbetriebes München (AWM),,
Georg-Brauchle-Ring...”
Kurze Beschreibung
Objektschutz-, Empfangs-, Revier-, Alarm- und Interventionsdienste im
Verwaltungsgebäude des Abfallwirtschaftsbetriebes München (AWM),,
Georg-Brauchle-Ring 29 in 80992 München
1️⃣
Ort der Leistung: München, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Eigenbetrieb Abfallwirtschaftsbetrieb München,
Georg-Brauchle-Ring 29 in 80992 München”
Beschreibung der Beschaffung:
“Objektschutz- und Empfangsdienst (Besetzung der Infothek (Wachzentrale) am Haupteingang gem. Leistungsbeschreibung durch 1 GSSK-Sicherheitskraft in...”
Beschreibung der Beschaffung
Objektschutz- und Empfangsdienst (Besetzung der Infothek (Wachzentrale) am Haupteingang gem. Leistungsbeschreibung durch 1 GSSK-Sicherheitskraft in Lohngruppe 3 c,
Revierdienste: werktäglicher (Mo-FR) Öffnungsdienst, Bauwerkshauptkontrolle mit Schließdienst, Revieraußenkontrollen allnächlich 1 x und zusätzlich an Sa. So und Feiertagen 1 x am Tag,
Alarm- und Interventionsdienste
Mehr anzeigen Dauer
Datum des Beginns: 2024-03-01 📅
Datum des Endes: 2029-02-28 📅
Beschreibung
Zusätzliche Informationen: Es besteht eine Verlängerungsoption bis zum 28.02.2030.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“siehe Fragebogen:
1. Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung
- Eintrag ins Handelsregister (sofern gesetzlich nötig)
- Gewerbeanmeldung.
- Erlaubnis...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
siehe Fragebogen:
1. Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung
- Eintrag ins Handelsregister (sofern gesetzlich nötig)
- Gewerbeanmeldung.
- Erlaubnis nach § 34 a GewO.
2. Wirt. und finanzielle Leistungsfähigkeit
Angabe von Umsatzzahlen der letzten 3 Gesch.jahre.
Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit mind. folg. Deckungssummen:
Personenschäden: 1.000.000 Euro
Sachschäden: 500.000 Euro
Schlüsselverluste: 15.000 Euro
Abhandenkommen bewachter Sachen: 15.000 Euro
reine Vermögensschäden: 12.500 Euro
3. Techn. und berufliche Leistungsfähigkeit.
Der Bewerber/Bieter muss als Referenz mindestens 3 in vergleichbarer Art und vergleichbarem Rechnungswert erbrachte Leistungen (mindestens 1 Jahr erbracht, nicht älter als 3 Jahre, maßgeblich ist das Ende der Angebotsfrist) vorweisen. Benennung des Endkunden erforderlich. Die Vergabestelle 1 behält sich vor, nur solche Referenzen zu berücksichtigen, welche bis zum Zeitpunkt des Ablaufes der Angebotsfrist mitgeteilt wurden. Sie kann für sie erbrachte Leistungen auch ohne Angabe berücksichtigen, ein Anspruch besteht nicht. Benennung Beschäftigtenzahlen, Niederlassung, Fluktuationsquote, Anzahl Einsatzfahrzeuge"
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-10-30
23:59 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
Postort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921762411📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Fax: +49 8921762847 📠
URL: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer geführt werden, solange durch den Auftraggeber...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer geführt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein Vertrag (Zuschlag) kann erst abgeschlossen werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bewerber/Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gem. § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bewerber/Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung und/oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bewerbern/Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge (Teilnahmefrist) oder Angebote (Angebotsfrist) gegenüber dem Auftraggeber zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bewerber/Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können.
Sofern der Auftraggeber einer Rüge in seinem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bewerber/Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens des Auftraggebers diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
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Quelle: OJS 2023/S 189-592828 (2023-09-27)