Die Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 3 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 (Russland-Sanktionen) ist zu berücksichtigen.
Gemäß § 7a des Gesetzes zur Förderung der elektronischen Verwaltung in NRW (EGovG NRW) können Rechnungen auch elektronisch mit dem X-Rechnungs-Standard übersandt werden. Dabei stellt die X-Rechnung ein strukturiertes elektronisches Format auf XML-Basis dar. Weitergehende Informationen finden Sie unter folgendem Link:
https://vergabe.nrw.de/wirtschaft/e-rechnung-nrw
Sofern von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht wird übersenden Sie Rechnungen in dem neuen strukturiertem X-Rechnungs-Format an die Stadt Bielefeld ausschließlich an die E-Mail-Adresse:
eingang@erechnung.nrw
Als Leitweg-ID für die Stadt Bielefeld verwenden Sie bitte: 05711-31001-60
Zahlungsbedingungen siehe § 17 VOL/B
Im Falle des Inkrafttretens tariflicher Lohnerhöhungen sowie bei Erhöhung der gesetzlichen Sozialaufwendungen kann der künftige Auftragnehmer einen Antrag auf Erhöhung des vereinbarten Entgelts beim Auftraggeber stellen. Die Angleichung erfolgt in Höhe der prozentualen Änderung des Tariflohnes und/oder der gesetzlichen Sozialaufwendungen auf der Grundlage der in der vorgelegten Kalkulation enthaltenen Werte. Anträge, die später als drei Monate nach Abschluss des Tarif- oder Rahmenvertrages bzw. nach Inkrafttreten der Änderung der gesetzlichen Sozialaufwendungen eingehen, können nur vom ersten Tag des Eingangsmonats berücksichtigt werden.
Anträge auf Preisanpassung können nur einmal jährlich gestellt werden, es sei denn, die Summe der Belastungsfaktoren (Tarifvertrag, gesetzliche Sozialaufwendungen) übersteigt 3 % des bisherigen tariflichen Stundenlohnes.
Kommt eine Einigung über ein neues Entgelt nicht zustande, so kann jeder Vertragspartner mit einer Frist von drei Monaten zum Quartalsende kündigen. Bis zum Ablauf des Vertrages gilt das bis zu diesem Zeitpunkt vereinbarte Entgelt.
Das Recht zur Kündigung nach dem vorherigen Absatz ist im ersten Vertragsjahr ausgeschlossen.
Diese Regelung gilt entsprechend bei Lohnsenkungen bzw. Senkung der Sozialaufwendungen. In diesem Fall kann der Antrag auch vom Auftraggeber gestellt werden.
Vor der beabsichtigten Zuschlagserteilung fordert der Auftraggeber den voraussichtlich zum Zuschlag vorgesehenen Bieter auf, innerhalb von 5 Werktagen die Namen der Beschäftigten schriftlich mitzuteilen, die zur Auftragserfüllung eingesetzt werden sollen.
Gleichzeitig übermittelt der vorgesehene Auftragnehmer dem Auftraggeber für das eingeplante Personal jeweils die u. a. Unterlagen mittels der Kommunikationsmöglichkeit der Vergabeplattform, sofern sie nicht bereits dem Angebot beigefügt waren.
(1) die Personaldaten (Vor- und Nachnamen, Geburtsdaten);
(2) ein Kurzprofil (1 DIN A4-Seite pro Person) über den beruflichen Werdegang und die persönliche Qualifikation
(3) Kopien des erweiterten Führungszeugnisses (nicht älter als sechs Monate bei Abgabe);
(4) Kopien der Ausbildungsnachweise (IHK-Nachweise, Nachweise über evtl. geforderte Zusatzqualifikation, etc.);
(5) Computerschriftlich ausgefüllte und mit dem Stempel des Arbeitgebers versehene Einverständniserklärung der jeweiligen Personen, dass eine Unbedenklichkeitsprüfung durch die Sicherheitsorgane (Polizei und Verfassungsschutz) durchgeführt wird;
(6) Zuverlässigkeitsbescheinigung des örtlichen Ordnungsamtes
(7) eine Eigenerklärung der jeweiligen Personen, dass keine für die Tätigkeit relevan-ten Vorstrafen (z. B. Körperverletzungs-, Betäubungs-, Arzneimittelmissbrauchs-, Sexual- und Staatsschutzdelikte) vorliegen und aktuell kein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren oder strafgerichtliches Verfahren anhängig ist.
Eine endgültige Auftragserteilung kann erst nach Vorlage und Prüfung aller zuvor genannten Nachweise erfolgen. Bei Nichtvorlage wird das Angebot ausgeschlossen und der AG teilt dem nächstwirtschaftlichsten Bieter mit, dass dieser zum Zuschlag vorgesehen ist. Die zuvor genannten Bestimmungen gelten entsprechend.
Der Auftraggeber ist berechtigt, vorgestellte Beschäftigte abzulehnen,
- wenn die Beschäftigten nicht rechtzeitig persönlich vor Einsatzbeginn mit vollständigen Unterlagen vorgestellt wurden,
- wenn die Beschäftigten die an ihre Eignung/Qualifikation gestellten Anforderungen nicht erfüllen,
- wenn Sicherheitsbedenken bestehen oder
- wenn das Führungszeugnis relevante Eintragungen aufweist.
Der Auftragnehmer hat dieser Forderung unverzüglich Folge zu leisten und geeignetes Ersatzpersonal entsprechend vorzustellen.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, Personal möglichst langfristig bei dem Auftraggeber einzusetzen. Sofern dies ausnahmsweise (z. B. bei Krankheit, Kündigung des Beschäftigten, etc.) nicht möglich ist, hat der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich über den Aus-fall zu informieren und gleichwertigen Ersatz zu stellen. Für diesen sind ebenfalls unverzüglich die genannten Unterlagen unaufgefordert einzureichen. Änderungen vor Einsatzbeginn und während des Einsatzes sind unverzüglich der hierfür benannten Ansprechperson mitzuteilen.
Der Bieter soll seinem Angebot ein Schulungs- und Fortbildungskonzept beifügen.
Bekanntmachungs-ID: CXPWYDZLDE8