Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Bewachungs- und Sicherheitsdienstleistungen für eine Unterkunft in Neumarkt i.d.OPf.
Sec-NM-OB-1-23”
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten📦
Kurze Beschreibung:
“Der Auftragnehmer übernimmt die Bewachungs- und Sicherheitsdienstleistungen für eine Asylbewerberunterkunft in Neumarkt i.d.OPf.”
Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 3 082 828 💰
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten📦
Ort der Leistung: Neumarkt i. d. OPf.🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Beschreibung der Beschaffung:
“Der Freistaat Bayern beabsichtigt, eine Asylbewerberunterkunft für Flüchtlinge in der Ingolstädter Str. 49, 92318 Neumarkt i.d.OPf. (Gästehaus) in Betrieb...”
Beschreibung der Beschaffung
Der Freistaat Bayern beabsichtigt, eine Asylbewerberunterkunft für Flüchtlinge in der Ingolstädter Str. 49, 92318 Neumarkt i.d.OPf. (Gästehaus) in Betrieb zu halten.
Es sollen dort bis zu 130 Personen untergebracht werden.
Um den Betrieb dieser Asylbewerberunterkunft gewährleisten zu können, ist die Beaufsichtigung mit einem Sicherheitsdienst notwendig.
Dieser hat die Asylbewerberunterkunft für 24h/7 Tage die Woche zu beaufsichtigen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 3 082 828 💰
Dauer
Datum des Beginns: 2023-11-01 📅
Datum des Endes: 2024-10-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Der Leistungszeitraum beginnt am 01.11.2023 und endet am 31.10.2024.
Der Vertrag verlängert sich dreimal um jeweils ein Jahr, wenn dieser nicht mit einer...”
Beschreibung der Verlängerungen
Der Leistungszeitraum beginnt am 01.11.2023 und endet am 31.10.2024.
Der Vertrag verlängert sich dreimal um jeweils ein Jahr, wenn dieser nicht mit einer Frist von 6 Monaten zum Vertragsende vonseiten des AN oder AG gekündigt wird.
Die längst mögliche Vertragslaufzeit beträgt damit vier Jahre.
Danach endet das Vertragsverhältnis ohne dass es einer Kündigung bedarf zum 31.10.2027.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Bedingungen für die Teilnahme
Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-10-12
07:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2023-12-31 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2023-10-12
08:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren)
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Nordbayern
Postanschrift: Promenade 27 (Schloss)
Postort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 981531277📞
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de📧
Fax: +49 981531837 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
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Quelle: OJS 2023/S 178-553984 (2023-09-11)