Bewachungsdienst/Sicherheitsdienst für Gemeinschaftsunterkünfte

Stadt Barsinghausen

Gegenstand des Auftrags ist die Vergabe von Bewachungsdienstleistungen in den Gemeinschaftsunterkünften.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-11-15. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-10-10.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2023-10-10 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2023-10-10)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Bewachungsdienste
Referenznummer: E42632941
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des Auftrags ist die Vergabe von Bewachungsdienstleistungen in den Gemeinschaftsunterkünften.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bewachungsdienste 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Bewachungsdienste 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Region Hannover 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Barsinghausen
Postanschrift: Bergamtstr. 5
Postleitzahl: 30890
Postort: Barsinghausen
Kontakt
Internetadresse: http://www.stadt-barsinghausen.de 🌏
E-Mail: katja.sproetge@stadt-barsinghausen.de 📧
Telefon: +49 5105/774-2283 📞
Fax: +49 5105/774-9-2283 📠
URL der Dokumente: https://www.subreport.de/E42632941 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2023-10-10 📅
Einreichungsfrist: 2023-11-15 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-10-13 📅
Datum des Beginns: 2024-02-01 📅
Datum des Endes: 2027-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 198-618805
ABl. S-Ausgabe: 198
Zusätzliche Informationen
Aufträge können auch schriftlich oder telefonisch erteilt werden. Abrechnung erfolgt monatlich.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Barsinghausen ist für die Unterbringung von Flüchtlingen und Asylbewerbern zuständig. Zur Erfüllung dieser Aufgabe betreibt sie an den Standorten Rottkampweg 61, 63 und 65 und Max-Planck-Str. 6 zwei Gemeinschaftsunterkünfte.
Gegenstand des Auftrags ist die Vergabe von Bewachungsdienstleistungen in den Gemeinschaftsunterkünften. Um ein friedliches Zusammenleben zu gewährleisten, der bestehenden Gefährdungslage präventiv zu begegnen und das Sicherheitsgefühl der untergebrachten Personen zu stärken, bedarf es der Erbringung von Sicherheitsdienstleistungen zur Bewachung der genannten Unterkünfte durch einen kompetenten, zuverlässigen und personell stark aufgestellten Sicherheitsdienstleister.
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Der Sicherheitsdienstleister ist hierbei u.a. für die Sicherung und den Schutz der Gemeinschaftsunterkünfte verantwortlich. Hierzu sind folgende Leistungen zu erbringen:
1) die Erstellung von unterkunftsbezogenen Dienstanweisungen;
2) die Kontrolle von Personen, die sich Zutritt zu den Unterkünften verschaffen möchten zu den folgenden Zwecken:
- Identitätsfeststellung,
- Überprüfung der Zugangsberechtigung,
- Feststellung, ob die betreffenden Personen, Waffen, gefährliche Gegenstände oder andere nach der Hausordnung untersagte Gegenstände bei sich führen; Führen überprüfte Personen Waffen oder gefährliche Gegenstände bei sich und kommt das Wachpersonal zu der vorläufigen Einschätzung, dass die betreffenden Personen auch gewillt sein könnten, diese in feindseliger Motivation zu gebrauchen, so ist die Polizei zu verständigen.
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3) die Durchführung von Deeskalationsmaßnahmen zur Prävention;
4) regelmäßige Kontrollgänge in den Unterkünften und auf den jeweiligen Unterkunftsgeländen;
5) den Schutz und die Absicherung der Infrastruktur der Unterkünfte;
6) die unverzügliche Verständigung on Rettungsdiensten und Polizei im Bedarfsfall;
7) die Einleitung von lebensrettenden und gesundheitserhaltenden Sofortmaßnahmen in medizinischen Notfällen (Erste Hilfe);
8) in Brandfällen sofortige Verständigung der Feuerwehr und sofortige Einleitung von Evakuierungsmaßnahmen nach Maßgabe der Brandschutzordnung;
9) Durchsetzung der Hausordnung.
Beschreibung der Verlängerungen:
Nach Ablauf der Vertragslaufzeit verlängert sich das Vertragsverhältnis stillschweigend dreimalig jeweils um ein Jahr, wenn dies nicht innerhalb einer Frist von 4 Monaten zum jeweils nächste Termin gekündigt worden ist.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Rottkampweg 61, 63 und 65
30890 Barsinghausen
Max-Planck-Str. 6

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung: Auszug aus dem Handelsregister
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Hapflichtversicherungsnachweis
Freistellungsbescheinigung
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Eine Zweigstelle oder ein Unterauftragnehmer in einem Radius von 60 km um 30890 Barsinghausen ist erforderlich.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2023-12-13 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2023-11-15 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E42632941 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Aufträge können auch schriftlich oder telefonisch erteilt werden.
Abrechnung erfolgt monatlich.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Postanschrift: Auf der Hulde 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 4131-15-3340 📞
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de 📧
Fax: +49 4131-15-2943 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfverfahren ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat: der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt.
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2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2023/S 198-618805 (2023-10-10)