Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung werden gefordert:
1. Eigenerklärung über den Eintrag im Berufs- oder Handelsregister des Staates, in dem der Bewerber/Bieter niedergelassen ist mit Angabe des Registers und der Registernummer, soweit vorhanden.
2. Eigenerklärung über die Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft mit Angabe der Berufsgenossenschaft bzw. des Versicherungsträgers und der Nummer, soweit vorhanden.
3. Eigenerklärung, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet.
4. Eigenerklärung, dass der Bewerber/Bieter seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt hat.
5. Sofern das Angebot von einer Werkstatt für Behinderte oder einem Inklusionsbetrieb abgegeben wird, ist der Nachweis der Eigenschaft als Werkstatt für Behinderte oder Inklusionsbetrieb mit dem Angebot einzureichen (siehe Ziff. 6 der Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes
6. Weitere Eigenerklärungen: Ich/Wir erkläre(n), dass keine schwere Verpfehlungen vorliegt, die meine/unsere Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt z.B. wirksames Berufsverbot (§ 70 StGB), wirksames vorläufiges Berufsverbot (§ 132a stopp), wirksame Gewerbeuntersagung (§ 35 GeWO), Verstoß gegen § 81 Absatz 1 Nummer 1 GWB, rechtskräftiges Urteil innerhalb der letzten zwei Jahre gegen mich/uns oder Mitarbeiter mit Leitungsaufgaben einschließlich der Überwachung der Geschäftsführung oder der sonstigen Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung wegen Terrorismusfinanzierung oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen (§89c StGB), Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern (§108e StGB), Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr), Bildung krimineller Vereinigungen (§ 129 StGB), Bildung terroristischer Vereinigungen (§ 129a StGB), kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland (§129b StGB), Menschenhandel (§§ 232, 233 StBG), Förderung des Menschenhandels (§ 233a StGB), Diebstahl (§ 242 StGB), Unterschlagung (§ 246 StGB), Erpressung (§253 StGB). Geldwäsche (§261 StGB), Betrug (§ 263 StGB), Subventionsbetrug (§ 264 StGB), Kreditbetrug (§ 265b StGB), Untreue (§ 266 StGB), Urkundenfälschung (§ 267 StGB), Fälschung technischer Aufzeichnungen (§ 268 StGB), Delikte im Zusammenhang mit Insolvenzverfahren (§ 283 ff. StGB), wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen (§ 298 StGB), Bestechung im geschäftlichen Verkehr (§ 299 StGB), Brandstiftung (§ 306 StGB), Baugefährdung (§ 319 StGB), Gewässer- und Bodenverunreinigung (§§ 324, 324a StGB), unerlaubter Umgang mit gefährlichen Abfällen (§ 326 StGB), Vorteilsgewährung (§ 333 StGB), Bestechung (§ 334 StGB), jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB die mit Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen geahndet wurde. Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne der genannten Vorschriften stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich. Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 EUR belegt worden bin/sind. Der Nachweis der Eignung kann wie folgt erfolgen:
Präqualifizierte Unternehmen können, sofern die geforderten Angaben mit den Eintragungen in der Präqualifizierungsdatenbank übereinstimmen, den Nachweis der Eignung durch Angabe der PQ-Verzeichnisnummer führen. Fehlende Angaben müssen ergänzt werden. Nicht Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis anhand des Formblattes 901 (Eigenerklärungen zur Eignung), welches den Vergabeunterlagen beiliegt.