Bewirtschaftung der Wertstoffwirtschaftszentren sowie Übernahme, Transport und tlw. Verwertung von kommunalen Abfällen im Landkreis Südliche Weinstraße

Eigenbetrieb WertstoffWirtschaft (EWW) des Landkreises Südliche Weinstraße

Bewirtschaftung der Wertstoffwirtschaftszentren sowie Übernahme, Transport und tlw. Verwertung von kommunalen Abfällen im Landkreis Südliche Weinstraße

Deadline

Deadline 2026-09-15

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2026-08-14 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2026-08-14)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Bewirtschaftung der Wertstoffwirtschaftszentren sowie Übernahme, Transport und tlw. Verwertung von kommunalen Abfällen im Landkreis Südliche Weinstraße
Referenznummer: EWW LK SÜW WWZ
Kurze Beschreibung:
Bewirtschaftung der Wertstoffwirtschaftszentren sowie Übernahme, Transport und tlw. Verwertung von kommunalen Abfällen im Landkreis Südliche Weinstraße
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste 📦
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 2
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 2

1️⃣
Interne Kennung: 1
Titel: Reinigung, Bewirtschaftung und Umladung von kommunalen Abfällen am Wertstoffwirtschaftszentrum Süd im Landkreis Südliche Weinstraße
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Beschreibung der Beschaffung:
Reinigung, Bewirtschaftung und Umladung von kommunalen Abfällen am Wertstoffwirtschaftszentrum Süd im Landkreis Südliche Weinstraße in einem Umfang von ca. 410 Stunden im Jahr.
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Hauptstandort oder Erfüllungsort: Landkreis Südliche Weinstraße
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Südliche Weinstraße 🏙️
Dauer
Datum des Beginns: 2027-01-01 📅
Datum des Endes: 2033-12-31 📅
Beschreibung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung:
Die Leistungen werden für beide Lose auf die Dauer von fünf Jahren ab dem 01.01.2027 vergeben. Der AG kann durch einseitige schriftliche Erklärung gegenüber dem AN, die bis 3 Monate vor Vertragsende zugegangen sein muss, den Vertrag zweimalig um jeweils ein weiteres Jahr zu unveränderten Bedingungen verlängern (Verlängerungsoption). Die Beauftragung endet somit spätestens zum 31.12.2033.
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Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001

2️⃣
Interne Kennung: 2
Titel: Übernahme, zum Transport und zur tlw. Verwertung von kommunalen Abfällen aus dem Landkreis Südliche Weinstraße
Beschreibung der Beschaffung:
Übernahme, zum Transport und zur tlw. Verwertung von kommunalen Abfällen in einem Umfang von ca. 398 Mg pro Jahr
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-09-15 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 76 Tage
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eine Sicherheitsleistung ist erforderlich
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2026-09-07 23:59:59 📅
Zusätzliche Informationen:
Von dem Nachforderungsrecht gemäß § 56 Abs. 2 bis 4 VgV wird der AG Gebrauch machen. Von dem Nachforderungsrecht für Preisangaben gemäß § 56 Abs. 3 Satz 2 VgV wird der AG keinen Gebrauch machen
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Eintragung in das Handelsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Befähigung zur Berufsausübung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Eigenerklärung: Ich/Wir bin/sind im Handels-, Berufs- oder Firmenregister eingetragen, für Bieter außerhalb Deutschlands ersatzweise eine Eigenerklärung über einen sonstigen Nachweis der erlaubten Berufsausübung gem. § 44 Abs. 1 VgV. Unterlagen und Nachweise, die auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vom Zuschlagsprätendenten vorgelegt werden müssen: - Aktueller Handelsregister- oder Firmenregisterauszug in Kopie, für Bieter außerhalb Deutschlands ersatzweise die Nachweise gem. § 44 Abs. 1 VgV (nicht älter als 6 Monate) - sofern dieser nicht über eine kostenfreie Datenbank von der Vergabestelle abrufbar ist.
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Eignungskriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Beschäftigte (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): - Angaben zu Beschäftigten
Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eigenerklärung Russlandbezug (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Eigenerklärung Russlandbezug
Erklärung Tariftreue (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): - Erklärung nach LTTG
Eignungskriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): - Allgemeiner Jahresumsatz: Jahresumsätze des Bieters in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2023 - 2025). Spezifischer Jahresumsatz: Jahresumsätze des Bieters der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2023 - 2025), in dem vom Auftrag abgedeckten Geschäftsbereich. Unterlagen und Nachweise, die auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vom Zuschlagsprätendenten vorgelegt werden müssen: - Bilanzen oder Bilanzauszüge der jüngsten drei Geschäftsjahre, für die eine testierte Bilanz zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe vorliegt. Liegt für das jüngste abgelaufene Geschäftsjahr noch keine testierte Bilanz vor, so ist für dieses jüngste abgelaufene Geschäftsjahr anstatt der testierten Bilanz eine vorläufige Bilanz einzureichen. Liegt auch eine vorläufige Bilanz für das jüngste abgelaufene Geschäftsjahr nicht vor, ist für dieses abgelaufene Geschäftsjahr eine betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) vorzulegen. Ist der Bieter nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem er ansässig ist, nicht zur Veröffentlichung verpflichtet und legt daher die entsprechenden Unterlagen nicht vor, hat er die Gründe anzugeben, warum er zu einer Veröffentlichung nicht verpflichtet ist. - Anstatt der Bilanzen kann der Bieter ein externes oder bankinternes Rating (nicht älter als ein Jahr) vorlegen. - Junge Unternehmen im Sinne der Empfehlung 2003/361/EG, deren Gründung nicht länger als acht Jahre zurückliegt, sowie Unternehmen, die die oben stehenden Nachweise aus anderen berechtigten Gründen nicht vollständig erbringen können, können gemäß § 45 Abs. 5 VgV stattdessen folgende alternative Nachweise vorlegen: - Geschäftsplan oder testierte Eröffnungsbilanz mit Liquiditätsplanung; - Bankbestätigung über eine bestehende Kreditlinie oder verbindliche Finanzierungszusage; - Nachweis vorhandener Investorenmittel oder Förderzusagen öffentlicher Stellen; - Bürgschaft einer geeigneten Bank oder Versicherung in entsprechender Höhe. Die Eignung des Bieters wird auf Grundlage einer Gesamtwürdigung der vorgelegten Nachweise beurteilt.
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Eignungskriterium: Zertifikate von Qualitätskontrollinstituten
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Eigenerklärung über das Vorliegen einer Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 KrWG in Bezug auf die ausgeschriebene Abfallart oder vergleichbar ODER Eigenerklärung über das Vorliegen eines branchenbezogenen QM-Zertifizierungsnachweises nach DIN EN ISO 9001 einer akkreditierten Stelle oder vergleichbar. Der Bieter kann entweder die benannte Eigenerklärung über die Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb oder alternativ die im Bereich Qualitätssicherung benannte Eigenerklärung einreichen. Verfügt der Bieter über keine der genannten Zertifizierungen, kann er vergleichbare Standards benennen, wie er die Qualität sichert bzw. die Einhaltung umweltrechtlicher Anforderungen sicherstellt. Unterlagen und Nachweise, die auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vom Zuschlagsprätendenten vorgelegt werden müssen: - Vorlage der Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 KrWG in Bezug auf die ausgeschriebene Abfallart oder eines gleichwertigen Nachweises oder eines branchenbezogenen QM-Zertifizierungsnachweises nach DIN EN ISO 9001 einer akkreditierten Stelle oder vergleichbar eines gleichwertigen Nachweises.
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Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Los 1: Mindestanforderung an Referenzen (1) Wertbar sind Referenzen öffentlicher Auftraggeber. (2) Die Referenzen müssen mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sein. Ein ähnlicher Umfang ist gegeben, wenn mindestens 1 Wertstoffhof gereinigt und bewirtschaftet wurde. (3) Es ist mindestens eine Referenz einzureichen. (4) Die Referenz muss über einen Zeitraum von mindestens 3 Jahren (36 Monate) erbracht worden sein. Los 2: Mindestanforderung an Referenzen (1) Wertbar sind Referenzen öffentlicher Auftraggeber. (2) Die Referenzen müssen mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sein. Vergleichbar sind Referenzen zu Transport und Verwertung von Bauschutt, Gips, Baustellenabfällen o.ä. Wertstofffraktionen (3) Es ist mindestens eine Referenz einzureichen. Die mindestens zu erreichende Referenztonnage beträgt 50 % der ausgeschriebenen Tonnage (398 Mg/Jahr) = mindestens 199 Mg pro Jahr. (4) Die Referenz muss über einen Zeitraum von mindestens 3 Jahren (36 Monate) erbracht worden sein. HINWEIS: Wenn eine einzige Referenz die Mindestanforderung an die Referenztonnage nicht erfüllt, können weitere Referenzen mit niedrigeren Tonnagen angegeben werden. Die Mindestanforderung ist dann erfüllt, wenn die Summe der angegebenen Tonnagen aus den letzten fünf Jahren mit einer zeitlichen Überlappung von mindestens 3 Jahren größer/gleich der Referenztonnage ist. HINWEIS: Wenn Sie mehr Referenzen angeben wollen, können Sie diese gerne formlos einreichen. Der AG behält sich vor, einzelne Referenzangaben bei den benannten Auftraggebern zu prüfen. Sofern Sie noch nicht oder nicht über hinreichende Referenzen verfügen, können Sie weitere Angaben machen, warum Sie sich/Ihr Unternehmen für ausreichend fachkundig und leistungsfähig für die Erbringung der abgefragten Leistungen halten. Bitte schildern Sie dies ausführlich, da Sie mit Ihren Angaben Ihre Fachkunde nachweisen müssen und reichen Sie als Anlage weitere geeignete Unterlagen, Bescheinigungen etc. ein. In jedem Fall müssen die für die Durchführung des Auftrags verantwortlichen Personen über persönliche Referenzen verfügen, die die Referenzen des Bieters zu ergänzen oder zu ersetzen geeignet sind.
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Eignungskriterium: Werkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Weitere Eigenerklärungen und Angaben zur Leistungserbringung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Mit Abgabe des Angebotes erklärt der Bieter rechtsverbindlich, dass er im Falle der Beauftragung eine Sicherheit für die ordnungsgemäße Vertragserfüllung einschließlich Abrechnung, Gewährleistung und Schadensersatz sowie Erstattung von Überzahlungen gemäß den vertraglichen Regelungen stellen und über die Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Die Sicherheit kann im Falle der Beauftragung erbracht werden durch Übergabe der Bürgschaftserklärung eines in der Europäischen Union zugelassenen Kreditinstituts gemäß dem Vertrag beiliegendem Muster.
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Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: in den Vergabeunterlagen
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund: Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Ich/Wir erkläre(n), dass für mein/unser Unternehmen keine Ausschlussgründe gemäß § 123 oder § 124 GWB vorliegen ich/wir in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden bin/sind. für mein/unser Unternehmen ein Ausschlussgrund gemäß § 124 GWB vorliegt. zwar für mein/unser Unternehmen ein Ausschlussgrund gemäß § 123 GWB vorliegt, ich/wir jedoch für mein/unser Unternehmen Maßnahmen zur Selbstreinigung ergriffen habe/n, durch die für mein/unser Unternehmen die Zuverlässigkeit wiederhergestellt wurde. - Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung Ich/Wir erkläre/n, dass ich/wir meine/unsere Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt habe/n. - Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation Ich/Wir erkläre/n, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich mein/unser Unternehmen nicht in Liquidation befindet. Ein Insolvenzplan wurde rechtskräftig bestätigt, auf Verlangen werde/n ich/wir ihn vorlegen. - Angabe zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz Ich/Wir bestätige/n, dass gem. § 1 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) für mich/uns Anwendung findet. Darüber hinaus bestätige/n ich/wir, dass ich/wir alle aus dem 2. Abschnitt des LkSG erwachsenen Sorgfaltspflichten einhalte/n. oder Ich/Wir bestätige/n, dass gem. § 1 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) für mich/uns keine Anwendung findet .
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Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Eigenbetrieb WertstoffWirtschaft (EWW) des Landkreises Südliche Weinstraße
Nationale Registrierungsnummer: t: +49 6341940-0
Postanschrift: An der Kreuzmühle 2
Postleitzahl: 76829
Postort: Landau in der Pfalz
Region: Landau in der Pfalz, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: eww@suedliche-weinstrasse.de 📧
Telefon: +49 6341940-0 📞
URL: https://www.suedliche-weinstrasse.de/ 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXVHYHXDYYA3D9PC/documents 🌏
Teilnahme-URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXVHYHXDYYA3D9PC 🌏
URL des Beschaffungsinstruments: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXVHYHXDYYA3D9PC 🌏
Elektronische Einreichung: Erforderlich

Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
#Bekanntmachungs-ID: CXVHYHXDYYA3D9PC# ./.
Körper überprüfen
Name: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau -Vergabekammer-
Nationale Registrierungsnummer: t: +49 6131162234
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Postleitzahl: 55116
Postort: Mainz
Region: Mainz, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de 📧
Telefon: +49 6131162234 📞
Fax: +49 6131162113 📠
URL: https://mwvlw.rlp.de/ 🌏
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Zur Prüfung des Vergabeverfahrens im Hinblick auf das Vorliegen von Vergaberechtsverstößen können die Bieter einen Nachprüfungsantrag bei der vorgenannten Vergabekammer stellen. Es wird darauf hingewiesen, dass ein solcher Antrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) unzulässig ist, soweit der Bieter: - den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem AG nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden; - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden; - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der Antrag ist offensichtlich unzulässig, wenn das Antrags- oder Beschwerderecht offensichtlich missbräuchlich geltend gemacht wird (§ 160 Absatz 3 Satz 2 GWB). Darüber hinaus muss der Nachprüfungsantrag nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des AG, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden. Anderenfalls ist dieser verspätet und somit unzulässig. Das Nachprüfungsverfahren wird vornehmlich in Textform geführt. Anträge, Stellungnahmen und sonstige Erklärungen sind über die von der Vergabekammer benannten elektronischen Übermittlungswege einzureichen. Die Aktenübermittlung und -einsicht erfolgt grundsätzlich elektronisch. Auf abweichende Vorgaben der zuständigen Vergabekammer wird hingewiesen.
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-08-14+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 157-567183 (2026-08-14)