Bewirtschaftung der zentralen Abfallbehandlungs- und Umschlagsanlage auf dem Gelände des Abfallwirtschaftszentrums Hermine in Neunkirchen/Saar

EVS Gesellschaft für Abfallwirtschaft mbH

Bewirtschaftung der Umschlagsanlage Abfallart Hausmüll (mind. 80 %) im Gemisch mit Sperr- und/oder Gewerbeabfällen (max 20 %) sowie Bewirtschaftung der Umschlagsanlage Abfallart Altholz aus der Wertstoffsammlung inkl. sämtlicher Nebenleistungen und Wiegevorgängen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-10-05. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-08-30.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2023-08-30 Auftragsbekanntmachung
2024-01-26 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2023-08-30)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Kurze Beschreibung:
Bewirtschaftung der Umschlagsanlage Abfallart Hausmüll (mind. 80 %) im Gemisch mit Sperr- und/oder Gewerbeabfällen (max 20 %) sowie Bewirtschaftung der Umschlagsanlage Abfallart Altholz aus der Wertstoffsammlung inkl. sämtlicher Nebenleistungen und Wiegevorgängen.
Mehr anzeigen
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Neunkirchen 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: EVS Gesellschaft für Abfallwirtschaft mbH
Postanschrift: Untertürkheimer Str. 21
Postleitzahl: 66117
Postort: Saarbrücken
Kontakt
Internetadresse: http://www.evs.de 🌏
E-Mail: vergabe@evs.de 📧
Telefon: +49 681/50000 📞
Fax: +49 681/5000308 📠
URL der Dokumente: https://www.subreport.de/E79495413 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2023-08-30 📅
Einreichungsfrist: 2023-10-05 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-09-04 📅
Datum des Beginns: 2024-01-01 📅
Datum des Endes: 2025-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 169-531008
ABl. S-Ausgabe: 169
Zusätzliche Informationen
Bei der Öffnung der Angebote sind nach § 55 Abs. 2 VgV keine Bieter zugelassen

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Um die Anlieferung, Lagerung und Behandlung von Hausabfällen in Zeiten von geplanten (Revisionen; Gesamtvolumen ca. 20.400 Mg Haus-, Sperr- bzw. nicht gefährliche Gewerbeabfälle) und ungeplanten Betriebsunterbrechungen der AVA Velsen sowie deren Rückführung in die AVA Velsen und die Anlieferung, Behandlung und Umschlag von Altholz aus der Wertstoffsammlung (Gesamtvolumen ca. 30.000 Mg) sicherstellen zu können, wird im Rahmen dieses Vergabeverfahrens ein Auftragnehmer gesucht, der für den genannten Zeitraum von 24 Monaten an der vom Auftraggeber angemieteten zentralen Behandlungs- und Umschlagsstelle - Abfallwirtschaftszentrum Hermine - den Betrieb führt.
Mehr anzeigen
Beschreibung der Verlängerungen: Einseitige Verlängerungsoption der EVS ABW GmbH: 2 x 6 Monate
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Abfallwirtschaftszentrum Hermine in Neunkirchen/Saar

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Eigenerklärung zur Eignung gem. Formblatt 124_LD
Die Eignung ist durch Eigenerklärung gem. Formblatt 124_LD (Eigenerklärung zur Eignung) nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124_LD angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen.
Mehr anzeigen
Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124_LD auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
Bei Bietergemeinschaften sind die Erklärungen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
Eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) wird akzeptiert.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Eigenerklärung zur Eignung gem. Formblatt 124_LD
Die Eignung ist durch Eigenerklärung gem. Formblatt 124_LD (Eigenerklärung zur Eignung) nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124_LD angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen.
Mehr anzeigen
Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124_LD auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
Bei Bietergemeinschaften sind die Erklärungen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
Eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) wird akzeptiert.
Versicherungen:
Der Auftragnehmer hat folgende Versicherungen abzuschließen:
• Betriebshaftpflicht- und eine Umwelthaftpflichtversicherung jeweils in Höhe von 5 Mio. €
• eine Umweltschadensversicherung in Höhe von 1 Mio. €
• eine Feuerversicherung für den Fall der Selbstentzündung der Geräte bzw. der dazugehörenden Betriebsmittel in Höhe von 5 Mio. €
Der Bieter hat im Rahmen der Wertung eine Erklärung seines Versicherers einzureichen, wonach die geforderten Deckungssummen zu den Haftpflichtversicherungen und die Versicherungssumme zur Feuerversicherung bei Auftragserteilung bereitgestellt werden.
Mehr anzeigen
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Eigenerklärung zur Eignung gem. Formblatt 124_LD
Die Eignung ist durch Eigenerklärung gem. Formblatt 124_LD (Eigenerklärung zur Eignung) nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124_LD angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen.
Mehr anzeigen
Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124_LD auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
Bei Bietergemeinschaften sind die Erklärungen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
Eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) wird akzeptiert.
Mindeststandards:
Zertifikat zum Entsorgungsfachbetrieb
Der Bieter muss die Qualifikation eines Entsorgungsfachbetriebes für die Lagerung und die Behandlung von Haus-(AVV 20 03 01), Sperr- (AVV 20 03 07) und Holzabfällen (AVV 20 01 38) sowie für hausmüllähnliche Gewerbeabfälle (AVV 20 03 01) gemäß § 56 Abs. 2 KrWG erfüllen.
Mehr anzeigen
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes über die Sicherung von Sozialstandards, Tariftreue und fairen Löhnen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge im Saarland (Saarländisches Tariftreue- und Fairer-Lohn-Gesetz - STFLG) vom 8. Dezember 2021 (Amtsbl. I S. 2688).
Mehr anzeigen
Zudem gilt die Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren (Eigenerklärung EU-Sanktionen gegen Russland in den Vergabeunterlagen).
Mehr anzeigen

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2023-11-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2023-10-05 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Zusätzliche Informationen: Bei der Öffnung der Angebote sind nach § 55 Abs. 2 VgV keine Bieter zugelassen

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Internetadresse: www.evs.de 🌏
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E79495413 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Voraussichtlicher Zeitpunkt weiterer Bekanntmachungen: 2025

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Saarlandes, Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie
Postanschrift: Franz-Josef-Röder-Str. 17
Postort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 6815014994 📞
E-Mail: vergabekammern@wirtschaft.saarland.de 📧
Fax: +49 6815013506 📠
Internetadresse: https://www.saarland.de/mwide/DE/themen-aufgaben/weitere_aufgaben/vergabekammern/vergabekammern_node.html 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es gelten die Fristen nach § 160 Abs. 3 GWB. Auf § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich verwiesen. Um eine Korrektur einer Entscheidung im Vergabeverfahren zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag noch nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag informiert hat und 15 Kalendertage bzw. nach Versendung der Information per Fax oder auf elektronischen Weg 10 Kalendertage vergangen sind. Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Mehr anzeigen
Der Antrag ist ferner unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 GWB, insbesondere § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Quelle: OJS 2023/S 169-531008 (2023-08-30)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-01-26)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: EVS ABW GmbH

Referenz
Daten
Absendedatum: 2024-01-26 📅
Veröffentlichungsdatum: 2024-01-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2024/S 022-062871
Verweist auf Bekanntmachung: 2023/S 169-531008
ABl. S-Ausgabe: 22
Zusätzliche Informationen
Wichtiger Hinweis: Die vergebenen Auftragswerte werden gemäß §39 Absatz 6 Nummer 3 und 4 VgV nicht veröffentlicht. Der Betrag 0,01 EUR dient lediglich als Platzhalter.

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2023-11-21 📅
Name: TERRAG GmbH
Postort: Neunkirchen
Land: Deutschland 🇩🇪
Neunkirchen 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie, Vergabekammern des Saarlandes
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es gelten die Fristen nach § 160 Abs. 3 GWB. Auf § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich verwiesen. Um eine Korrektur einer Entscheidung im Vergabeverfahren zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag noch nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag informiert hat und 15 Kalendertage bzw. nach Versendung der Information per Fax oder auf elektronischen Weg 10 Kalendertage vergangen sind. Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Der Antrag ist ferner unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 GWB, insbesondere § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2024/S 022-062871 (2024-01-26)