Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Vorzulegende Nachweise und Erklärungen
Gemäß §§ 42 - 50 VgV werden bei der Auswahl der Angebote, die für den Zuschlag in Betracht kommen, nur Bieter berücksichtigt, die für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen die erforderliche Eignung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit) besitzen. Dieser Nachweis muss ebenfalls für alle Subunternehmer erbracht werden.
Abgabe Musterformblatt für vorzulegende Nachweise und Erklärungen oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)/ Eigenerklärung zu:
1. Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von zwingenden Ausschlussgründen nach § 123 GWB und zum Nichtvorliegen fakultativer Ausschlussgründe nach § 124 GWB.
Erklärung, dass Sie:
- den gesetzlichen Verpflichtungen zur fristgerechten Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung ordnungsgemäß nachgekommen sind,
--> zu erbringender Nachweis: Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (sofern Beitragspflicht besteht) und des Finanzamtes
- den Verpflichtungen aus dem Gesetz über die Beschäftigung Schwerbehinderter ordnungsgemäß nachgekommen sind,
- nicht rechtskräftig verurteilt worden sind oder gegen uns eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist nach
o § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
o § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen,
o § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),
o § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haus-halt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
o § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
o § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr),
o § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern),
o den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete),
o Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder
o den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeits-kraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).
- über unser Vermögen nicht das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt wurde,
- uns nicht in Liquidation befinden,
- keine Verfehlungen begangen haben, die unsere Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt, insbesondere wir uns nicht an Preisabsprachen beteiligt haben bzw. beteiligen werden,
- unserer Verpflichtung zur Gewährleistung von Tariftreue, Mindestentgelt und Mindestarbeitsentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben ordnungsgemäß nachgekommen sind
--> zu erbringender Nachweis: Mustererklärung nach § 4 LTTG
und
- wegen illegaler Beschäftigung von Arbeitskräften in den letzten 3 Jahren nicht mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 EUR belegt worden sind und
- die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung erfüllen
--> zu erbringender Nachweis: Eintragung im Handels-/Berufsregister nach § 44 VgV bzw. ein vergleichbarer Nachweis