Auftragsbekanntmachung (2026-04-27) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: BFC LIS Baugrund- und Schadstoffgutachten mit Wasserbewirtschaftungskonzept für die Verkehrsflächen und Ladeinfrastruktur
Referenznummer: INF1-0237-2026
Kurze Beschreibung:
“Baugrund- und Schadstoffgutachten mit Wasserbewirtschaftungskonzept”
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Ingenieurbüros📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“• Einarbeitung in den Projektstand und vorhandene Unterlagen
• Festlegung eines Untersuchungskonzeptes inkl. Lage der Aufschlusspunkte
• Abstimmung der...”
Beschreibung der Beschaffung
• Einarbeitung in den Projektstand und vorhandene Unterlagen
• Festlegung eines Untersuchungskonzeptes inkl. Lage der Aufschlusspunkte
• Abstimmung der Untersuchungsstrategie mit dem Auftraggeber
• Durchführung von Rammkernsondierungen (RKS)
• Durchführung von ergänzenden leichten Rammsondierungen (DPL)
• Durchführung von Drucksondierungen
• Dokumentation der Schichtenabfolgen und Grundwasserbeobachtungen
• Geodätische Einmessung aller Aufschlusspunkte (Lage/Höhe)
• Laboruntersuchungen - Geotechnik
• Laboruntersuchungen - Schadstoffe/ Altlasten
• Ergebnisberichte
• Geotechnischer Untersuchungsbericht
• Schadstoffbericht
• Zusammenfassende Aussagen zu Versickerungsfähigkeit, Grundwasserlage (zeHGW / zeMHGW), Relevanz für Regenwasserbewirtschaftung
• Entsorgung und abfallrechtliche Einstufung
• Wasserbewirtschaftungskonzept
• Grobkonzept Regenwasser
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Zusätzliche Informationen:
“#Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#”
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Bodenuntersuchungen📦 Dauer
Datum des Beginns: 2026-07-01 📅
Datum des Endes: 2026-10-30 📅
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-06-02 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 27
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Der Bieter hat zwei geeignete Referenzen für:
Baugrund- und Altlastenuntersuchungen
Wasserbewirtschaftungs- / Regenwasserkonzepte vergleichbarer...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Der Bieter hat zwei geeignete Referenzen für:
Baugrund- und Altlastenuntersuchungen
Wasserbewirtschaftungs- / Regenwasserkonzepte vergleichbarer Komplexität
vorzulegen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“a. Projektleitung:
Studienabschluss der Fachrichtungen Bauingenieurwesen (oder vergleich-
barer Studienabschluss einer Fachhochschule oder Hochschule)...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
a. Projektleitung:
Studienabschluss der Fachrichtungen Bauingenieurwesen (oder vergleich-
barer Studienabschluss einer Fachhochschule oder Hochschule) sowie mindestens 4 Jahre
Berufserfahrung für Baugrund- und Altlastenuntersuchungen gemäß der DIN EN ISO 22475-1 (Geotechnische Erkundung und Untersuchung - Probenahmeverfahren) und / oder DIN 4021 (Altlastenuntersuchung)
b. stellv. Projektleitung:
Studienabschluss der Fachrichtungen Bauingenieurwesen (oder vergleich-
barer Studienabschluss einer Fachhochschule oder Hochschule) sowie mindestens 2 Jahre
Berufserfahrung für Baugrund- und Altlastenuntersuchungen gemäß der DIN EN ISO 22475-1 (Geotechnische Erkundung und Untersuchung - Probenahmeverfahren) und / oder DIN 4021 (Altlastenuntersuchung)
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Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
“gesamtschuldnerisch haftend”
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
“siehe Vergabeunterlagen” Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Der Auftragnehmer hat gem.
Frauenförderverordnung während des Auftrags Maßnahmen
zur Frauenförderung durchzuführen oder einzuleiten. Hierzu
hat der Bieter...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Der Auftragnehmer hat gem.
Frauenförderverordnung während des Auftrags Maßnahmen
zur Frauenförderung durchzuführen oder einzuleiten. Hierzu
hat der Bieter mit der Angebotsabgabe eine Erklärung zur
Frauenförderung iSd Frauenförderverordnung abzugeben.
Der AG stellt hierzu ebenfalls ein Formular zur Verfügung.
Darüber hinaus hat der AN die Vorgaben nach dem BerlAVG,
insbesondere zum vergaberechtlichen Mindestlohn, zu
berücksichtigen.
“1. Der AG ist Sektorenauftraggeber nach § 100 Abs. 1 Nr. 1
GWB und führt hier ein offenes Verfahren durch. Der AG
unterliegt neben dem GWB und der SektVO...”
1. Der AG ist Sektorenauftraggeber nach § 100 Abs. 1 Nr. 1
GWB und führt hier ein offenes Verfahren durch. Der AG
unterliegt neben dem GWB und der SektVO insbesondere dem
Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz.
2. Durch diese Bekanntmachung wird die Angebotsfrist begonnen, in dem jedes interessierrte Unternehmen ein Angebot ageben kann.
3. Die Übermittlung von ieterfragen hat ausschließlich
unter Nutzung der Funktionalität der Vergabeplattform unter
Angabe der Bezeichnung der Maßnahme u. des Aktenzeichens
INF1-0237-2026 über die Nachrichtenfunktion zu erfolgen.Die Beantwortung der Bieterfragen während der Angebotsfrist werden grundsätzlich nur auf solche
Fragen erteilt, die bis zum 27.05.2026 an die bezeichnete Stelle
unter Nutzung der Funktionalität der Vergabeplattform
eingegangen sind.
Der AG wird etwaige Informationen (auch die Formulare)
u. Beantwortung von Fragen von Bietern sowie
sonstige Klarstellungen des AG, die das Vergabeverfahren betreffen,
auf der Vergabekooperation Berlin veröffentlichen. Der AG
empfiehlt daher allen Bietern, täglich den vorbenannten Link
zum Abruf von aktuellen Informationen u. Klarstellungen des AG
sowie Antworten von Bieteranfragen zum Vergabeverfahren
zu nutzen. Die Bieter sollen die vom AG zur Verfügung gestellten
Formulare verwenden, ausfüllen und durch die geforderten
Angaben, Erklärungen u. Nachweise ergänzen. Ein Verweis
auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend.
4. Mit der Benennung der Referenzen stimmt der Bieter/
Bietergemeinschaft der Kontaktaufnahme durch den AG zu den jeweiligen
Referenzgebern zu.
Zu Kooperationsformen im vorliegenden Vergabeverfahren:
5. Sofern ein Angebot als Bietergemeinschaft erfolgt, ist mit dem
Angebot eine von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft eine
ausgefüllte Eigenerklärung zur Eignung einzureichen, aus der sich auch die
gesamtschuldnerische Haftung im Zuschlagsfall, die Namen
sämtlicher Mitglieder der Bietergemeinschaftein bevollmächtigter Vertreter und die
Absicht, sich im Fall der Zuschlagsfall zu einer
Arbeitsgemeinschaft zusammenzuschließen, ergibt. Bietergemeinschaften
dürfen nur eine Angebot einreichen.
Die einzureichenden Unterlagen sind bei Vorliegen einer
Bietergemeinschaft für jedes Mitglied der
Bietergemeinschaft in einem gesonderten
Formular vorzulegen.
Darüber hinaus ist von den Mitgliedern der Bietergemeinschaft
bzw. dem Vertreter dieser zu erklären, inwiefern für das
jeweilige beteiligte Unternehmen wirtschaftlich zweckmäßige
und kaufmännische Gründe vorliegen, sich nicht allein um die
Auftragsvergabe zu bewerben. Der AG stellt hierzu ein
Formblatt (Bewerbergemeinschaftserklärung) zur Verfügung.
6. Beabsichtigt der Bieter oder ein Mitglied einer
Bietergemeinschaft, sich hinsichtlich der wirtschaftlichen
und finanziellen oder technischen und beruflichen
Leistungsfähigkeit auf andere Unternehmen (Dritter /
Nachunternehmer /konzernverbundener Unternehmen) zu
berufen (Eignungsleihe), so sind die einzureichenden
Unterlagen für die anderen Unternehmen insoweit in einem
gesonderten Formular vorzulegen, als die
Bezugnahme auf die Leistungsfähigkeit Dritter erfolgt.
Zusätzlich hat der Bieter gesondert mit dem die Verpflichtungserklärung der anderen
Unternehmen vorzulegen, nach deren Inhalt die rechtlich und
tatsächlich abgesicherte Verfügbarkeit über die
entsprechenden Ressourcen der Dritten nachgewiesen wird.
Bei einer Bezugnahme auf Kapazitäten eines anderen
Unternehmens im Hinblick auf die wirtschaftliche oder finanzielle
Leistungsfähigkeit ist durch dieses ausdrücklich zu bestätigen,
dass es mit dem Bieter im Auftragsfall gemeinsam für die
Auftragsdurchführung entsprechend dem Umfang der
Eignungsleihe haftet. Beabsichtigt der Bieter, im Hinblick
auf vorzulegende Nachweise/Angaben/Erklärungen für die
erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- oder
Befähigungsnachweise oder die einschlägige berufliche
Erfahrung (Referenzen) die Kapazitäten anderer Unternehmen
in Anspruch zu nehmen, so ist durch dieses ausdrücklich zu
bestätigen, dass es die Leistungen als Subunternehmer im
Auftragsfall erbringen wird, für die diese Kapazitäten benötigt
werden.
7. Der Auftraggeber hat für die Einreichung des
Angebots Formulare erstellt. Diese sind für die
Einreichung dess Angebotszu verwenden und über die
Vergabeplattform herunterzuladen. Das Angebot
muss bis zum Schlusstermin über die Vergabeplattform in
Textform eingereicht werden.
8. Datenschutz: Der Bieter hat die Bestimmungen der
Datenschutz-Grundverordnung, des
Bundesdatenschutzgesetzes sowie anderer geltender Gesetze
zum Schutz personenbezogenen Daten einzuhalten. Für die
Übermittlung personenbezogener Daten an den Auftraggeber
trägt der Bieter die datenschutzrechtliche Verantwortung
und hat entsprechend die Rechtmäßigkeit sicherzustellen (z. B.
durch Einholung von Einwilligungen bei Angaben natürlicher
Personen).
9. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt
der vorliegenden EU-weiten Bekanntmachung maßgeblich ist,
wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren
Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird u. der
Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen
Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig oder verändert
wiedergegeben wird.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Nationale Registrierungsnummer: 11-1300000V00-74
Postanschrift: Martin- Luther- Str. 105
Postleitzahl: 10825
Postort: Berlin
Region: Berlin🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@senweb.berlin.de📧
Telefon: +49 30-9013-8316📞
Fax: +49 30-9013-7613 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“§ 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Quelle: OJS 2026/S 082-288338 (2026-04-27)