Die Auftraggeberin will die Bestandsbeleuchtung in den öffentlich zugänglichen Bereichen, in den Fluren und den Verkehrswegen sowie in größeren Einzelräumen verschiedener Häuser des Krankenhauses durch LED Beleuchtung ersetzen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-09-05.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-08-04.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: BG Klinikum Hamburg gGmbH, LED Innenbeleuchtung
46-23 (200)
Produkte/Dienstleistungen: Decken- oder Wandleuchten📦
Kurze Beschreibung:
“Die Auftraggeberin will die Bestandsbeleuchtung in den öffentlich zugänglichen Bereichen, in den Fluren und den Verkehrswegen sowie in größeren Einzelräumen...”
Kurze Beschreibung
Die Auftraggeberin will die Bestandsbeleuchtung in den öffentlich zugänglichen Bereichen, in den Fluren und den Verkehrswegen sowie in größeren Einzelräumen verschiedener Häuser des Krankenhauses durch LED Beleuchtung ersetzen.
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Leuchten und Beleuchtungszubehör📦
Ort der Leistung: Hamburg🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: BG Klinikum Hamburg gGmbH Bergedorfer Straße 10 21033 Hamburg
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Auftraggeberin will aufgrund von technischer Überalterung die Bestandsbeleuchtung in den öffentlich zugänglichen Bereichen, in den Fluren und den...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Auftraggeberin will aufgrund von technischer Überalterung die Bestandsbeleuchtung in den öffentlich zugänglichen Bereichen, in den Fluren und den Verkehrswegen sowie in größeren Einzelräumen verschiedener Häuser des Krankenhauses durch LED Beleuchtung ersetzen. Die Maßnahme dient sowohl der Einsparung von Energiekosten als auch der Reduzierung der Brandlasten sowie der Reduktion des Instandhaltungs- und Wartungsaufwandes an der veralteten Technik.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2023-10-02 📅
Datum des Endes: 2025-10-02 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“1. Nichtvorliegen von zwingenden Ausschlussgründen nach § 123 Abs. 1, 4 GWB (Eigenerklärung im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" erforderlich); liegt...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
1. Nichtvorliegen von zwingenden Ausschlussgründen nach § 123 Abs. 1, 4 GWB (Eigenerklärung im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" erforderlich); liegt ein zwingender Ausschlussgrund vor, so sind aussagefähige Unterlagen zur Selbstreinigung gemäß § 125 GWB vorzulegen;
2. Nichtvorliegen von fakultativen Ausschlussgründen nach § 124 Abs. 1 GWB (Eigenerklärung im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" erforderlich); liegt ein fakultativer Ausschlussgrund vor, so sind aussagefähige Unterlagen zur Selbstreinigung gemäß § 125 GWB vorzulegen;
3. Erklärung, dass das Unternehmen des Bewerbers nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten Personen oder Unternehmen gehört, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen sowie Erklärung, dass die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, ebenfalls nicht zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift gehören.
4. Erklärung, dass das Unternehmen des Bewerbers nicht wegen eines Verstoßes nach § 23 AEntG und nach § 21 MiLoG mit einer Geldbuße von wenigstens EUR 2.500 oder wegen eines Verstoßes gemäß § 22 LkSG mit einer Geldbuße von wenigstens einhundertfünfundsiebzigtausend Euro belegt worden ist und keine aktueller Verstoß und kein anstehender Bußgeldbescheid gegen das Unternehmen des Bewerbers beziehungsweise die verantwortlich handelnde(n) Person(en) nach § 98c Abs. 1 AufenthG oder nach § 21 SchwArbG bekannt ist (Eigenerklärung im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" erforderlich).
5. Eintragung im Berufs- oder Handelsregister oder gleichwertige Bescheinigung einer Behörde des Ursprungs- oder Herkunftslandes des Bewerbers (Eigenerklärung im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" erforderlich);
6. Mitgliedschaft bei Berufsgenossenschaft oder gleichwertige Bescheinigung einer Behörde des Ursprungs- oder Herkunftslands des Bewerbers (Eigenerklärung im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" erforderlich).
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“1. Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren sowie Umsatz des Unternehmens, soweit er Leistungen betrifft, die mit...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1. Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren sowie Umsatz des Unternehmens, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen. Die Umsatzzahlen sollen belegen, dass der Bieter wirtschaftlich zur Ausführung des Auftrags in der Lage sein wird (Eigenerklärung im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung").
2. (beabsichtigter/erfolgter) Abschluss einer Haftpflichtversicherung oder einer vergleichbaren marktüblichen Versicherung mit einer Haftpflichtdeckungshöhe von mindestens 2 Mio. Euro für Personenschäden und 5 Mio. Euro für Sach- und Vermögensschäden zweifach maximiert pro Versicherungsjahr und Schadensfall (Eigenerklärung im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" und ggf. zusätzlich Nachweis über Versicherung).
“Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit den oben angegebenen Deckungssummen.” Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Erklärung, dass in den letzten drei Geschäftsjahren vergleichbare Leistungen ausgeführt worden sind samt Angaben zum Projekt und Auftraggeber (Kontakt...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Erklärung, dass in den letzten drei Geschäftsjahren vergleichbare Leistungen ausgeführt worden sind samt Angaben zum Projekt und Auftraggeber (Kontakt Auftraggeber, Referenzprojekt, Gegenstand des Auftrags, Durchführungszeitraum, Auftragsvolumen in EUR gesamt (netto), Weitere Angaben). Eine Referenz ist gleichwertig, wenn sie nach Art und Umfang den Anforderungen der ausgeschriebenen Leistung entspricht (Eigenerklärung im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" sowie im Formblatt "Referenzbogen" erforderlich).
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“Mindestens eine Referenz über die Lieferung von 1.000 Innenleuchten pro Quartal.” Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Gemäß Vertrag und VOL/B
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-09-05
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2023-10-02 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2023-09-05
12:00 📅
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHH6UR2
Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 02289499-0📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.de-mail.de📧
Fax: +49 02289499-163 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Möchte ein Unternehmen einen Verstoß gegen Vergabevorschriften geltend machen, so hat es diese innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen ab Kenntnis...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Möchte ein Unternehmen einen Verstoß gegen Vergabevorschriften geltend machen, so hat es diese innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen ab Kenntnis gegenüber der Auftraggeberin zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die auf Grund der Bekanntmachung oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zu Angebotsabgabe der Auftraggeberin gegenüber gerügt werden.
Teilt die Auftraggeberin dem Unternehmen mit, dass sie der Rüge nicht abhelfen werde, so kann das Unternehmen innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen schriftlichen Antrag auf Nachprüfung bei der zuständigen Vergabekammer stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die genannten Fristen gelten nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 S. 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2023/S 152-485197 (2023-08-04)