Auftragsbekanntmachung (2026-04-27) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Bildungscampus Weißenfels - Kloster St. Claren, Am Kloster 2, 06667 Weißenfels
Fachlos 001: Zentrale Baustelleneinrichtung
Referenznummer: 30.ZVS.3/60/25/2026 (B)
Kurze Beschreibung:
Fachlos 001: Zentrale Baustelleneinrichtung
- ca. 2 St Bürocontainer 15 m2, inkl. Vorhaltung
- ca. 2 St Besprechungscontainer 30 m2, inkl. Vorhaltung
- ca. 3 St Sanitär-, Wasch- u. Duschcontainer 15 m2, inkl. Vorhaltung
- ca. 1 St Sanitätscontainer 15 m2, inkl. Vorhaltung
- ca. 1 psch Bauschließanlage, inkl. Vorhaltung
- ca. 1 psch Containerschließanlage, inkl. Vorhaltung
- ca. 1 psch Verkehrssicherung, inkl. Vorhaltung
- ca. 1 psch Bauwasseranschluss, inkl. Verteilung, inkl. Vorhaltung
- ca. 200 m2 Öffnungen verschließen, provisorisch, inkl. Vorhaltung
- ca. 1 psch Schutzmaßnahmen (Absturzsicherungen, Baumschutz, Schutzwände)
- ca. 60 Std Grobreinigung,
- ca. 2.100 m2 Baustraßen Asphalt/ Überdeckungen
- ca. 580 m Bauzaun Stahl, mit Sichtschutz, mit Türen und Toren
- ca. 3 St Bautreppen, inkl. Vorhaltung
- ca. 2 St Bürocontainer 15 m2, inkl. Vorhaltung
- ca. 2 St Besprechungscontainer 30 m2, inkl. Vorhaltung
- ca. 3 St Sanitär-, Wasch- u. Duschcontainer 15 m2, inkl. Vorhaltung
- ca. 1 St Sanitätscontainer 15 m2, inkl. Vorhaltung
- ca. 1 psch Bauschließanlage, inkl. Vorhaltung
- ca. 1 psch Containerschließanlage, inkl. Vorhaltung
- ca. 1 psch Verkehrssicherung, inkl. Vorhaltung
- ca. 1 psch Bauwasseranschluss, inkl. Verteilung, inkl. Vorhaltung
- ca. 200 m2 Öffnungen verschließen, provisorisch, inkl. Vorhaltung
- ca. 1 psch Schutzmaßnahmen (Absturzsicherungen, Baumschutz, Schutzwände)
- ca. 60 Std Grobreinigung,
- ca. 2.100 m2 Baustraßen Asphalt/ Überdeckungen
- ca. 580 m Bauzaun Stahl, mit Sichtschutz, mit Türen und Toren
- ca. 3 St Bautreppen, inkl. Vorhaltung
Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Baustelleneinrichtung📦 Beschreibung
Interne Kennung: 30.ZVS.3/60/25/2026 (B)
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#
Postanschrift: Am Kloster 2
Postleitzahl: 06667
Stadt: Weißenfels
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Burgenlandkreis
🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-06-26 📅
Datum des Endes: 2030-03-19 📅
Vergabekriterien
Preis ✅ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-05-28 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-05-28 10:01:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 36 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Eine Sicherheitsleistung ist erforderlich ✅
Eröffnungstermin: 2026-05-28 10:01:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2026-05-21 23:59:00 📅
Zusätzliche Informationen:
Das Leistungsverzeichnis in PDF-Format muss mit dem Angebot vorliegen und wird nicht nachgefordert. Ein Fehlen dieser Unterlagen führt zum Ausschluss. Alle anderen Unterlagen können nachgefordert werden.
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
x Leistungsverzeichnis oder Kurzleistungsverzeichnis für das/die angebotene/-n Los/-e als PDF-Datei mit den Eintragungen der Angebotspreise des Bieters. Eine Nicht-Abgabe dieser PDF-Datei führt zum Ausschluss des Angebotes. Diese Unterlagen werden nicht nachgefordert.
x Leistungsverzeichnis / Angebot als GAEB 84-Datei
Sie werden gebeten, die von Ihnen verpreisten Leistungsverzeichnisse im Dateiformat DA84 einzureichen, da dies eine beschleunigte rechnerische Prüfung der eingegangenen Angebote ermöglicht. Die GAEB-Datei ersetzt nicht das als PDF-Datei abzugebende verpreiste Leistungsverzeichnis. Sollten Sie dieser Bitte nicht entsprechen, hat dies jedoch keine unmittelbaren Konsequenzen für Sie, insbesondere wird Ihr Angebot nicht aus diesem Grund ausgeschlossen werden.
x Angebotsschreiben (Formblatt 213)
x Angaben zur Preisermittlung entsprechend den Formblättern 221 oder 222 (bei Abgabe mehrerer Hauptangebote für jedes Hauptangebot)
x Beiliegendes Formblatt 124-BLK – Eigenerklärung zur Eignung (Präqualifizierte Bieter legen bitte das Zertifikat bei); alternativ Einheitliche Europäische Eigenerklärung
xbeigefügte Erklärung über Freistellungsbescheinigung
und/oder Freistellungsbescheinigung nach § 48b Einkommensteuergesetz
(Hinweis: Wird die Freistellungsbescheinigung vorgelegt, ist die Einreichung der beigefügten Erklärung nicht zwingend erforderlich.)
Hinweise:
1. Anstelle der Einzelnachweise kann auch das Präqualifizierungs-Zertifikat (PQ-VOB/ULV) vorgelegt werden.
2. Für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft sind die Eignungsnachweise und Erklärungen entsprechend den gestellten Anforderungen vorzulegen.
3. Gemäß § 8 Abs. 2 Nr. 2 VOB/A EU sind auf gesondertes Verlangen die dort benannten Angaben von eingesetzten Unterauftragnehmern der Vergabestelle anzugeben (siehe auch Formblatt 233).
4. Bei Einsatz von Kapazitäten anderer Unternehmen (Unteraufträge, Eignungsleihe) sind die Eigenerklärungen auch für die vorgesehenen anderen Unternehmen abzugeben, es sei denn diese sind präqualifiziert. In diesem Fall reicht die Angabe der Nummer unter der das Unternehmen in der Liste PQ/ULV geführt werden. Weiterhin behält sich die Vergabestelle vor weitere Nachweise aus oben genannter Liste auch vom anderen Unternehmen auf gesondertes Verlangen abzufordern. (siehe auch Bewerbungsbedingungen – FB 212 EU).
5. Bewerber, die nicht ihren Sitz in der BRD haben, haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Fremdsprachige Nachweisen ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen.
6. Bei der elektronischen Angebotsabgabe ist grundsätzlich für den Nachweis der Eignung die Vorlage von eingescannten Unterlagen, Erklärungen und Nachweisen (=Kopie) ausreichend. Die Vergabestelle behält sich vor auf gesondertes Verlangen die Vorlage von Original-Unterlagen nachzufordern.
7. Wir weisen darauf hin, dass die Bieter die gem. Bekanntmachung und in den Vergabeunterlagen genannten vorzulegenden Erklärungen und Nachweise nach Aufforderung innerhalb einer nach Tagen bestimmten Frist vorlegen müssen und dass bei nicht fristgerechter Vorlage der vorzulegenden Erklärungen und Nachweise das Angebot von der Wertung auszuschließen ist. Eine Fristverlängerung ist nur bei rechtzeitiger Beantragung vor Fristablauf mit Angabe einer nachvollziehbaren Begründung möglich.
8. Im Falle von Widersprüchen in den Vergabeunterlagen zu gestellten Anforderungen der geforderten Erklärungen und Nachweise gelten grundsätzlich vorrangig die in der Bekanntmachung genannten Anforderungen.
9. Entsprechend der gesetzlichen Vorgaben wird der Auftraggeber ab einem Auftragswert von 30.000 € für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister gem. § 6 WRegG abfordern.
(siehe auch ausführlich abschließende Liste in den Vergabeunterlagen)
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
x Leistungsverzeichnis oder Kurzleistungsverzeichnis für das/die angebotene/-n Los/-e als PDF-Datei mit den Eintragungen der Angebotspreise des Bieters. Eine Nicht-Abgabe dieser PDF-Datei führt zum Ausschluss des Angebotes. Diese Unterlagen werden nicht nachgefordert.
x Leistungsverzeichnis / Angebot als GAEB 84-Datei
Sie werden gebeten, die von Ihnen verpreisten Leistungsverzeichnisse im Dateiformat DA84 einzureichen, da dies eine beschleunigte rechnerische Prüfung der eingegangenen Angebote ermöglicht. Die GAEB-Datei ersetzt nicht das als PDF-Datei abzugebende verpreiste Leistungsverzeichnis. Sollten Sie dieser Bitte nicht entsprechen, hat dies jedoch keine unmittelbaren Konsequenzen für Sie, insbesondere wird Ihr Angebot nicht aus diesem Grund ausgeschlossen werden.
x Angebotsschreiben (Formblatt 213)
x Angaben zur Preisermittlung entsprechend den Formblättern 221 oder 222 (bei Abgabe mehrerer Hauptangebote für jedes Hauptangebot)
x Beiliegendes Formblatt 124-BLK – Eigenerklärung zur Eignung (Präqualifizierte Bieter legen bitte das Zertifikat bei); alternativ Einheitliche Europäische Eigenerklärung
xbeigefügte Erklärung über Freistellungsbescheinigung
und/oder Freistellungsbescheinigung nach § 48b Einkommensteuergesetz
(Hinweis: Wird die Freistellungsbescheinigung vorgelegt, ist die Einreichung der beigefügten Erklärung nicht zwingend erforderlich.)
Hinweise:
1. Anstelle der Einzelnachweise kann auch das Präqualifizierungs-Zertifikat (PQ-VOB/ULV) vorgelegt werden.
2. Für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft sind die Eignungsnachweise und Erklärungen entsprechend den gestellten Anforderungen vorzulegen.
3. Gemäß § 8 Abs. 2 Nr. 2 VOB/A EU sind auf gesondertes Verlangen die dort benannten Angaben von eingesetzten Unterauftragnehmern der Vergabestelle anzugeben (siehe auch Formblatt 233).
4. Bei Einsatz von Kapazitäten anderer Unternehmen (Unteraufträge, Eignungsleihe) sind die Eigenerklärungen auch für die vorgesehenen anderen Unternehmen abzugeben, es sei denn diese sind präqualifiziert. In diesem Fall reicht die Angabe der Nummer unter der das Unternehmen in der Liste PQ/ULV geführt werden. Weiterhin behält sich die Vergabestelle vor weitere Nachweise aus oben genannter Liste auch vom anderen Unternehmen auf gesondertes Verlangen abzufordern. (siehe auch Bewerbungsbedingungen – FB 212 EU).
5. Bewerber, die nicht ihren Sitz in der BRD haben, haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Fremdsprachige Nachweisen ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen.
6. Bei der elektronischen Angebotsabgabe ist grundsätzlich für den Nachweis der Eignung die Vorlage von eingescannten Unterlagen, Erklärungen und Nachweisen (=Kopie) ausreichend. Die Vergabestelle behält sich vor auf gesondertes Verlangen die Vorlage von Original-Unterlagen nachzufordern.
7. Wir weisen darauf hin, dass die Bieter die gem. Bekanntmachung und in den Vergabeunterlagen genannten vorzulegenden Erklärungen und Nachweise nach Aufforderung innerhalb einer nach Tagen bestimmten Frist vorlegen müssen und dass bei nicht fristgerechter Vorlage der vorzulegenden Erklärungen und Nachweise das Angebot von der Wertung auszuschließen ist. Eine Fristverlängerung ist nur bei rechtzeitiger Beantragung vor Fristablauf mit Angabe einer nachvollziehbaren Begründung möglich.
8. Im Falle von Widersprüchen in den Vergabeunterlagen zu gestellten Anforderungen der geforderten Erklärungen und Nachweise gelten grundsätzlich vorrangig die in der Bekanntmachung genannten Anforderungen.
9. Entsprechend der gesetzlichen Vorgaben wird der Auftraggeber ab einem Auftragswert von 30.000 € für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister gem. § 6 WRegG abfordern.
(siehe auch ausführlich abschließende Liste in den Vergabeunterlagen)
Eignungskriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Mit dem Angebot einzureichen
x Beiliegendes Formblatt 124 – Eigenerklärung zur Eignung (Präqualifizierte Bieter legen bitte das Zertifikat bei)
x Angaben zur Preisermittlung entsprechend den Formblättern 221 oder 222 (bei Abgabe mehrerer Hauptangebote für jedes Hauptangebot)
x Formblatt 234 - Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft (wenn das Angebot von einer Bietergemeinschaft abgegeben wird; bei Abgabe mehrerer Hauptangebote für jedes Hauptangebot einer Bietergemeinschaft)--> sofern erforderlich
x Formblatt 235 - Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen (wenn sich der Bieter der Kapazitäten anderer Unternehmen bedienen wird; bei Abgabe mehrere Hauptangebote für jedes Hauptangebot, in dem sich der Bieter der Kapazitäten anderer Unternehmen bedient) --> sofern erforderlich
x gültiger Nachweis über Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit Angaben über Personen-, Sach- und/oder Vermögensschäden und mit Ablaufdatum bzw. Nachweis, dass zum Zeitpunkt der Angebotsöffnung eine solche Versicherung besteht.
x rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde)
x Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung oder Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer
Allgemeine Hinweise:
1. Anstelle der Einzelnachweise kann auch das Präqualifizierungs-Zertifikat (PQ-VOB/ULV) vorgelegt werden.
2. Für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft sind die Eignungsnachweise und Erklärungen entsprechend den gestellten Anforderungen vorzulegen.
3. Gemäß § 8 Abs. 2 Nr. 2 VOB/A EU sind auf gesondertes Verlangen die dort benannten Angaben von eingesetzten Unterauftragnehmern der Vergabestelle anzugeben (siehe auch Formblatt 233).
4. Bei Einsatz von Kapazitäten anderer Unternehmen (Unteraufträge, Eignungsleihe) sind die Eigenerklärungen auch für die vorgesehenen anderen Unternehmen abzugeben, es sei denn diese sind präqualifiziert. In diesem Fall reicht die Angabe der Nummer unter der das Unternehmen in der Liste PQ/ULV geführt werden. Weiterhin behält sich die Vergabestelle vor weitere Nachweise aus oben genannter Liste auch vom anderen Unternehmen auf gesondertes Verlangen abzufordern. (siehe auch Bewerbungsbedingungen – FB 212 EU).
5. Bewerber, die nicht ihren Sitz in der BRD haben, haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Fremdsprachige Nachweisen ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen.
6. Bei der elektronischen Angebotsabgabe ist grundsätzlich für den Nachweis der Eignung die Vorlage von eingescannten Unterlagen, Erklärungen und Nachweisen (=Kopie) ausreichend. Die Vergabestelle behält sich vor auf gesondertes Verlangen die Vorlage von Original-Unterlagen nachzufordern.
7. Wir weisen darauf hin, dass die Bieter die gem. Bekanntmachung und in den Vergabeunterlagen genannten vorzulegenden Erklärungen und Nachweise nach Aufforderung innerhalb einer nach Tagen bestimmten Frist vorlegen müssen und dass bei nicht fristgerechter Vorlage der vorzulegenden Erklärungen und Nachweise das Angebot von der Wertung auszuschließen ist. Eine Fristverlängerung ist nur bei rechtzeitiger Beantragung vor Fristablauf mit Angabe einer nachvollziehbaren Begründung möglich.
8. Im Falle von Widersprüchen in den Vergabeunterlagen zu gestellten Anforderungen der geforderten Erklärungen und Nachweise gelten grundsätzlich vorrangig die in der Bekanntmachung genannten Anforderungen.
9. Entsprechend der gesetzlichen Vorgaben wird der Auftraggeber ab einem Auftragswert von 30.000 € für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister gem. § 6 WRegG abfordern.
(siehe auch ausführlich abschließende Liste in den Vergabeunterlagen)
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Mit dem Angebot einzureichen
x Beiliegendes Formblatt 124 – Eigenerklärung zur Eignung (Präqualifizierte Bieter legen bitte das Zertifikat bei)
x Angaben zur Preisermittlung entsprechend den Formblättern 221 oder 222 (bei Abgabe mehrerer Hauptangebote für jedes Hauptangebot)
x Formblatt 234 - Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft (wenn das Angebot von einer Bietergemeinschaft abgegeben wird; bei Abgabe mehrerer Hauptangebote für jedes Hauptangebot einer Bietergemeinschaft)--> sofern erforderlich
x Formblatt 235 - Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen (wenn sich der Bieter der Kapazitäten anderer Unternehmen bedienen wird; bei Abgabe mehrere Hauptangebote für jedes Hauptangebot, in dem sich der Bieter der Kapazitäten anderer Unternehmen bedient) --> sofern erforderlich
x gültiger Nachweis über Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit Angaben über Personen-, Sach- und/oder Vermögensschäden und mit Ablaufdatum bzw. Nachweis, dass zum Zeitpunkt der Angebotsöffnung eine solche Versicherung besteht.
x rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde)
x Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung oder Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer
Allgemeine Hinweise:
1. Anstelle der Einzelnachweise kann auch das Präqualifizierungs-Zertifikat (PQ-VOB/ULV) vorgelegt werden.
2. Für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft sind die Eignungsnachweise und Erklärungen entsprechend den gestellten Anforderungen vorzulegen.
3. Gemäß § 8 Abs. 2 Nr. 2 VOB/A EU sind auf gesondertes Verlangen die dort benannten Angaben von eingesetzten Unterauftragnehmern der Vergabestelle anzugeben (siehe auch Formblatt 233).
4. Bei Einsatz von Kapazitäten anderer Unternehmen (Unteraufträge, Eignungsleihe) sind die Eigenerklärungen auch für die vorgesehenen anderen Unternehmen abzugeben, es sei denn diese sind präqualifiziert. In diesem Fall reicht die Angabe der Nummer unter der das Unternehmen in der Liste PQ/ULV geführt werden. Weiterhin behält sich die Vergabestelle vor weitere Nachweise aus oben genannter Liste auch vom anderen Unternehmen auf gesondertes Verlangen abzufordern. (siehe auch Bewerbungsbedingungen – FB 212 EU).
5. Bewerber, die nicht ihren Sitz in der BRD haben, haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Fremdsprachige Nachweisen ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen.
6. Bei der elektronischen Angebotsabgabe ist grundsätzlich für den Nachweis der Eignung die Vorlage von eingescannten Unterlagen, Erklärungen und Nachweisen (=Kopie) ausreichend. Die Vergabestelle behält sich vor auf gesondertes Verlangen die Vorlage von Original-Unterlagen nachzufordern.
7. Wir weisen darauf hin, dass die Bieter die gem. Bekanntmachung und in den Vergabeunterlagen genannten vorzulegenden Erklärungen und Nachweise nach Aufforderung innerhalb einer nach Tagen bestimmten Frist vorlegen müssen und dass bei nicht fristgerechter Vorlage der vorzulegenden Erklärungen und Nachweise das Angebot von der Wertung auszuschließen ist. Eine Fristverlängerung ist nur bei rechtzeitiger Beantragung vor Fristablauf mit Angabe einer nachvollziehbaren Begründung möglich.
8. Im Falle von Widersprüchen in den Vergabeunterlagen zu gestellten Anforderungen der geforderten Erklärungen und Nachweise gelten grundsätzlich vorrangig die in der Bekanntmachung genannten Anforderungen.
9. Entsprechend der gesetzlichen Vorgaben wird der Auftraggeber ab einem Auftragswert von 30.000 € für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister gem. § 6 WRegG abfordern.
(siehe auch ausführlich abschließende Liste in den Vergabeunterlagen)
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle:
x Formblatt 233 - Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen - sofern zutreffend
x Formblatt 236 - Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen - sofern zutreffend
x Beiliegendes Formblatt 124-BLK – Eigenerklärung zur Eignung von allen Nachunternehmern/ Eignungsleihen
((oder Angabe PQ)); alternativ Einheitliche Europäische Eigenerklärung - sofern zutreffend
x Referenznachweise:
mindestens drei Referenznachweise über vergleichbare Leistungen mit mindestens folgenden Angaben (ggf. abweichend von den Vorgaben im Formblatt 124-BLK):
1. Ansprechpartner mit Kontaktdaten
2. Art der ausgeführten Leistung
3. Auftragssumme
4. Ausführungszeitraum
5. Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer; ARGE-Partner; Nachunternehmer)
maßgebender Zeitraum: Referenzen in den letzten fünf Kalenderjahren
x Formblatt 223 - Aufgliederung der Einheitspreise entsprechend
x Erklärung zur Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen, mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal
x Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist (maximal 6 Monate alt)
x Unbedenklichkeitsbescheinigung mindestens einer Krankenkasse (maximal 6 Monate alt)
x Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt (maximal 6 Monate alt)
x Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen (maximal 6 Monate alt)
x Produktdatenblätter benannter Fabrikate
x Urkalkulation (die Urkalkulation wird für die Prüfung der Preise geöffnet, im Anschluss wieder verschlossen)
beigefügte Erklärung über Freistellungsbescheinigung
und/oder Freistellungsbescheinigung nach § 48b Einkommensteuergesetz
(Hinweis: Wird die Freistellungsbescheinigung vorgelegt, ist die Einreichung der beigefügten Erklärung nicht zwingend erforderlich.)
Allgemeine Hinweise:
1. Anstelle der Einzelnachweise kann auch das Präqualifizierungs-Zertifikat (PQ-VOB/ULV) vorgelegt werden.
2. Für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft sind die Eignungsnachweise und Erklärungen entsprechend den gestellten Anforderungen vorzulegen.
3. Gemäß § 8 Abs. 2 Nr. 2 VOB/A EU sind auf gesondertes Verlangen die dort benannten Angaben von eingesetzten Unterauftragnehmern der Vergabestelle anzugeben (siehe auch Formblatt 233).
4. Bei Einsatz von Kapazitäten anderer Unternehmen (Unteraufträge, Eignungsleihe) sind die Eigenerklärungen auch für die vorgesehenen anderen Unternehmen abzugeben, es sei denn diese sind präqualifiziert. In diesem Fall reicht die Angabe der Nummer unter der das Unternehmen in der Liste PQ/ULV geführt werden. Weiterhin behält sich die Vergabestelle vor weitere Nachweise aus oben genannter Liste auch vom anderen Unternehmen auf gesondertes Verlangen abzufordern. (siehe auch Bewerbungsbedingungen – FB 212 EU).
5. Bewerber, die nicht ihren Sitz in der BRD haben, haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Fremdsprachige Nachweisen ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen.
6. Bei der elektronischen Angebotsabgabe ist grundsätzlich für den Nachweis der Eignung die Vorlage von eingescannten Unterlagen, Erklärungen und Nachweisen (=Kopie) ausreichend. Die Vergabestelle behält sich vor auf gesondertes Verlangen die Vorlage von Original-Unterlagen nachzufordern.
7. Wir weisen darauf hin, dass die Bieter die gem. Bekanntmachung und in den Vergabeunterlagen genannten vorzulegenden Erklärungen und Nachweise nach Aufforderung innerhalb einer nach Tagen bestimmten Frist vorlegen müssen und dass bei nicht fristgerechter Vorlage der vorzulegenden Erklärungen und Nachweise das Angebot von der Wertung auszuschließen ist. Eine Fristverlängerung ist nur bei rechtzeitiger Beantragung vor Fristablauf mit Angabe einer nachvollziehbaren Begründung möglich.
8. Im Falle von Widersprüchen in den Vergabeunterlagen zu gestellten Anforderungen der geforderten Erklärungen und Nachweise gelten grundsätzlich vorrangig die in der Bekanntmachung genannten Anforderungen.
9. Entsprechend der gesetzlichen Vorgaben wird der Auftraggeber ab einem Auftragswert von 30.000 € für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister gem. § 6 WRegG abfordern.
(siehe auch ausführlich abschließende Liste in den Vergabeunterlagen)
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle:
x Formblatt 233 - Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen - sofern zutreffend
x Formblatt 236 - Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen - sofern zutreffend
x Beiliegendes Formblatt 124-BLK – Eigenerklärung zur Eignung von allen Nachunternehmern/ Eignungsleihen
((oder Angabe PQ)); alternativ Einheitliche Europäische Eigenerklärung - sofern zutreffend
x Referenznachweise:
mindestens drei Referenznachweise über vergleichbare Leistungen mit mindestens folgenden Angaben (ggf. abweichend von den Vorgaben im Formblatt 124-BLK):
1. Ansprechpartner mit Kontaktdaten
2. Art der ausgeführten Leistung
3. Auftragssumme
4. Ausführungszeitraum
5. Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer; ARGE-Partner; Nachunternehmer)
maßgebender Zeitraum: Referenzen in den letzten fünf Kalenderjahren
x Formblatt 223 - Aufgliederung der Einheitspreise entsprechend
x Erklärung zur Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen, mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal
x Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist (maximal 6 Monate alt)
x Unbedenklichkeitsbescheinigung mindestens einer Krankenkasse (maximal 6 Monate alt)
x Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt (maximal 6 Monate alt)
x Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen (maximal 6 Monate alt)
x Produktdatenblätter benannter Fabrikate
x Urkalkulation (die Urkalkulation wird für die Prüfung der Preise geöffnet, im Anschluss wieder verschlossen)
beigefügte Erklärung über Freistellungsbescheinigung
und/oder Freistellungsbescheinigung nach § 48b Einkommensteuergesetz
(Hinweis: Wird die Freistellungsbescheinigung vorgelegt, ist die Einreichung der beigefügten Erklärung nicht zwingend erforderlich.)
Allgemeine Hinweise:
1. Anstelle der Einzelnachweise kann auch das Präqualifizierungs-Zertifikat (PQ-VOB/ULV) vorgelegt werden.
2. Für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft sind die Eignungsnachweise und Erklärungen entsprechend den gestellten Anforderungen vorzulegen.
3. Gemäß § 8 Abs. 2 Nr. 2 VOB/A EU sind auf gesondertes Verlangen die dort benannten Angaben von eingesetzten Unterauftragnehmern der Vergabestelle anzugeben (siehe auch Formblatt 233).
4. Bei Einsatz von Kapazitäten anderer Unternehmen (Unteraufträge, Eignungsleihe) sind die Eigenerklärungen auch für die vorgesehenen anderen Unternehmen abzugeben, es sei denn diese sind präqualifiziert. In diesem Fall reicht die Angabe der Nummer unter der das Unternehmen in der Liste PQ/ULV geführt werden. Weiterhin behält sich die Vergabestelle vor weitere Nachweise aus oben genannter Liste auch vom anderen Unternehmen auf gesondertes Verlangen abzufordern. (siehe auch Bewerbungsbedingungen – FB 212 EU).
5. Bewerber, die nicht ihren Sitz in der BRD haben, haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Fremdsprachige Nachweisen ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen.
6. Bei der elektronischen Angebotsabgabe ist grundsätzlich für den Nachweis der Eignung die Vorlage von eingescannten Unterlagen, Erklärungen und Nachweisen (=Kopie) ausreichend. Die Vergabestelle behält sich vor auf gesondertes Verlangen die Vorlage von Original-Unterlagen nachzufordern.
7. Wir weisen darauf hin, dass die Bieter die gem. Bekanntmachung und in den Vergabeunterlagen genannten vorzulegenden Erklärungen und Nachweise nach Aufforderung innerhalb einer nach Tagen bestimmten Frist vorlegen müssen und dass bei nicht fristgerechter Vorlage der vorzulegenden Erklärungen und Nachweise das Angebot von der Wertung auszuschließen ist. Eine Fristverlängerung ist nur bei rechtzeitiger Beantragung vor Fristablauf mit Angabe einer nachvollziehbaren Begründung möglich.
8. Im Falle von Widersprüchen in den Vergabeunterlagen zu gestellten Anforderungen der geforderten Erklärungen und Nachweise gelten grundsätzlich vorrangig die in der Bekanntmachung genannten Anforderungen.
9. Entsprechend der gesetzlichen Vorgaben wird der Auftraggeber ab einem Auftragswert von 30.000 € für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister gem. § 6 WRegG abfordern.
(siehe auch ausführlich abschließende Liste in den Vergabeunterlagen)
Geforderte Kautionen und Garantien:
Sicherheitsleistung für die Vertragserfüllung (§ 17 VOB/B)
Soweit die Auftragssumme mindestens 250.000 Euro ohne Umsatzsteuer beträgt, ist
Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von fünf Prozent der Auftragssumme (inkl.
Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu leisten.
Sicherheitsleistung für Mängelansprüche
Die Sicherheit für Mängelansprüche beträgt drei Prozent der Summe der Abschlagszahlungen
zum Zeitpunkt der Abnahme (vorläufige Abrechnungssumme).
Sicherheitsleistung für die Vertragserfüllung (§ 17 VOB/B)
Soweit die Auftragssumme mindestens 250.000 Euro ohne Umsatzsteuer beträgt, ist
Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von fünf Prozent der Auftragssumme (inkl.
Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu leisten.
Sicherheitsleistung für Mängelansprüche
Die Sicherheit für Mängelansprüche beträgt drei Prozent der Summe der Abschlagszahlungen
zum Zeitpunkt der Abnahme (vorläufige Abrechnungssumme).
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrug
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 19 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Korruption
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlungsunfähigkeit
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Bildung krimineller Vereinigung - Zwingender Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB.
Bildung terroristischer Vereinigungen - Zwingender Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung - Zwingender Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 1 Nr. 2 und 3 GWB.
Betrug oder Subventionsbetrug - Zwingender Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 1 Nr. 4 und 5 GWB.
Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung - Zwingender Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 1 Nr. 6, 7, 8 und 9 GWB.
Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung - Zwingender Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB.
Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von…
… Sozialversicherungsbeiträgen - Zwingender Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 4 Nr. 1 GWB.
… Steuern oder Abgaben - Zwingender Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 4 Nr. 1 GWB.
Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen - Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB.
Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen - Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB.
Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen - Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB.
Gefördert durch Finanzhilfen des Bundes und des Landes Sachsen-Anhalt. Gefördert durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages
Körper überprüfen
Name: 1. und 2. Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Nationale Registrierungsnummer: t:0345 514-0
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2
Postleitzahl: 06112
Postort: Halle (Saale)
Region: Halle (Saale), Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@lvwa.sachsen-anhalt.de📧
Telefon: +49 345 514-0📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Auf die Fristen zur Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 3 GWB wird hingewiesen. Insbesondere ist zu beachten, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Auf die Fristen zur Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 3 GWB wird hingewiesen. Insbesondere ist zu beachten, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-04-27+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 082-290816 (2026-04-27)