Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle:
x Formblatt 233 - Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen - sofern zutreffend
x Formblatt 236 - Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen - sofern zutreffend
x Beiliegendes Formblatt 124-BLK – Eigenerklärung zur Eignung von allen Nachunternehmern/ Eignungsleihen
((oder Angabe PQ)); alternativ Einheitliche Europäische Eigenerklärung - sofern zutreffend
x Referenznachweise:
mindestens drei Referenznachweise über vergleichbare Leistungen mit mindestens folgenden Angaben (ggf. abweichend von den Vorgaben im Formblatt 124-BLK):
1. Ansprechpartner mit Kontaktdaten
2. Art der ausgeführten Leistung
3. Auftragssumme
4. Ausführungszeitraum
5. Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer; ARGE-Partner; Nachunternehmer)
maßgebender Zeitraum: Referenzen in den letzten fünf Kalenderjahren
x Formblatt 223 - Aufgliederung der Einheitspreise entsprechend
x Erklärung zur Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen, mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal
x Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist (maximal 6 Monate alt)
x Unbedenklichkeitsbescheinigung mindestens einer Krankenkasse (maximal 6 Monate alt)
x Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt (maximal 6 Monate alt)
x Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen (maximal 6 Monate alt)
x Produktdatenblätter benannter Fabrikate
x Urkalkulation (die Urkalkulation wird für die Prüfung der Preise geöffnet, im Anschluss wieder verschlossen)
beigefügte Erklärung über Freistellungsbescheinigung
und/oder Freistellungsbescheinigung nach § 48b Einkommensteuergesetz
(Hinweis: Wird die Freistellungsbescheinigung vorgelegt, ist die Einreichung der beigefügten Erklärung nicht zwingend erforderlich.)
Allgemeine Hinweise:
1. Anstelle der Einzelnachweise kann auch das Präqualifizierungs-Zertifikat (PQ-VOB/ULV) vorgelegt werden.
2. Für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft sind die Eignungsnachweise und Erklärungen entsprechend den gestellten Anforderungen vorzulegen.
3. Gemäß § 8 Abs. 2 Nr. 2 VOB/A EU sind auf gesondertes Verlangen die dort benannten Angaben von eingesetzten Unterauftragnehmern der Vergabestelle anzugeben (siehe auch Formblatt 233).
4. Bei Einsatz von Kapazitäten anderer Unternehmen (Unteraufträge, Eignungsleihe) sind die Eigenerklärungen auch für die vorgesehenen anderen Unternehmen abzugeben, es sei denn diese sind präqualifiziert. In diesem Fall reicht die Angabe der Nummer unter der das Unternehmen in der Liste PQ/ULV geführt werden. Weiterhin behält sich die Vergabestelle vor weitere Nachweise aus oben genannter Liste auch vom anderen Unternehmen auf gesondertes Verlangen abzufordern. (siehe auch Bewerbungsbedingungen – FB 212 EU).
5. Bewerber, die nicht ihren Sitz in der BRD haben, haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Fremdsprachige Nachweisen ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen.
6. Bei der elektronischen Angebotsabgabe ist grundsätzlich für den Nachweis der Eignung die Vorlage von eingescannten Unterlagen, Erklärungen und Nachweisen (=Kopie) ausreichend. Die Vergabestelle behält sich vor auf gesondertes Verlangen die Vorlage von Original-Unterlagen nachzufordern.
7. Wir weisen darauf hin, dass die Bieter die gem. Bekanntmachung und in den Vergabeunterlagen genannten vorzulegenden Erklärungen und Nachweise nach Aufforderung innerhalb einer nach Tagen bestimmten Frist vorlegen müssen und dass bei nicht fristgerechter Vorlage der vorzulegenden Erklärungen und Nachweise das Angebot von der Wertung auszuschließen ist. Eine Fristverlängerung ist nur bei rechtzeitiger Beantragung vor Fristablauf mit Angabe einer nachvollziehbaren Begründung möglich.
8. Im Falle von Widersprüchen in den Vergabeunterlagen zu gestellten Anforderungen der geforderten Erklärungen und Nachweise gelten grundsätzlich vorrangig die in der Bekanntmachung genannten Anforderungen.
9. Entsprechend der gesetzlichen Vorgaben wird der Auftraggeber ab einem Auftragswert von 30.000 € für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister gem. § 6 WRegG abfordern.
(siehe auch ausführlich abschließende Liste in den Vergabeunterlagen)